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Lohnuntergrenzen künftig für fast drei Millionen Beschäftigte

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Lohnuntergrenzen künftig für fast drei Millionen Beschäftigte

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Der Bundestag hat die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes verabschiedet. Zugleich werden Mindestlöhne in sechs weiteren Branchen eingeführt: Altenpflege, Abfallwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Großwäschereien, Weiterbildung und Bergbau-Spezialarbeiten.

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