Bedeutet die Übertragung von Kompetenzen an die EU für die Bürger mehr Freiheit oder gefährdet es sie sogar? Darüber berät seit heute das Bundesverfassungsgericht. Die Richter stellten klar: Es geht nicht um die EU an sich, sondern um die Frage, ob der Vertrag von Lissabon an der Substanz der deutschen Verfassung kratzt.Auf morgenpost.de weiterlesen