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Artikel Was ist eigentlich ein Abt?

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Was ist eigentlich ein Abt?

Abt war ursprünglich ein allgemeiner
Ehrenname für ver -
diente Persönlichkeiten. Seit
dem 5./6. Jahrhundert bezeichnet der
Begriff den Vorsteher eines Klosters/
Ordens. Die weibliche Entsprechung
ist die Äbtissin.

Die meisten Orden, die sich seit
dem 10. Jahrhundert n. Chr. bildeten,
wurden nach ihrem Abt oder Gründer
benannt, soDer Vorsteher einer klösterlichen Gemeinschaft mit rechtlichen
Befugnissen heißt Abt. Er ist zugleich geistlicher Vater, der die
Mönche im gottgeweihten Leben bestärkt. In Frauen-Orden lautet der
Titel Äbtissin. der Orden der Franziskaner,
der Benediktiner und der Dominikaner.




Der Abt eines Klosters wird in der
Regel von den dort ansässigen Mönchen
gewählt, je nach Orden für einige
Jahre oder auf Lebenszeit. Die
Wahl bedarf der Bestätigung durch
den Bischof oder den zuständigen
Generalabt (Prämonstratenser). In
Ausnahmefällen muss auch der Papst
die Wahl bestätigen.

Diese Regelung gilt allerdings erst seit
dem Mittelalter, zuvor waren die meisten
Klöster und damit ihre Vorsteher
noch unabhängig. Erst seit dem
Tridentinischen Konzil (1545 - 1563)
unterstehen alle Klöster grundsätzlich
einem Bischof, dies auch deshalb, um
in Antwort auf die Reformation
der
zunehmenden Verweltlichung
mancher
Klöster vorzubeugen. Die Kirche trug
damit auch der Tatsache Rechnung,
dass der Eintritt in ein Kloster nicht
immer nur aus religiösen Gründen erfolgte,
sondern durchaus oft auch weltlich
motiviert war.

Vor allem begüterte Adelsfamilien
nutzten im Mittelalter die Klöster, um
sich persönlich zu bereichern, wobei
der Position des Abtes, die entsprechend
der sozialen Herkunft nicht selten
mit Mitgliedern dieser Familien
besetzt wurde, eine zentrale Rolle
zukam.


 


Von den wirklichen (Regular-)Äbten sind zu unterscheiden die
Säkular-, Kommendatar- und Laienäbte – diese waren Personen, die die Pfründe, also die wirtschaftlichen Einkünfte eines Klosters innehatten, ohne jedoch im Kloster zu wohnen und die Amtsgeschäfte zu führen. Der Kommendatarabt war oft ein Weltgeistlicher oder Laie, der vom jeweiligen Landesherrn ernannt wurde. Die geistliche Leitung des Klosters lag meist hauptsächlich bei einem Mönch des Klosters, der oft Prior betitelt wurde. Schon seit der Merowingerzeit wurden im fränkische Reich Laien mit Abteien belehnt. Der zuerst unter Karl Martell
aufgetretene Brauch wurde zwar von der Kirche meist bekämpft. Je nach
politischer Macht der jeweiligen Landesherrn blieb der Kirche zeitweise
nichts anderes übrig, als diese Praxis zu akzeptieren. So hatte auf
Grund eines zwischen Papst Leo X. und König Franz I. von Frankreich zwischen 1515 und 1521 abgeschlossenen Kontrakts der König von Frankreich das Recht, 225 Abbés commendataires (für fast alle französischen Abteien) zu ernennen. Mit der Französischen Revolution in Frankreich bzw. nach der Säkularisation in Deutschland ist in der Praxis die Vergabe dieses Titels zu Beginn des 19. Jahrhunderts erloschen.


Im Prämonstratenserorden dagegen übt ein Abt eigene Jurisdiktion unter Leitung und Verantwortung des Generalabts aus. Er leitet seine Abtei frei und muss nur in wenigen (tls. vermögensrechtlichen) Fragen vor seiner Entscheidung den Rat der Mitbrüder einholen.

Die Äbte üben teils „väterliche
Gewalt” (potestas domestica), teils
Jurisdiktionsgewalt aus, was die Verwaltung
des Klostervermögens, die
Leitung des Klosters und die Aufrechterhaltung
der Disziplin umfasst.
Nur in wichtigen Fragen muss der Rat
befragt und bei der Veräußerung
von
Klostergütern auch die Zustimmung
der übrigen Mönche des Klosters eingeholt
werden.


 


Besondere Bezeichnungen



  • Generalabt: General- oder Erzabt heißt der Abt des Hauptklosters (Mutterkloster von dem Neugründungen (Affiliationen) ausgingen) einer Kongregation des Benediktinerordens. Auch der oberste Leiter des Prämonstratenserordens heißt Generalabt.

  • Abtprimas: Abt-Primas heißt der Abt des von Leo XIII. geeinten gesamten Benediktinerordens. Er vertritt die Benediktiner in Rom, ist aber nicht oberster Abt.

  • Abtpräses: Abtpräses heißt der Vorsitzende einer monastischen Ordenskongregation, zum Beispiel der Bayerischen Benediktinerkongregation.

  • Abbé: Die französische Bezeichnung Abbé ist neben der Amtsbezeichnung auch ein Titel für niedere katholische Weltgeistliche in Frankreich.

  • Abtordinarius: Abt einer Territorialabtei oder Gebietsabtei mit bistumsähnlicher Funktion. Der Abtordinarius hat die Jurisdiktionsgewalt eines Bischofs, nicht aber dessen Weihegewalt. Er ist Mitglied der örtlichen Bischofskonferenz.


Auf Grund eines zwischen Papst Leo X. und König Franz I. von Frankreich abgeschlossenen Kontrakts (zwischen 1515 und 1521) stand den Königen von Frankreich das Recht zu, 225 Abbés commendataires (s. Kommendatarabt) für fast alle französischen Abteien zu ernennen. Diese bezogen Einkünfte aus einem Kloster, ohne dafür Dienst leisten zu müssen.


Seit Mitte des 16. Jahrhunderts führten den Titel Abbé generell junge Geistliche mit oder ohne geistliche Weihen.
Ihre Kleidung bestand in einem schwarzen oder dunkelvioletten Gewand
mit kleinem Kragen, und ihr Haar war in eine runde Haarlocke geordnet.


Da von diesen Abbés nur wenige zum Besitz einer Abtei gelangen konnten, betätigten sich einige zum Beispiel als Hauslehrer oder Gewissensräte in angesehenen Familien, andere widmeten sich der Schriftstellerei.


 


Abt-Stellvertreter 


Der Stellvertreter eines Abtes wird auch Prior genannt, ebenso der Vorsteher eines Tochterklosters (Priorat). Der Prior wird wie die anderen Offizialen vom Abt ernannt und nicht durch den Konvent gewählt.


Quelle:


Wikepedia; Katholische Kirche


 


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