Adalbertstraße: Festnahme eines Radfahrers erregt die Gemüter
Tweet
Auf az-web.de weiterlesen
129 KommentareKommentare zu Adalbertstraße: Festnahme eines Radfahrers erregt die Gemüter
Um Kommentare zu schreiben musst du eingeloggt sein. Anmelden
Noch kein Profil bei Webnews? Jetzt registrieren
@Brainuser,enttäuschen Sie mich bitte nicht.
Sie wissen doch: Dummheit ist für alle da
@koko01: Durch ihre Ansicht zur Kamera-Überwachung zeigen Sie, daß Sie sich mit diesem Thema noch nicht besonders intensiv beschäftigt haben. Lesen Sie sich doch bitte einmal LINK durch und evtl. auch LINK
Sind Sie sicher, daß im Falle eines Falles (posthum) noch ein im TV kommerziell verwertetes (Fahndungs-)Video davon haben möchten, wie Sie von einem maskierten Täter niedergestochen werden?
Kameras verhindern eben keine Verbrechen, sondern erzeugen nur ein (falsches) Sicherheitsgefühl.
...mein Qualitätsfilter als Firewall funktioniert nicht richtig...
ich entschuldige mich für meine Beiträge
@ Max Musterman-Sie sollten mal Ihre Tastatur überprüfen...seit ich meinen neuen Qualitätsfilter als Firewall installiert habe, sind Ihre Postings durchweg weiss. Irgendwie kann Ihr Beitrag meinen Bildschirm nicht mehr erreichen. Jetzt überlegen Sie mal, ob meine Firewall zu hart eingestellt ist oder die Qualität Ihrer Postings einfach nur schlecht;-) Für mich ist die Diskussion mit Ihnen damit beendet, Ernsthaftes und Durchdachtes ist von Ihnen nicht zu erwarten. Daher machen wir es so, ich ignoriere Sie und es wär schön, wenn Sie dies andererseits ab sofort auch täten.
Sie sollten mal Ihre Tastatur überprüfen...seit ich meinen neuen Qualitätsfilter als Firewall installiert habe, sind Ihre Postings durchweg weiss. Irgendwie kann Ihr Beitrag meinen Bildschirm nicht mehr erreichen. Jetzt überlegen Sie mal, ob meine Firewall zu hart eingestellt ist oder die Qualität Ihrer Postings einfach nur schlecht;-) Für mich ist die Diskussion mit Ihnen damit beendet, Ernsthaftes und Durchdachtes ist von Ihnen nicht zu erwarten. Daher machen wir es so, ich ignoriere Sie und es wär schön, wenn Sie dies andererseits ab sofort auch täten.
Wenn der Typ sich so verhalten hat wie die im Video dann ist es kein Wunder dass die mit 9 Mann ran mussten.
Also ich weiß ja nicht, ob ich das als einziger so lese, aber für mich klingt das was M.M. schreibt wie ironie...
Um Gottes Willen! Ein Radfahrer ist über Rot gefahren! Welch eine wahnsinnige Gefahr für die ganze Volksgemeinschaft. Sofort äns Arbaitslaga damät! Gägen solche Elemente moß mät rröcksächtslosa Härte vorgegangen werden! Wo kommen wir da hin, wenn jeder Radfahrer über rot fährt, und das obwohl weit und breit kein Querverkehr da ist. Da wäre es gleich vorbei mit der deutschen Orrdnong!
Auf einen einzelnen, von dem überhaupt keine Gefahr ausgeht, da machen die Bullen immer den Dicken. Ansonsten sieht die Sache eher so aus: LINK
Hallo Max Mustermann !
Wohl noch nie festgenommen worden, oder ? Man kommt für ein solches Vergehen nicht in U-Haft. Man wird lediglich mitgenommen, "interviewed" und anschliessend nach kurzer Zeit wieder entlassen ( ausser man ist betrunken und kommt in die Ausnüchterungszelle ). Nicht mehr und nicht weniger.
Welche Volksverhetzung denn bitte?
Im Artikel steht eindeutig, dass er festgenommen und in Handschellen abtransportiert wurde - also U-Haft. Nicht mehr und nicht weniger.
Erst den Artikel lesen, dann die Backen aufreissen.
Welche Volksverhetzung denn bitte?
