3.62

Urteil: Arbeitslose müssen nicht zu Dumpinglohn arbeiten

x 6
 
 
Urteil: Arbeitslose müssen nicht zu Dumpinglohn arbeiten
Das Sozialgericht Dortmund hat in einem Urteil entschieden, dass einem Langzeitarbeitslosen, der einen Job zu Dumpinglöhnen ablehnt, nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden darf - Lehnt ein Langzeitarbeitsloser einen Job zu Dumpinglöhnen ab, darf ihm nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am

Auf focus.de weiterlesen

kommentieren

Kommentare zu Urteil: Arbeitslose müssen nicht zu Dumpinglohn arbeiten