Frau als Sklavin: Sechseinhalb Jahre Haft
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Kommentare zu Frau als Sklavin: Sechseinhalb Jahre Haft
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Bei einem Strafrahmen für die begangenen Taten zwischen 5 und 15 Jahren wurden 6 1/2 Jahre verhängt. Das von unserem Verständnis abweichende Ehrgefühl wurde dabei also mit in die Waagschale gepackt. Ob man bei nem einheimischen Täter wohl genauso viel Milde walten lassen hätte?
Ich lese auch nichts davon dass der Täter nach seiner Haftentlassung in seine Heimat abgeschoben wird und hier für den Rest seines Lebens unerwünscht ist. Steht also wohl zu befürchten dass hier so einer wenn er sich im Knast gut führt schon in ein paar Jahren wieder frei sein und weiter hier leben kann.