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Versammlungsrecht richtet sich nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnun

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Versammlungsrecht richtet sich nach 'polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnun
Der Entwurf des Landesversammlungsgesetzes, der von verschiedenen Seiten schon deutlich kritisiert wurde, ist offensichtlich in erster Linie an den polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit orientiert und wird der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Versammlungsfreiheit nicht gerecht.

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