Schießerei in Supermarkt
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Kommentare zu Schießerei in Supermarkt
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So siehts nämlich jetzt aus:
Aus den Aachener Nachrichten online:
"Auf den in Richtung Sittarder Straße flüchtenden Räuber muss der Geschäftsmann dann noch mehrere Schüsse abgegeben haben, wobei dieser Verletzungen davontrug."
Muss man jetzt dem Ladeninhaber Tötungsabsicht unterstellen?
Das stimmt nicht ganz,Herr Maulwurf.Es hat sehr wohl mit Migrationshintergrund zu tun!Schlecht integriert lebt es sich in keinem Land angenehm,und die Gründe für eine schlechte integration lassen sich nicht immer der Gesellschaft in die Schuhe schieben.Aber wie ich ihren Kommentaren hier so entnehme wird genau das wohl jetzt kommen.Ziehen sie doch in ein muslimisches Land und erfreuen sich an der Toleranz die dort herrscht.
Ja, es wäre natürlich viel besser, wenn grundsätzlich bei jedem Bericht über eine Straftat durch einen ausländischen Mitbürger/Deutschen mit Migrationshintergrund der Vermerk "war natürlich ein Ausländer!" angebracht würde.
Denn durch mehr Ausgrenzung und grundsätzliche Unterstellung eines kriminellen Potentials werden mit Sicherheit alle Probleme gelöst.
Wenn hier Beiträge entfernt wurden, dann nach meiner Erfahrung immer mit gutem Grund, etwa weil sie nahe an der Volksverhetzung waren, beleidigend oder ähnliches. Hier schwirren halt ziemlich viele merkwürdige Gestalten umher, mit denen sich eine seriöse Zeitung nicht unbedingt identifizieren will. AZ und AN sind zwar nicht gerade Premium-Qualitätszeitungen, aber Kritik vertragen sie schon und löschen nur die ganz üblen Beiträge.
Nö, aber es gibt auch noch Leute, die in der Lage sind, sachlich zu bleiben wenn sie von solchen Straftaten hören. Beispielsweise hoffentlich die Richter, die über den Mann urteilen werden. Ansonsten wird das nämlich ein langes Verfahren mit Revision um Revision, das die Opfer nur weiter quälen wird. Als Richter sollte man sich einfach an die Buchstaben des Gesetzes halten und nicht auf die erhitzten Gemüter des Volkes hören. Wie ich schon sagte sind die Tatbestandsmerkmale für Mord klar definiert und der Richter, der den Täter hoffentlich einmal verurteilen wird, dürfte das dann auch wissen und nicht lebenslänglich verhängen.
Das hat nichts mit irrsinnigen Überlegungen zu tun, sondern mit dem, was im StGB steht. Richter dürfen nicht beliebig entscheiden, welche Straftat vorliegt und welches Strafmaß sie verhängen. Wär ja noch schöner!
jetzt versucht man eine solche Tat auch noch zu hinterfragen, fest steht, da geht jemand mit einer geladenen waffe in ein geschäft, also auch mit der absicht diese zu gebrauchen. später wird auch das mit hartz4 entschuldigt, keine perspektiven, evtl. auch ausländer usw.! ist egal wer, täter ist täter
Auf eine Tatsache können wir uns sicher einigen: Die Mehrzahl aller Raubdelikte wurde von Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen ausgeübt.
1 Millionen junge Männer zwischen 15 und 24 sind auf Hartz IV angewiesen, d.h. jeder 10-te Jugendliche in Deutschland ist Hartz IV Empfänger (aktuelle DGB-Studie). Tendenz steigend? Die ärmsten 10% der Bevölkerung haben eine durchschnittliche Verschuldung von 15.000 EUR (aktuelle DIW-Studie). Tendenz steigend?
Das sind unsere wahren Probleme und diese haben in ihrem Ursprung nichts mit dem Migrationshintergrund zu tun.
@Tone Loc :
Ob der "Räuber gewillt war die Waffe einzusetzen" wissen Sie doch gar nicht. Das ist überhaupt kein Fakt, sondern von Ihnen einfach mal so behauptet und in den Raum gestellt!
