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Seelenfrieden

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Seelenfrieden

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Barbara III.
am 11.02.09in Unterhaltung via lr-online.de

D as Altersheim, in dem Eluana Englaro am Montagabend im norditalienischen Udine starb, heißt „La Quiete“ . Seit einem Autounfall im Jahr 1992 hatte sie im Wachkoma gelegen.

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7 Kommentare

Kommentare zu Seelenfrieden

 

Barbara III.Barbara III.am 11.02.09via Lausitzer Rundschau


Die FDP kennt die Grenzen der Freiheit nicht.

Freiheit bedeutet nicht, sich auf Kosten anderer, meist auch noch Benachteiligter, Vorteile zu verschaffen.

Barbara III.Barbara III.am 11.02.09via Lausitzer Rundschau


Erst die Kassenpatienten alles bezahlen lassen und dann alles privatisieren.

"Tolle" liberale Politik.

Barbara III.Barbara III.am 11.02.09via Lausitzer Rundschau


Wie lange darf ein Patient ein Notfallpatient sein, daß ist die Frage, welche die gesetzlichen Versicherungen zu beantworten hat, denn noch modernere Technik und noch mehr Technik kann nicht angeschafft werden, das weiß jeder der die fianzielle Lage der gesetzlichen Kassen kennt, welche die FDP im Übrigen nun einfach abschaffen will.

Barbara III.Barbara III.am 11.02.09via Lausitzer Rundschau


Ist es nicht so, daß die meisten technischen Geräte nur angeschafft werden konnten, eben weil so viele Kassenpatienten in die gesetzliche Versicherung eingezahlt haben?

Wieso wird dann im Notfall den Privatpatienten der Vorrrang gegeben, denn so wäre es doch?

Barbara III.Barbara III.am 11.02.09via Lausitzer Rundschau


Es ist eine Unsitte, daß von Wissenschaftlern die ihre Erfindungen verkaufen wollen, einfach alles umgedreht wird.

Denn wenn beispielweise in einer Klinik nur 2 Beatmungsgeräte sind und es gibt aber 5 Patienten, die ein Beamtmungsgerät bräuchten, wer entscheidet dann welche beiden Patienten das Beatmungsgerät bekommen und welche 3 Patienten sterben müssen?

Sind es dann die Privatpatienten deren Leben gerettet wird, weil diese mehr zahlen und wo ist dazu die gesetzliche Grundlage?

Barbara III.Barbara III.am 11.02.09via Lausitzer Rundschau


So wäre nach meiner Auffassung eine Patientenverfügung nötig, wenn der Patient lebensverlängernde Maßnahmen mit Hilfe der Technik wünscht, aber wenn diese nicht erwünscht sind, dann ist auch keine Patientenverfügung nötig.

Barbara III.Barbara III.am 11.02.09via Lausitzer Rundschau


"Dürfen sich Menschen zum Richter über Leben und Tod aufschwingen? Wer entscheidet, wann Leben lebenswert und wann es zu Ende ist? Pfuscht die moderne Intensivmedizin Gott und der Natur ins Handwerk? "

Es wäre schon alles sehr einfach, denn ein Arzt muß das ihm Menschenmögliche tun, um einem Patienten zu retten. Der Einsatz von technischen Geräten ist jedoch mehr als das Menschenmögliche, denn es ist bereits das Menschenmögliche von anderen Wissenschaftlern, welche keine Ärzte sind.


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