Schnee-Posse um die Park-Lizenz
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Kommentare zu Schnee-Posse um die Park-Lizenz
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Meine Lizenz ist auf dem Armaturenbrett hinter der Wi-schu-schei...befestigt.
Die Politesse ist anscheinend hüftsteif, drehgeschädigt oder schleudertraumatisch.
Warum wohl steht auf dem OWI-Wisch : " EIN BESONDERE PARKAUSWEIS LAG NICHT GUT SICHTBAR AUS".
Achtung, bei Nebel und Sichtweiten unter 5 m werden grundsätzlich alle Lizenzierten zur Kasse gebeten.
der sollte gegen den bußgeldbescheid Einspruch einlegen. nach meinen erfahrungen sitzen in der bußgeldstelle des kreisverwaltungsreferates noch beamte mit einem gesunden verstand. denn hier hat er die chance, dass der bußgeldbescheid zurückgenommen und das verfahren eingestellt wird.
da sist doch völlig realitätsfremd! Was denken sich die Leute im KVR eigentlich dabei?
Bei starkem Schneefall "darf" man jede Stunde die Scheibe freiräumen - je nach Parklizenzbereich auch mitten in der nacht und früh morgens um vier?
Der nächste Witz wird sein, dass man den Parkausweis nachts auch noch beleuchten muss....
Das ganze Parklizenz-Gedöns ist eh nur reine Geldmache. Hier im (Glockenbach-)Viertel hat sich an der Parksituation nur anfangs was geändert, als die KVR-Kontrolleure noch häufig unterwegs waren. Heute ist es so wie früher - keine freien Parkplätze und haufenweise Nicht-Anwohner, die keinen Parkschein lösen. Ist risikolos, denn kontrolliert wird eh nicht mehr. Wenn man als Anwohner endlich einen Parkplatz gefunden hat, findet man auf dem Weg nach Hause min. 5 Falschparker - besonders auffällige Autos erkennt man sogar jeden Tag.
Aber das ist nun auch klar - es ist ja einfacher, bei Schneefall alle Autos mit zugeschneiter Frontsscheibe aufzuschreiben - das erhöht die "Quote" und der Aufwand ist minimal...
Das ist ja unglaublich...was ist wenn man eine Woche in den Urlaub fliegt. Muss ich dann mein Auto in eine normale Parkzone abstellen??? Gut das ich Rechtsschutz versichert bin.
Da haben unsere Technokraten im KVR wieder einmal ihre Beliebtheit gesteigert.
Was für eine herablassende Art, mit seinen Bürgern umzugehen.
Sind sie die Sesselfurzer dort eigentl,ich im Klaren, dass sie den Bürgern ihr gehalt verdanken?
Abgesehen davon: Juristisch ist die Sache höchste fragwürdeig.
Wenn man mir ein Vergehen vorwirft, ist der Kläger nach deutschem Recht in Beweisnot, nicht der Beklagte.
DER" A M T S C H I MM EL " LÄßT WIHERN ; naja es is ja Fasching ! ! ! ???
Wie war es eigentlich möglich den Strafzettel an das verschneite Fahrzeug anzubringen, hat da etwa die Politesse doch vorschriftswidrig gehandelt und
den Schnee von der Scheibe weg gemacht um ihren Tätigkeitsnachweis
anzubringen. Dann hätte sie auch den Schnee wegmachen können um nachzusehen
ob eine Anwohnerbescheinigung im Auto liegt.
Musste Sie etwa sogar zur Anbringung des Strafzettels mit bloßen Händen den
Schneee beseitigen - hat sie sich deswegen erkältet und mußte in den Krankenstand
(im öffentlichen Dienst 45 %!!!! höher als in der freien Wirtschaft)
Wenn's net so trauig und rechtlich absolut fragwürdig wäre... könnte man daraus auch noch ein Geschäft machen: ich biete als Dienstleistung an, das an allen von mir beauftragen Fahrzeugen im ganzen Stadtgebiet der Parkausweis gut lesbar ist und bleibt. Super Service für Langschläfer, Blaumacher, Kranke, Urlauber, Schichtarbeiter, Fremdgeher, Alkis, Wohlhabende usw.. 2,50 Euro pro Tag oder 15 Euro die Woche oder 50 Euro im Monat. Ob das funktionieren würde? Wahrscheinlich nicht, weil so Sesselfurzender Beamter vom KVR eine Gesetzeslücke findet und mich wegen aktiver, illegaler Bürgerhilfe abmahnt.
Viel Spass noch beim freikratzen!
Euer
Christian
Wie ist es dann,wenn man mal ein paar Tage verreist ist?Ob der Herr Sesselfurzer dann auch noch so "gnädig" ist? Eigentlich sollte es für die kontrollierenden Herrschaften doch wohl möglich sein anhand des Kennzeichens festzustellen ob für das betreffende Fahrzeug eine Parklizenz ausgestellt ist.Allerdings wäre das natürlich mit etwas Aufwand verbunden und bringt auch nichts in die Kasse.Es geht doch nur noch ums abzocken.
Warum ist für die Beweissicherung nicht der Geldempfänger
zuständig? Solch einseitige Verträge sind bei Widersprüchen praktisch.
Heißt das jetzt, das es verboten ist mit einer Abdeckmatte sein Auto zu bedecken, menn man in einer Anwohnerparkregelungsgenehmigungsstraße wohnt. Wenn die Politessen und Politossen nachts unterwegs wären, könnten sie die Genehmigung vor Einsatz des Schneetreibens lesen. Außerdem sollten Sie von der Parkregelungszuständigkeitsbehörde eine Liste mit den Kennzeichen der in der jeweiligen Zone parkberechtigten Fahrzeuge ausgestattet werden.
Und in Zukunft müssen Autos die bei Schneetreiben auf der Autobahn unterwegs
sind ab und zu anhalten und kontrollieren ob ihr Kennzeichen noch lesbar ist????
PS. Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen, denn Anwohnerparkplätze
sind grundgesetzwidrig. Die Schaffung von Straßen werden mit Steuermitteln
bezahlt. Freie Bürger dürfen überall parken.
Da hätte der ADAC längst was tun müssen. Aber der prüft ja gerade
wieder die Wasserbadequalität in Nord-und Ostsee, im Roten Meer, am Golf von
Sulaika und die Radfahrmöglichkeiten von Usbekistan nach Tchu-Tchi-bolonien.
Oh man, das glaub ich nicht! So ein kleinliches Beamtenverhalten ist doch ein Witz! Sollte ich z.B. einen Tag Urlaub haben muss ich trotzdem um 9 raus um meine Windschutzscheibe frei zu machen, damit mir nicht so eine ignorante Politesse ans Bein pinkelt?
Zum Glück musste der Herr nichts bezahlen, das wäre der Oberwitz gewesen!