Mag sein, dass sich das nachher tatsächlich so herausstellt, aber momentan weiss man überhaupt nichts. Warten wir die Ermittlungen der Polizei erstmal ab.
Zwischen Raub und Mord besteht ein himmelweiter Unterschied. Beides ist zutiefst verwerflich, aber ob hier ein Mordversuch vorlag, ist schlicht unbewiesen.
Insofern besteht auch ein erheblicher Unterschied zum versuchten Raubmord an der Aral-Tankstelle. Da hat der Täter wirklich gezielt geschossen.
Ja, hallo, Hans! Ich komme da in der Tat ins Grübeln, ich habe nämlich keine Ahnung. Wissen Sie etwa mehr, oder bleibt es bei Andeutungen?
Ich glaub ich les nicht richtig...wo sind wir denn bitte,dass nach so einer Tat darüber diskutiert wird was für eine Art Raub es war...fakt ist doch,dass der Mann fast mit seinem Leben bezahlt hätte und der Räuber gewillt war die Waffe einzusetzen...ob für schüsse in die Decke oder woanders hin...wegen solchen irrsinnigen Überlegungen bekommen solche Täter geringere Strafen oder sogar keine Bestrafung...gibt´s hier in Deutschland denn nur noch Verteidiger?
Die Nationalität ändert selbstredend nichts am Sachverhalt des Überfalls. Aber: Wie viel Prozent der Überfälle in Aachen sind in den letzten Jahren nachweislich von Tätern mit Migrationshintergrund ausgeführt worden? DAS ist die Frage! Und da kommt man doch schon ins Grübeln, oder!?!
Stimmt, Dirk, wie gerade erst auf dem Autobahnrastplatz Teufelstal bei Jena, da sollen sogar Nordeuropäer dabei gewesen sein...
@Hans Maulwurf:Weil es sich bei Gewaltdelikten sehr oft um "südländische" bzw. "osteuropäische" Täter handelt!
In Schutz genommen wird er von "Nabend" ja auch nicht. Ein bewaffneter Raub wars selbstverständlich, aber das ist auch was anderes als ein Raubmord. Für einen (versuchten) Mord müssen gewisse Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Es ist nicht sicher davon auszugehen, dass der Täter jemanden Töten wollte. Eine geladene Waffe könnte er auch zur Einschüchterung mitgenommen haben, z.B. um seinen Forderungen durch Schüsse in die Decke o.ä. Nachdruck zu verleihen. Da kommts etwas blöd wenn es nur "klick" macht. Ob ihm also ein versuchter Mord nachzuweisen ist bliebe noch abzuwarten, trotz geladener Waffe.
Die wissen doch noch nicht wer der Täter ist. Wie sollen die dann auch wissen welche Nationalität? Wie aber schon Hans Maulwurf sagt, spielt die Nationalität keine Rolle.
Weil die Nationalität des Täters NICHTS am Sachverhalt verändert. Wieso steigt die Zahl der Raubdelikte in Aachen so schlagartig? Was soll das mit der Herkunft der Täter zu tun haben?
Das sehe ich anders: Wenn jemand mit geladener scharfer Waffe in einen Laden geht in der Absicht, diesen zu überfallen, zieht er auch den Einsatz dieser Waffe in Betracht; ansonsten hätte er ja auch einen harmlosen Karnevalsrevolver zu seinem "Einsatz" mitnehmen können. Nach dem Strafgesetzbuch reicht zur Anklageerhebung wegen bewaffnetem Raub alleine das Mitführen einer Waffe (z.B. in der Tasche) aus.
Warum sollte hier der Täter in Schutz genommen werden? Der Ladeninhaber verdient doch in lauterer Absicht sein Geld und der Gangster darf dessen Gesundheit zerstören? Nein! Nein! Nein!!!
Und warum läuft jemand mit einer Waffe rum, mit der man jemand töten kann ? Um genau dies eventuell zu tun.
So grauenhaft das Geschehen auch war, - zum aktuellen Zeitpunkt von einem "versuchten Raubmord" zu sprechen ist ziemlich gewagt, denn wenn sich wahrend der körperlichen Auseinandersetzung die Waffe gelöst haben sollte, könnte das unbeabsichtigt geschehen sein und man kann dem Täter nicht unbedingt Tötungsabsicht unterstellen.