„U-Bahn-Schubser“ zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt
Tweet
Auf abendzeitung.de weiterlesen
39 KommentareÄhnliche Beiträge aus den Themenbereichen: Urteil, Rentner, Politische news, Haft, Bahn
Kommentare zu „U-Bahn-Schubser“ zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt
Um Kommentare zu schreiben musst du eingeloggt sein. Anmelden
Noch kein Profil bei Webnews? Jetzt registrieren
Leider ist es aber so, daß christlich erzogene Menschen, die Du meinst ersten so etwas überhaupt nicht anstellen wird (rücksichtslos. hirnlos, und nur von Emotionen getrieben - schubsen in der Situation - mein ich) zweitens diese Art von christlicher Einstellung bei uns im Bewustsein nicht vorhanden ist und drittens die Überwiegende Mehrheit unserer lieben Mitbürger das Wort Rücksicht nur immer für andere gelten lassen. Und genau dieser Klientel ist halt nur mit weltlichen Strafen eine christliche Einstellung nahezubringen.
Gehe einmal nach Schulschluss an die U-Bahn Petulring... dann könnt ihr alle weiterreden;-) Viel Spass
Mfg Sebastian St.
Jeder der hier schreibt war noch nie nach Schulschluss am Petulring bzw. zuvor am Olympiazentrum (altes Pressezentrum). Hab hier schon Sachen mitbekommen wo es einem die Haare aufstellt.... Griechische Jugendliche die Türen per Knopf in der U-Bahn Türe chliessen und dann Leute beschimpfen die raus wollten und nicht mehr konnten... oder Feuerlöschereinsatz ohne Grund (Pulverlöscher). Mein Beileid für diesen Rentner aber ich wüsste nicht ob ich anders gehndelt hätte
mfg Sebastian St.
@ lieber Mensch Nickname (a Depp), ich glaubs nich
Du hast recht ! Der Täter kann sich nicht darauf verlassen, dass Gott es {Tat und Strafe} schon glimpflich ausgehen lassen wird ! Aber das meinte ich gar nicht ! Wenn wir christlich erzogen wurden, sind wir zur Naechstenliebe und zur Vergebung bei echter Reue erzogen. Insofern koennte der Richter bei Anerkennung der Reue und Busse des Rentners und der Beruecksichtigung des Tatausgangs mit geringen Blessuren auch die Resthaft zur Bewaehrung aussetzen. Allerdings meinen wir Menschen immer den Weg des subjektiv geringsten Uebels bekommen zu duerfen. Vielleicht will Gott den Mann zur inneren Einkehr noch etwas laenger in der JVA behalten...{und zum Schutz vor der Oeffentlichkeit}
Wer sind wir eigentlich, uns anzumaßen, zu behaupten was gerecht ist oder nicht? Fakt ist, es war eine scheiß Aktion von dem Rentner und, Gott sei dank, ist dem Mädel nichts schlimmeres passiert.
Ich denke, der Richter hat die Tat von allen Seiten durchleuchtet und ist dann zu einem für ihn befriedigten Urteil gekommen. Juristisch gesehen, habe ich keine Ahnung, ob das Urteil gerechtfertigt war oder nicht. Menschlich gesehen, ist es ziemlich egal, welche Nationalität wer hatte, bestraft werden muss die Tat, ob Deutscher oder Ausländer. Außerdem, wer weiß, was in dem Mann vorging, dass zu dieser Kurzschluss(?)handlung geführt hat. Was keineswegs die Tat rechtfertigt. Doch möchte ich doch hinzufügen, dass der Verstand leider manchmal aussetzen kann, wie uns diese Tat beweist.
Also gehe ich jetzt davon aus, dass wenn du dich belästigt fühlst , du einfach Leute vor u-bahnen oder ersatzweisse Autos und Lkw`schupst. Aber lass dir erst den Ausweis
zeigen,nicht das dich jemand mit der richtigen Nationalität belästigt und du einen Fehler begehst:
Ich bin der Meinung das deutscher Rentner oder ausländisches 13-jähriges Mädchen nicht viel Unterschied macht.
Du spinnst ja echt. Der alte Mann hat sich belästigt gefühlt und das ist ja gar nicht so sehr verwunderlich, wenn man bedenkt, wie rücksichtslos oft Jugendliche (und da sind auch viele ausländische gemeint) mit Deutschen umgehen und oft nicht geahndet werden.
In diesem Fall bin ich sicher, dass der alte Mann keinen Vorsatz hatte, das Mädchen zu töten. Aber wenn zwei Jugendliche mit Fäusgten und Füßen in einen am Boden liegenden alten Mann eintreten, als sei sein Kopf ein Fußball, dann wäre lebenslänglich eigentlich die einzig mögliche Antwort darauf. Und das passiert in Deutschland trotzdem nicht.
Jetzt bin ich aber gespannt, ob der Kommentar wieder gelöscht wird! (zum 3. Mal)
Meine Frage lautete: Kann sich jeder Täter auf Gottes Urteil berufen, wenn er nach vollbrachter Tat nur Reue zeigt, nach dem Motto: der Herrgott wirds schon richten, schau ma a moi.
Ich möchte eigentlich nicht von der AZ eine Stellungnahme oder ein Urteil über meine Meinungsäußerung sondern von dem Kommentator Hans im Glück!
Servus Richie,
es gibt leider mehr vorsätzliche Gewalttaten gegenüber Mitreisenden in der U- und S-Bahn als von Rentnern und wenn ich mir die Menge von Bewährungen der Täter ansehe dann verstehe ich das Gericht sowieso nicht mehr. Ich habe da den Eindruck das Justizia nicht nur Blind sondern auch noch käuflich ist.
Beim Ausländer wärs Lebenslänglich geworden + Propaganda unserer geliebten"csu"
für härtere Strafen für Nichtdeutsche,was lernen wir drauß: das Gesetz ist leider nicht für alle gleich!!
Wenn jemand ein Mensch vor ein Zug wirft,ist das versuchter Mord und nichts anderes.
Und die Erde ist eine Scheibe. Da könnte sich aber jeder Übeltäter auf Gottes Urteil hinausreden. Bockmist
Natürlich!
Immer schön selbstgerecht und selbstgefällig, gelle!
Und alles sind die Rechten, logo!
Schwachkopf!
Denk mal darüber nach wer eure Ausbildung finanziert!
Die Renten zu zahlen seid ihr sowieso mal nicht mehr imstande.
Also immer schön tief halten so dusslige Kommentare!!!!
viel zu milde das urteil!!!
aber ist ja klar warum: die rentner darf man sich als wähler nicht vergraulen...
...schüler dürfen ja noch nicht wählen! ich persönlich fühl mich mehr durch diese griesgrämigen alten leute belästigt, als durch jugendliche die wie es ihrer natur entspricht auch mal spässchen treiben!
rentner denkt mal darüber nach wer eure renten zahlt!!!
Wenn ich es Euch sage: es war Gottes Wille, dass das Mädchen nicht schwer verletzt wurde ! Der Gutachter des Verfahrens sprach treffenderweise von einem Schutzengel, der seinen Daumen im Spiel gehabt habe. Wenn es also Gottes Wille ist, dass das Mädchen ohne grosse Blessuren davon kommt, warum sollten wir dann dem Verursacher der Tat nach glaubhafter Reue ( Tränen und Entschuldigungen), und Buße ( 10.000 Euro Entschädigung, bereits verbüsste 8 monatige U-Haft !) nicht auch als Zeichen der christlichen Nächstenliebe und Wertschätzung ( Barmherzigkeit) die Resthaftstrafe zur Bewährung aussetzen ? Dieses Verfahren war ein Lehrstück wie Gott auf alle Verfahrensbeteiligten wirkt, auch auf den Richter der immer von "Glück" sprach. Der 70 -jährige Mann wollte urpsrünglich Pfarrer werden...ohne Zölibat und mit Frau wäre er es sicher geworden und ein guter zugleich ! Dass das Mädchen ihm vergeben hat, beweist vorher Gesagtes, sie hat nämlich erkannt, dass er es inder Tatausführung nicht bös gemeint hat, also eben keinen Mordwillen hatte ! Bei aller Trennung von Kirche und Staat solllte der Richter einmal darüber nachdenken !
