Artikel von der Nichtigkeit von Gesetzen und Verordnungen am Beispiel OWIG
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Aufhebung des
Ordnungswidrigkeitengesetz
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt
am
11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung
beschlossen, weil
an jenem Tag das Einführungsgesetz für das
OWIG rückwirkend aufgehoben wurde.
Damit existiert seit der
Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für
sämtliche
Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch
im
EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde
wird
gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr
gültig sind und zum
Schaden der Bürger sich von diesen
ungerechtfertigt zu bereichern. Plünderung
im besetzten Gebiet!
Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt
das
Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben
in
„Deutschland“ Gesetzeskraft):
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten
darauf
einrichten zu können, in der Lage sein, den
räumlichen
Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres
feststellen
können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt,
ist
unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot
der
Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl
1964, 147).
Das OVG
Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001
hat diesen Sachverhalt
ebenfalls bestätigt.
Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.
10 Kommentare
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Kommentare zu von der Nichtigkeit von Gesetzen und Verordnungen am Beispiel OWIG
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"Geltungsbereich eines Gesetzes ist stets das Territorium des Staates, dessen Organe das Gesetz beschlossen haben, auch wenn dies im Gesetz nicht aufgeführt ist." Das ist richtig, trifft somit aber nicht auf Deutschland zu und schon gar nicht auf die BRD. "Der internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006)." PUNKT Somit sind alle Gerichtsurteile "Scheinurteile". Dies wissen unsere Richter, da sie aber auf das Gewohnheitsrecht beharren und weiter machen als ob nichts geschehen ist, haben sie aufgehört Urteile zu unterschreiben, da sie nun als Privatperson haftbar gemacht werden können. Die BRD ist kein Staat! Sie war nie ein Staat! Sie ist ein Verwaltungsorgan eingeführt durch die Alliierten. Bevor ich einem US-amerikanischen Rechtsanwaltgehilfen unterstelle keine Ahnung vom deutschen Recht zu haben, würde ich vielleicht selbst erst mal nachforschen welches Recht aktuell ist. Offensichtlich nämlich keins! Hier herrscht Justizwillkür. Deutlich zu sehen daran, dass ein Herr Ackermann immer noch auf freiem Fuss hier rumläuft. Es geht nicht mehr um Beweise, sondern um die Glaubwürdigkeit von Zeugen.
Eine Verordnung kann nur innerhalb eines Gesetzes Gültigkeit haben. Wenn das Gesetz daher ungültig ist, ist es auch die Verordnung. Wenn ein Gesetz gegen übergeordnetes Gesetz verstößt, etwa das Grundgesetz, ist es ebenfalls ungültig. Gleiches gilt für das Grundgesetz, wenn es gegen das übergeordnete Menschenrecht verstößt. Hamers, Guillaume?
Gold-Thilo, ich verstehe dich nicht ganz. Ich habe nachgewiesen, dass der ursprüngliche Beitrag von Karow auf einer Lüge aufgebaut ist. Er zitiert ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bewusst falsch. Von einem Gesetz war darin gar nicht die Rede, sondern von einer Verordnung bzw. Satzung. Und jetzt kommst daher und zitierst die gleiche Fälschung erneut. Denn was du als klar ansiehst, steht da gar nicht drin. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1964 ist sehr schwer oder überhaupt nicht im Internet zu finden, und wenn, dann nur in der verfälschten Darstellung. Aber auf diesem Urteilen beruhen auch Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten in den Ländern, die das Urteil ebenfalls zitieren. Wegen der Limitierung der Zeichenanzahl werde ich aus dem Urteil des Niedersächsichen Oberwaltungsgerichts im folgenden Beitrag zitieren.
Ist doch fast dasselbe.
Warum sollte für ein Gesetz der Gültigkeitsbereich egal sein, aber für eine Verordnung nicht?
Hier ein paar Zitate:
"In Betracht zu ziehen ist hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip, nach dem die öffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen eingreifen darf, und Art. 14 Abs 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz bestimmt werden. Die Auffassung, es gehöre zum Wesen einer Rechtsnorm, daß sie in gehöriger Weise der Öffentlichkeit durch Verkündigung ihres Wortlautes bekannt gemacht worden ist, ist seit langem anerkannt. Im Rechtsstaat bestehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. August 1961 (DVBL 1962 Seite 137 - NJW 1962 Seite 506) ausgeführt hat, für die Verlautbarung von Rechtsnormen Grundregeln der Rechtsetzung." (BVerwG im Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967, Seite 5 f.)
Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können! Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen (BVerwG a.a.O.).
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Hier steht klar "Gesetz".
Das ist die übliche Masche, das Grundgesetz zu umgehen. So geht es nicht. Und das mit der "üblichen Ecke" fällt auf den Schreiber selbst zurück. Nun ist wohl Prof. Dr. H.H. von Arnim, Zitat: die Brd ist ohne staatliche Legitimation, nun auch eine bestimmte Ecke. Man, wo leben sie denn eigentlich.
Wenn Sie sich Ihre Freiheit und demokratische Grundlage, die nie richtig vorhanden war, wieder freiwillig nehmen wollen, können Sie das machen, nur betreiben Sie bitte keine Sprachmanipulation im Juristendeutsch der Kommentardenker. Das GG und die darin enthalten Formulierungen sind nicht zu deuten sondern wörtlich anzuwenden. Punkt.
Das einzige, was Sie deuten dürfen, und wenn Sie auf den Kern eingehen würden würden Sie es merken, ist die Frage, ob die BRD überhaupt noch gültige Gesezte hat und wenn ja, welche.
Das ist der Knackpunkt. Oder haben Sie über eine neue Verfassung innerhalb von 2 Jahren nach der Wiedervereinigung abstimmen dürfen. Mir ist da nichts bekannt.
Der letzte Absatz ist etwas gekürzt worden. Hier in Gänze:
Die Einführungsgesetze hatten die Aufgabe, den Übergang von den alten, unterschiedlichen Regelungen zur neuen Regel möglichst reibungslos zu gestalten. Ein Gesetz, dass ein Einführungsgesetz benötigt, um in Kraft treten zu können, gibt es nicht. Auch das Einführungsgesetz ist nicht mehr als ein Gesetz, wie wird dieses eingeführt?
"Da spricht wohl die deutsche Rechtstraditon dagegen,nach der allen Gesetzeskomplexen zur Erlangung von Rechskraft via Präamel und Zuorndungseröffnung (Einleitungsgesetz), auch im Hinblick und in Wechselwirkung des Zitiergebotes, sehr wohl eine staatliche Zuweisung erhalten müssen."
Es geht bei diesem von Ihnen eröffneten Thema aber nicht um Präambeln, Einleitungsgesetze oder ähnliches, sondern um die Frage, ob in einem Gesetz zwingend ein Geltungsbereich angegeben sein muss.
Und da führen Sie, wie in bestimmten Kreisen üblich, ein verfälschtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Das Bundesverwaltungsgericht kann übrigens gar nicht über die Gültigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Gesetzen entscheiden, sondern nur darüber, ob eine Verordnung, Satzung oder eine Maßnahme der Verwaltung den geltenden Gesetzen entspricht oder nicht. Sollte es der Ansicht sein, dass ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt, muss es sich an das Bundesverfassungsgericht wenden, die über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu entscheiden hat.
"Davon auszugehen, das Klarheit deshalb besteht, weil ein vermeintlicher Verordner eine ohnehin in Zweifel stehenden Verordnung oder vermeintliches Gesetz erlassen hat, erfüllt gleichwohl die Zuordnung, ist nicht korrekt. Siehe auch die Untersuchungen und bestehenden Urteile der Vergangenheit zum Thema. Die Entfernung der Präameln und Territorialzuordnungen in den meisten Gesetzeswerken im Zusammenhang des "kalten Staatsstreiches" mit der Wiedervereinigung, führte zu deren Nichtigkeiten."
