2.13

Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehme

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Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehme

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Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble beschlossen, in einem ersten Schritt eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer noch in dieser Legislaturperiode in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen.

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