Experte: Polizei hätte nicht schießen dürfen
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Das normale Protokoll sieht vor, dass man sich bei einer Einzelperson dem Wagen von 2 Seiten nähert. Wie Du sagst, es hätte auch nicht unbedingt weh getan, vielleicht einen Ausweis zu zeigen ... Andererseits wussten sie nicht, was/wer da noch so alles im Kombi war (Keine Seitenscheiben!). Hätte ja auch eine schwerbewaffnete Belgische Bande auf der Rückkehr von ner Einkaufstour in den Osten sein können, die gerade die Bazooka klar macht. Wenn man dann irgendwo steht, wo sie einen aus dem Auto sehen können, ist das ein ziemlicher taktischer Nachteil. Das würde das Danebenparken erklären.
In einem Land, in dem es juristisch begründbar ist, dass ein an Händen und Füßen angeketteter Mensch in einer Polizeizelle auf einer feuerhemmenden Matratze, die nur mit Brandbeschleuniger entzündbar ist, Selbstmord begangen hat, indem er die Matratze angezündet haben soll und wo es Notwehr ist wenn ein 15-jähriger Junge in Notwehr mit 5 Schüssen, aus einer Polizeipistole, in den Rücken, wie ein Stück Vieh vom Dach geschossen werden kann, da wird man auch juristisch Begründen können, dass die alleinige Schuld bei dem Angeschossenen liegt.
Selbst für die dümmlichste und menschenverachtende juristische Begründung ist sich die deutsche Justiz nicht zu schade, wenn es darum geht Polizisten zu decken.
Auch dann nicht, wenn zwei Jugendliche, die nachgewiesen unschuldig waren, von Polizisten das Gehirn so zerschlagen wurde, dass sie kaum noch sprechen können.
In so einem Land, da ist eben alles möglich.
Hi Zivilstreife, ich finde ein guter Beirag von Dir, aber auch von anderen. Wir haben doch in Thürigen vor einigen Jahren selbst so einen Fall gebabt, als ein Tourist aus Köln durch die Tür erschossen wurde. Hat auch in Panikverhalten die geöffnete Tür zugeschlagen und schon wurde das Feuer eröffnet. Ergebnis vor Gericht.... die Polizisten waren in einer absoluten Streßsituation, da síe glaubten, den Dopplemörder Zurweme gefangen zu haben. Ich begründe beide Fälle mit mangelhafter Bildung der Beamten, schlechtem taktischen Verhalten und einer gewissen Beförderungssucht. Für mich steht fest, wenn sie dem Wagen nicht gefolgt sind, war das schlicht unterlassene Hilfeleistung, also ein Straftatbestand. Zum anderen war es keine Notwehr, da schon private Sicherheitsmitarbeiter, z.B. im Geldtransport, gelehrt bekommen, dass mit dem Schießen in den Rücken die Notwehrlage nicht mehr greift. Anderseits, denkt bitte an den Polizistenmord auf der BAB 4 bei Bad-Hersfeld.
Ich verstehe den Sarkasmus in den Zeilen - wer noch?
I D I O T
Als besorgter Bürger möchte ich einmal ein paar Zeilen an jene Polizisten richten, die ebenfalls in Unkenntnis des genauen Sachverhalts, den beiden Tätern beihalten und alle anderen im Forum Unwissenheit bescheinigen. Warum beschwert Ihr Euch wenn Bürger aufschreien, wenn genau jene Berufsgruppe die unseren Schutz gewährleisten soll, offensichtlich einen unbeteiligten Bürger, in diesem Fall ein belgischer, grundlos anschießt? Der Bürger schreit genau deswegen so laut, weil der völlig unangebrachte Korpsgeist der Polizei schon genügend Straftatsbestände im Dienst gedeckt hat. Als Bürger hat man größte Mühe sein Recht gegen Polizisten durchzusetzen. Würdet Ihr Euch endlich einmal als das verstehen, wofür Ihr von uns bezahlt werdet und würdet Ihr Euch schnell und sicher von Euren faulen Äpfeln trennen, hättet Ihr auch wieder mehr Vertrauen der Bürgerschaft verdient, die Ihr zu schützen verpflichtet seit. In dubio pro reo gilt im übrigen nicht nur für die beiden Täter an der Waffe, sondern auch für die Bürger die zufällig auf zivile Beamte treffen und Angst vor einer MP haben. Eine Gefahr für Leib und Leben kann ja wohl von einem wegfahrendem Auto kaum bestanden haben. Schüsse in den Rücken haben immer einen sehr faden Beigeschmack, wenn man Notwehr anführen will. Und die Zeiten in denen Menschen in Deutschland von hinten auf der Flucht erschossen werden ist, so dachte ich bisher, auch vorbei. Das Schweigen der Täter ist zwar Ihr gutes Recht, macht aber nur Sinn um sich nicht selbst zu belasten. Sie erweisen damit Ihren eigenen Kollegen - die Ihnen hier beihalten - aber einen gehörigen Bärendienst. Wie soll das Opfer zu seinem Recht kommen, wenn selbst jene die uns schützen sollen, lieber Schweigen als aufklären helfen! Sie handeln damit gegen Ihre primäre Aufgabe und sind nutzlos. Man kann die Polizei nur dringend dazu aufrufen, sich von solchen Kollegen schnell zu trennen, sonst wird das Vertrauen der Bürger in Euch immer kleiner und Euer Job immer frustrierender.
Und solche hirnaputierten Dummschwätzer, deren IQ niedriger ist als deren Rektaltemperatur, wie DU leider auch...!
Lieber Herr Kollege,
PolBeamte sind in Schusswaffengebrauch aus- und weitergebildet.
Es sind Sekundenbruchteile in denen entschieden werden muss, ob geschossen werden darf oder nicht.
Selbst wenn in dem Fahrzeug der Bankräuber gesessen hätte, wäre bei dieser Lage (flüchtendes Fahrzeug) ein Schusswaffengebrauch auf das Fahrzeug (mit drin sitzendem Fahrer) rechtswidrig gewesen (erst recht in der Höhe des Schusses).
Für die Beamten bestand zu diesem Zeitpunkt (flüchtendes Fahrzeug) keine Gefahr für das eigene Leben, sodass Notwehr ausscheidet.
Die Kollegen hatten einfach nur Jagdfieber - und das ist unmittelbar nach den Schüssen verflogen.
Sie wussten unmittelbar danach, dass sie Scheiße bebaut hatten und hofften sicher, dass sie nicht getroffen haben.
Einem Flüchtenden hinterhergeschossen und dann noch nicht mal den Kopf getroffen.... Hier besteht ja wohl dringend Ausbildungsbedarf, meine Herren!
Belgier gibt's ohnehin zuviel!
Ich wüsste ja mal gerne, unter welchen Umständen Polizisten überhaupt schießen dürfen. Nur die Tatsache, dass jemand vor der Polizei flüchtet, kann doch nicht rechtfertigen, dass er verletzt oder gar getötet wird. Ich bin jetzt kein Experte im Polizeirecht, aber wenn man abwägt zwischen der Aufklärung eines Bankraubs und der schweren Verletzung oder gar Tötung eines Verdächtigen, sollte doch klar sein, was schwerer wiegt. Zumal sich die Sache im Moment so darstellt, als dass die Polizisten nicht bedroht worden sind, sie also nicht aus Notwehr gehandelt haben.
Nichtsdestrotz sollte man sich hüten, wegen der möglichen Überreaktion zweier Beamten die gesamte Polizei in einen Topf zu werfen.
Wenn man die genauen Tatumstände wirklich wüßte, ist ein Schußwaffengebrauch durchaus im Rahmen des Möglichen. Ob Spielzeugpistole und nur 300 Euro Beute ist vollkomen unerheblich. Zumal die beiden Kollegen die "Spielzeugwaffe" ja nicht selbst in Augenschein nehmen konnten. Ein Banküberfall ist ein Kapitalverbrechen unabhängig von der Beute. Und wenn ich im Einsatz "Halt Polilzei, Stehenbleiben" rufe, egal ob in Dienstkleidung oder Zivil bleibe ich als Angerufener erst mal stehen und warte ab, was da kommt!! An eine Salve aus der MP5 glaube ich nicht, selbst in der Hektik bekomme ich die Waffe wegen einer mechanischen Sperre nicht so einfach auf Dauerfeuer gestellt!!!!!! Dem Bild nach ist wohl nur ein einziger Schuß abgeben worden. Da die meisten hier in ihrem Leben noch nie in der Situation waren wie die beiden Kollegen und auch noch nie eine Schußwaffe in den Händen hielten, sollte mann/frau sich mit unqualifizierten Kommentaren zurückhalten. Warten wir erstmal die Ermittlungsergebnisse des PP Ko und der Staatsanwaltschaft ab.
Richtig !!!!
Dieser Fall ist viel schlimmer.
Deshalb kann es auch nur eine richtige Entscheidung geben.
er hat sich seltsam bewegt?? Du meinst also, man sollte alles niederschiessen, was sich seltsam bewegt?
Der Gute ist Auto gefahren. Der einzige Grund, weshalb auf ihn haette geschossen werden duerfen, ist, dass er die Polizisten oder evlt. jemand anderen bedroht. z.B. mit einer Schusswaffe. Dies war aber offensichtlich nicht der Fall.
Also haette keiner der Polizisten schiessen duerfen.
Wie schon in manchen Beiträgen erwähnt:Erst lückenlose Aufklärung (warum wurde n e b e n dem Auto gehalten?,normalerweise versperrt man den evtl. Fluchtweg und warum ist man nicht ausgestiegen und hat den Dienstausweis gezeigt????;Und warum wurde das Fahrzeug nicht verfolgt?Haben die Polizisten Fracksausen bekommen oder was??)Sind diese Fragen geklärt, kann man dann Haue verteilen.Wenn die Polizisten nicht Gestzeskonform gehandelt haben sollten, dann muss es Konzequentzen geben.
Zur Berichterstattung im TV:ich bin medizinischer Laie.Aber bei mir ist die Lunge hinter dem Schulterblatt.TV Titelseite vom 19.2:Foto zeigt 1 Einschussloch in der linken Tür.(der Fahrer sagte:es wurde eine ganze Salve abgefeuert?)Dann muss der Faher von einem Querschläger getroffen worden sein.Wenn der TV-(Redakteur )gestern schreibt, das Fahrzeug sei in Richtung Dodenburg gefahren, und heute -es stand in einem Waldweg-dann wurde hier sehr nachlässig recherchiert.Und: die Berichterstattung ist nicht das Niveau einer seriösen Tageszeitung.Überlasst solche Berichterstattung lieber den bekannten, täglich erscheinenden ......zeitungen. Noch eins in Richtung Rechtsanwältin: Sie sollten sich auch mal Gedanken machen, was Sie mit Ihrer Aüßerung zu Abläufen den Verletzungen Ihres Mandaten zu dieser Berichterstattung beigetragen haben.(wenn er einen Lungendurchschuss erlitten hat,dann muss die Kugel von vorne gekommen sein.Wie gesagt, bei mir ist die Lunge h i n t e r dem Schulterblatt!!!!)
primär sollten auch mal die Beleidigungen aus den Kommentaren entfernt werden, sonst machen sich hier noch ganz andere strafbar....
@ Kripo: mehrere Semester von der Couch aus Gerichtsshows geschaut oder woher nimmst du dein fundiertes juristisches Grundwissen und Urteilsvermögenß
@insider
das mit dem "seltsam bewegt" kann wohl nicht dein Ernst sein. Demnach dürfen sich also in ihrer Bewegung eingeschränkte Mitbürger nicht mehr auf unseren Strassen aufhalten, weil sie sich seltsam bewegen könnten??
Ich bin schon auch der Meinung, dass es Sache der Staatsanwaltschaft ist die Vorgänge zu ermitteln. Auch sollten wir nicht über Schuld und Unschuld urteilen. Zumindest nicht ohne Kenntnis des Sachverhaltes. Nur, wie treten nun unstrittig hin und wieder EINZELNE Polizeibeamte auf? Wen wundert es da, dass der Bürger die Gelegenheit nutzt und sich öffentlich aufregt. Ich will nicht Kommentare beurteilen und werten. Jeder hat seinen Standpunkt und findet hierfür seine Argumente. Einzig und allein die betroffenen Beamten könnten jetzt der Diskussion ein Ende setzen - indem sie auspacken.
Und was die Berichterstattung des TRIERISCHEN VOLKSFREUND angeht, so kann ich nur sagen, dass sie mich überzeugt. Mit der notwendigen Pietät und Realtität sind meiner Meinung nach alle Sachverhalte dargestellt. Das eine ausführliche Stellungnahme der Polizei nicht zur Veröffentlichung kommt, liegt daran, dass es sie nicht gibt.
Was die Kommentare an Herrn Grün angeht, so kann ich sie in großen Teilen ebensowenig nachvollziehen wie Herr Grün selbst. Herr Grün allerdings stellt sich den Kommentaren und das mit Argumenten.
Ich hoffe, dass sich der Sachverhalt im Sinne aller Beteiligten klärt. Das ordentlich Recht gesprochen wird und der leidtragende belgische Staatsangehörige vollständig genesen wird.
Ich finde die beiden Beamten haben sich sehr unverhältmäßig gehandelt wie es iin der Polizei in Deutschland üblich ist.
Diese zwei Beamten sollen unehrenhaft aus dem Dienst ausscheiden und anschließend sind diese wegen gefährliche Körperverletzung anzugeklagen, anschließen zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Das Strafmaß sollte 24 Monaten betragen, davon sollten die letzten drei Monate auf Bewährung ausgesprochen werden.
Was hier teilweise für ein Schwachsinn verzapft wird ist doch schon enorm... Hier von Umnieten zu sprechen ist völlig daneben. Wenn man sich das Fahrzeug mal anschaut und wo das Einschussloch ist, dann ist es fü rmich durchaus gut möglich das der Polizist auf die Reifen schießen wollte. Und das wäre, wenn denn ein begründeter Verdacht vorlag, durchaus auch angemessen gewesen. Hier wird, wie immer, erstmal rumgemault und alles niedergemacht. Aber das können wir ja gut. Die Leserschaft des TV passt sich, zumindest großteils, langsam dem Niveau der Zeitung an fürchte ich.
nicht alles was hinkt is ein Vergleich oder wie war das? Den Gebrauch der Dienstwaffe mit unerlaubter Arbeit "im Krankenschein" zu vergleichen is dann doch ein wenig weit hergeholt....