Im Artikel steht eindeutig, dass er festgenommen und in Handschellen abtransportiert wurde - also U-Haft. Nicht mehr und nicht weniger.
Erst den Artikel lesen, dann die Backen aufreissen.
Welche Volksverhetzung denn bitte?
Im Artikel steht eindeutig, dass er festgenommen und in Handschellen abtransportiert wurde - also U-Haft. Nicht mehr und nicht weniger.
Erst den Artikel lesen, dann die Backen aufreissen.
Ja genau, eigentlich hätten sie die Sau mit dem *leider* noch nicht vorhandenen Taser behandeln sollen.
Der wird jetzt im Straßenverkehr aufpassen. :3
Ein nicht so sehr passendes Zitat.
@Max Mustermann: Hier handelt es sich bei den Vergehen des Fahrradfahrers nicht um Kriminelle Elemente. Er hat lediglich zwei Ordnungswidrigkeiten begangen, dass einzige Kriminelle, was ich hier sehen kann und das auch nur, wenn man sie ernst nimmt ist Ihr Posting, das könnte nämlich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
Also Leute, ich bin mir ziemlich sicher, dass der Kommentar ironisch sein sollte, und von da her das Gegenteil aussagen soll.
Die Urheberschaft des Postings @ Lothar liegt bei mir
Nun stellen Sie sich mal vor, ein Polizist mit Kampfsporterfahrung (ob das durchweg bei der Polizei in so einem Umfang gelehrt wird wie es mancher Freizeitsportler trainiert, entzieht sich meiner Kenntnis) möchte Sie der Jahrelange Kampfsporterfahrung zu haben scheint festnehmen, wer gewinnt denn dann? Soll ein Polizist das erst ausprobieren um festzustellen, dass sie eventuell versierter und trainierter sind? Ich sehe kein Problem darin als Polizist jemanden zum Schutz der eigenen Körperlichen Unversehrtheit zu 2 oder 3 zu fixieren um ihn festnehmen zu können. Ob Anwendung Körperlicher Gewalt notwendig ist und wie lange die Sachlage mit jedem ausdiskutiert werden muss, ist natürlich ne andere Frage. Aber ich stelle mit Besorgnis fest, dass eine gesellschaftliche Ordnung ziemlich klein behandelt und für unwichtig gehalten wird. Sie sehen, ich gebe mir Mühe entsprechende Einwände von Ihnen ernst zu nehmen, versuchen Sie es doch auch einmal und erklären Sie mir, mit welchem Recht sich der Fahrradfahrer nicht einfach ausgewiesen hat?
@all. Ich kann zwar ein Fehlverhalten der Polizei immer noch nicht feststellen, aber von solchen Postings wie die des Herrn Mustermann distanziere ich mich deutlich. Natürlich muss der Fahrradfahrer wegen seiner Verweigerung seine Personalien preis zu geben und sich auszuweisen zur Identitätsfeststellung auf die Wache. Wenn sich nach Feststellung der Identität heraus stellt,dass über die aktuell vorgeworfene Rotlichtübertretung keine weiteren Vergehen (eventl. Haftbefehl, etc.) vorliegen, ist der Mann gegen Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen des Rotlichtvergehens, sowie einer weiteren Ordnungswidrigkeit wegen Behinderung der Polizeiarbeit (Verweigerung der Identitätsfeststellung) der Fahrradfahrer umgehend zu entlassen. Das ist ordnungsgemäße Rechtsanwendung und das ist gut so. Man stelle sich vor 2 Leute fahren bei Rot über die Ampel, der eine ist ehrlich, gibt sofort seine Personalien und bezahlt 10-20 Euro Bußgeld und der zweite zahlt nicht, weil er sich erfolgreich weigert seine Personalien feststellen zu lassen. Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz bedeutet, dass auch Gleiche Vergehen gleich geahndet werden muss und sich nicht jemand damit keiner Strafe aussetzt , in dem er sich ohne Gegenwehr der Ordnungshüter erfolgreich der Feststellung der Personalien entzieht. Wär mal interessant zu wissen, ob sich der reuige Sünder dann auf Willkür berufen kann und dadurch auch keine Strafe mehr zahlen muss. Das wär toll, dann hätten wir Anarchie in Deutschland:-)