Den dummen Kommentar der Eltern " sie sind verärgert über das milde Urteil !,wäre auch angebracht sich über das Benehmen ihrer Tochter oder der Kinder allgemein zu Ärgern " .Selber nicht in der Lage ihre Bangkert zu dressieren,dafür muß nun ein alter Mensch in den Knast,ich bin auch der Meinung dieser Schubser war nicht in Ordnung ( er könnte ja weggehen ) aber wie sollte er dann die U-Bahn benützen können ??
Die Tat fand im öffentlichen Raum statt ! Ich persönlich kenne viele Körperverletzungsdelikte mit schwerwiegenderen Ausgängen für die Opfer als in diesem Fall, wo die Staatsanwaltschaft immer wieder mangelndes oder kein öffentliches Interesse bekundet und die Täter manchmal sogar ganz straflos ausgehen ! Insofern ist dieses Urteil nicht als zu milde für den Herrn Rentner anzusehen, sondern das gefährliche Körperverletzungsdelikt als Tatsache, die Haftstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung aber als hart anzusehen, weil glaubhafte Reue und keine Wiederholungsgefahr vom Täter ausgeht. In diesen und anderen Fällen beweist die Münchner Justiz, dass jeglicher christlicher Wertmassstab bei der Bemessung der Strafen verloren gegangen ist. Das kann leicht passieren, wenn man schon die Kruzifixe aus den Klassenzimmern verbannt wegen Wahrung der Religionsfreiheit ( Urteil von BVerfG 1995).
Dieses Urteil ist ein Witz. Den bedingten Tötungsvorsatz scheint es in dieser Stadt nur für ausländische Jugendliche zu geben. Die Tatsache, dass das ausländische Mädchen noch lebt, verdankt es nicht etwa den Rettungsbemühungen dieses alten Herrn, der noch "selber Schuld" gerufen und ruhigen Gewissens weitergegangen ist. Dieses Urteil ist ein Paradebeispiel für eine rechtslastige Justiz, die anscheinend immer noch auf dem rechten Auge blind ist, wie auch einige rechte Kommentatoren. Mit gleichem Recht für alle und mit Gerechtigkeit hat dieses Urteil nichts zu tun. Dieser alte Herr wird dafür belohnt, dass er den Tod dieses Mädchens billigend in Kauf genommen hat!
Das Urteil ist o.k. - allerdings hätte ich die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, wie das bei vielen anderen Körperverletzungen auch geschieht, wenn der Täter bis dahin nie straffällig geworden ist.
(Versuchter) Mord oder Totschlag stand für mich eh nie zur Debatte, eine Tötungsabsicht kann man - wie auch das Gericht feststellte - nicht erkennen. Eine Tötungsabsicht wäre erkennbar, wenn das Kind tatsächlich VOR und nicht GEGEN die U-Bahn gestossen worden wäre. Auch wenn das Kind zufällig zwischen zwei U-Bahnwaggons gestossen wurde - die Zeitspanne, um bei einem mit ca. 20km/h fahrenden Zug eine ca. 1,5m grosse Lücke zu treffen ist sehr kurz. Bei 20km/h fährt der Zug 5,7m/s, d.h. die "Lücke" ist in weniger als 1 Sekunde "vorbeigefahren". Es ist nahezu unmöglich, gezielt einen Menschen in diese Lücke zu stossen, selbst mit einem gleichförmigen, handlichen Gegenstand (z.B. einem Ball) ist das nicht leicht.
Solche Kommentare wie dieser zeigen eigentlich nur, wie viele dumme Menschen herumlaufen, vor denen man beschützt werden muss und die auch vor sich selbst beschützt werden müssten. Hier geht es nicht um Geld, sondern um die Tatsache, dass Menschen nur noch sich selbst wahrnehmen und sogar den Tod eines anderen Menschen billigend in Kauf nehmen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Wo sind wir denn? So dumm wie das Verhalten des "Schubsers" war - mit seinem Alter hätter er klüger sein müssen und er wurde völlig zu Recht bestraft wurde - so dumm ist Ihre Einstellung!