Das ist Ihre private Ansicht. Sie wird von den Juristen nicht geteilt. Einführungsgesetze gab es vor allem beim Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung, der Zivilprozessordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vor Erlass dieser Gesetze gab es innerhalb des Deutschen Reiches in jedem Bundesstaat (so hießen damals die Länder) eigene Regelungen. Die Einführungsgesetze hatten die Aufgabe, den Übergang von den alten, unterschiedlichen Regelungen zur neuen Regel mö
Da spricht wohl die deutsche Rechtstraditon dagegen,nach der allen Gesetzeskomplexen zur Erlangung von Rechskraft via Präamel und Zuorndungseröffnung (Einleitungsgesetz), auch im Hinblick und in Wechselwirkung des Zitiergebotes, sehr wohl eine staatliche Zuweisung erhalten müssen. Davon auszugehen, das Klarheit deshalb besteht, weil ein vermeintlicher Verordner eine ohnehin in Zweifel stehenden Verordnung oder vermeintliches Gesetz erlassen hat, erfüllt gleichwohl die Zuordnung, ist nicht korrekt. Siehe auch die Untersuchungen und bestehenden Urteile der Vergangenheit zum Thema. Die Entfernung der Präameln und Territorialzuordnungen in den meisten Gesetzeswerken im Zusammenhang des "kalten Staatsstreiches" mit der Wiedervereinigung, führte zu deren Nichtigkeiten. Denn 1. beruhen z.B. die ZPO aus der Tradition der Verfassung von 1871 und dem Deutschen Reich. Die Übernahme durch die BRD sei darauf verwiesen, daß es in der BRD, so es überhaupt ein Staat ist, nicht zuzuornden sind. Die Streichung der Präambeln etc., führen nicht zur Legalisierung der BRD, da diese ja nicht einmal eine Staatszugehörigkeit ausweist, siehe Personalausweis für der Mitarbeiter mit der Landsmannschaft "deutsch" ohne Staatszugehörigkeitsaussage.
Im Staatsangehörigekeitengesetz, eben auf der Grundlage des Staates "DR", heißt es Personenausweis. Und nur diese Bezeichnung kann richtig sei. Als Ausdruck des Souveräns. Personal-Ausweis verschiebt diese Begrifflichkeiten hin zur Abhängigkeit als Personal einer Firma als Verwaltungsdikatur, was die BRD ja auch ist (BRD-Finanz-GmbH). Denn sie ist ein Verwaltungskonstrukt ohne Staatlichkeit. Suche doch einmal Jemand den Staat "deutsch" in einer Landkarte. Er wird nicht fündig werden. Hier wird Sprachmanipulation betrieben und Herr Guillaume geht auch hin. Sorry, immer auf den Kern der Sache zurück kommen und vielleicht einmal bei Fachleuten nachlesen wie z.B. Prof. Dr. H.H. von Arnim u. A.
Ich muss meinen Kommentar noch etwas ergänzen. Eine Verordnung oder Satzung darf danach keine Zweifel über den räumlichen Geltungsbereich aufkommen lassen. Dies könnte allenfalls dann der Fall sein, wenn die Verordnung oder Satzung nur in einem Teilbereich der Gebietskörperschaft oder des Staates gelten soll. Die Hundesteuersatzung der Stadt Köln zum Beispiel gilt automatisch in der Stadt Köln, auch wenn dies in der Satzung nicht angegeben ist. Denn der Stadtrat von Köln kann keine Satzung für die Stadt Leverkusen beschließen.
Und ein Bürger von Schlweswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen wird sich keine Gedanken um Landesgesetze von Bayern oder Hessen machen. Denn er geht, richtigerweise, davon aus, dass diese Gesetze nur in dem Bundesland gelten, dessen Landtag sie erlassen hat.
Auch in der Weimarer Republik und im Kaiserreich hatten Gesetze in der Regel keinen Geltungsbereich angegeben, es sei denn, das Gesetz sollte nur in einem Teil des Landes gelten.
Jeder, der klar denken kann, hat damit keine Probleme. Schwierigkeiten könnte allenfalls ein ehemaliger US-amerikanischer Rechtsanwaltsgehilfe haben. Aber so einer versteht von deutschem Recht ohnehin nichts.
Schöner Beitrag, leider völlig falsch. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte in besagtem Urteil über eine Landschaftsschutzgebietsveordnung in Nordrhein-Westfalen und in den anderen erwähnten Urteilen ging es um örtliche Satzungen, wie eine Baumschutzverordnung.
Die Passage im Urteil
"Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist
unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot
der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl
1964, 147)."
ist bewusst verfälscht zitiert. Es heißt dort nämlich
"Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)."
Von "Gesetz" steht also gar nichts drin.
Geltungsbereich eines Gesetzes ist stets das Territorium des Staates, dessen Organe das Gesetz beschlossen haben, auch wenn dies im Gesetz nicht aufgeführt ist.