Das Sozialgericht Dortmund hat in einem Urteil entschieden, dass einem Langzeitarbeitslosen, der einen Job zu Dumpinglöhnen ablehnt, nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden darf - Lehnt ein Langzeitarbeitsloser einen Job zu Dumpinglöhnen ab, darf ihm nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem am