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Vom Hartz IV-Empfänger zum Spion

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Vom Hartz IV-Empfänger zum Spion

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Der Verfassungsschutz sucht "Observationskräfte" und "Truppführer für den mobilen Einsatz". Viele Bewerber gibt es offenbar nicht, denn jetzt will die Behörde auch Hartz IV-Empfänger für diese verantwortungsvolle Aufgabe rekrutieren. Die Bundesagentur für Arbeit unterbreitet die Jobangebote bereits den Empfängern von Hartz IV.

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6 Kommentare

Kommentare zu Vom Hartz IV-Empfänger zum Spion

 

VielraucherVielraucheram 04.02.09


Bin selbst "Hartzler", finde es absoluten Müll jemanden zu einer solchen Tätigkeit zwingen zu wollen.
Ich sehe hier (Zwang) eigentlich keinen Unterschied zur Wehrpflicht.

Für die ARGE-Fuzzys ist das aber so eine Art "Provision" wenn sie einen "Hartzler verkuppeln"
Ich selbst würde dieses Angebot jedoch beim Verfassungsschutz sofort freiwillig annehmen, da ich einen großen Reiz und Abwechslung in diesem Job sehe, würde Kohle verdienen und wäre "Ver-Beamtet" und hätte
eine Glock 17 am Gürtel hängen.
Wohne nur Leider zu weit von Berlin weg.
Boys u. Girls regt Euch Bitte nicht auf,.....das ist nur das was ich Denke.
LG an Alle

Marcus36Marcus36am 31.01.09


Nicht das Leben der anderen(Film) sondern die PC´s der anderen.In der heutigen Informationsgesellschaft muß man sich fragen was man alles abhören und ausspionieren kann.Weil die Privatsphäre dabei ein bischen auf der Strecke bleibt.

LG Marcus

politverdrossenpolitverdrossenam 30.01.09


Jetzt wird es aber langsam Zeit das das Volk auf die Straße geht bevor es wieder heißt ich habe nichts davon gewusst.Lernen diese Hirn amputierten denn nicht aus der Vergangenheit.

schönen Abend noch.

unilettorreunilettorream 30.01.09


D D R...Imformelle Mitarbeiter!
B R D...Observationskräfte!
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
O S T-Ehemals und W E S T-Heute kommen sich politisch langsam immer näher.
Hartz IV Empfänger zu Observationzwecken mißbrauchen zu wollen (in Androhung von Leistungskürzungen)ist "ERPRESSUNG" pur! Bundesnachrichtendienst = Staatsicherheit,wenn es eng wird für die politsch herrschende Klasse muss der Spion,Spitzel ran und reichen die festen Mitarbeiter nicht aus...dann rekrutiert man eben "WELCHE" die sich nicht dagegen wehren können!
Tolle "DEMOKRATIE"!
Fazit...man kann erkennen das es langsam Eng wird im Land der Dichter und Denker.

WebbiKielWebbiKielam 30.01.09


Das empfindliche Übel liegt in diesem Fall darin, dass das Existensminimum unterschritten wird und Hunger und Durst drohen. Weiter können eventuell Kinder nicht entsprechend ernährt werden, somit kommt eine Körperverletzung hinzu. Kürzungen von Harzt IV sind:
Seelische Grausamkeit, Erpressung, Körperverletzung,menschenrechtswidrig, völkerrechtswidrig! Die Bundesrepublik Deutschland ist mit diesen Maßnahmen in einer Staatsführung der Diktatur...das ist verboten!

WebbiKielWebbiKielam 30.01.09


Das ist eindeutig Erpressung! Der Straftatbestand der Erpressung nach dem StGB ist voll erfüllt.
§ 253 StgB
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.


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