2.15

BGH-Präsident kritisiert «Deal» - Zu milde Strafen

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BGH-Präsident kritisiert «Deal» - Zu milde Strafen

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Eingestellt von
Meier
am 30.01.09in Politik via volksfreund.de

Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), hat die weit verbreitete Praxis der Absprachen im Strafprozess harsch kritisiert. Nach vielen dieser «Deals» würden Strafen verhängt, die man schwerlich als schuldangemessen bezeichnen könne.

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5 Kommentare

Kommentare zu BGH-Präsident kritisiert «Deal» - Zu milde Strafen

 

WUTZiWUTZiam 30.01.09via Trierischer Volksfreund


@Meier:

Genau...!

Alleine schon die Diskussion zu diesem Thema bedeutet doch, dass die politische Ebene eine "Volksvertretung" nach dem Motto verkörpert:

"Wir hatten eine Lösung, aber die passte nicht zum Problem!"

Denkbar ist aber auch, dass mit dieser öffentlich geführten Thematik von anderen (wesentlichen) Dingen - bewusst - abgelenkt werden soll, damit die Stümperhaftigkeit in der deutschen Politik nicht zum Entdecken gebracht werden soll.

WUTZiWUTZiam 30.01.09via Trierischer Volksfreund


In einem Strafverfahren kann die "Nachfrage nicht dem Preis" regeln!

Hierbei muss es deutlich um die Anwendung von (formalem) Recht gehen und darf nicht einem Feilschen (wie unter "Kaufleuten") ausgesetzt bleiben, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass irgendein Beteiligter zu einer - eigentlich nicht gewollten - "Zustimmung zu einem Kompromiss" (Vergleich) genötigt wird, damit ein leidiges oder unangenehmes Verfahren - endlich - abgekürzt werden könnte.

Das Recht und seine Voraussetzungen bliebe also einer Beliebigkeit unterworfen.

GRÄSSLICH!!

Klaus ZKlaus Zam 30.01.09via Trierischer Volksfreund


Das Ergebnis sieht man im Zumwinkel Prozess !
Golfplatzmentalität, Thekendeal, oder wie soll man das bezeichnen was da abläuft ?
Der kleine Mann von der Straße wird für ein paar Tausend Euro die er am Fiskus vorbei "erarbeitet" richtig schwer bestraft. Wie heißt es; die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen !
Ich denke, für solche Urteile hat niemand Verständis.

RBRBam 30.01.09via Trierischer Volksfreund


Wenn du Reich bist darfst Du alles! nur sterben muss Du auch!!!

MeierMeieram 30.01.09via Trierischer Volksfreund


. . . oder prominente Straftäter erst garnicht mehr vor Gericht stellen. Dann bliebe uns, den Bürgern 2. Klasse, wenigstens der beschämende und entwürdigende Akt der Ungleichbehandlung erspart.


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