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Zwei Jahre Haft auf Bewährung nach Vergewaltigung

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Zwei Jahre Haft auf Bewährung nach Vergewaltigung

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Andre
am 26.02.09in Politik via volksfreund.de

Wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung ist ein 38-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Gerolstein am Donnerstagmittag vom Landgericht Trier zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

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31 Kommentare

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Kommentare zu Zwei Jahre Haft auf Bewährung nach Vergewaltigung

 

DTDTam 02.03.09via Trierischer Volksfreund


Ihr beiden Dummschwätzer,
entweder war es Vergewaltigung oder es war, gerichtlich festgestellt, keine. Die Richterin sagt es war eine. Also was soll dann dieses Urteil?

MuffländerMuffländeram 28.02.09via Trierischer Volksfreund


@Baloney
Deinem Kommentar ist nichts hinzuzufügen. Als Mann hast du immer absolut schlechte Karten, selbst wenn die angezeigte, angebliche Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung in die Abteilung "Grimms Märchen" gehört, aber beweise das erst einmal.

BaloneyBaloneyam 28.02.09via Trierischer Volksfreund


Der einfachste Weg für eine Frau den "Alten" schnell los zu werden ist, ihn der Vergewaltigung oder sexueller Nötigung zu bezichtigen. Ich möchte nicht wissen, wieviele Männer und Ehemänner dbzgl. schon unschuldig auf der Anklagebank gesessen haben.
In der o.a. Prozess-Sache sind die genauen Umstände nicht bekannt, also ist dringlichst Zurückhaltung in den Kommentaren angesagt, erst recht hinsichtlich der Vorsitzenden dieser Strafkammer.

lunapiena41lunapiena41am 28.02.09


Entschuldigung

aber das kann ich nicht so wirklich nachvollziehen. Entweder er hat vergewaltigt dann sind diese 2 Jahre lächerlich.. und weitere "Straf"Tat der Justiz an diesem Opfer...

Wenn er es nicht getan hat, hätte er frei gesprochen werden müssen.. dazwischen gibt es nix... in solchen Fällen gibt es schwarz oder weiß und basta..

StefanStefanam 27.02.09via Trierischer Volksfreund


Hirn scheinst du ja recht wenig zu haben.... obwohl: EINE Zelle scheint da zu sein und die funktioniert:
Ja, du hast Recht: HAU AB IN D E I N LAND!!!!!!!!!!

HenkerHenkeram 27.02.09via Trierischer Volksfreund


Hallo Mitglied des geistigen Hochadels,
in Ihrem Satz fehlt etwas. "Bei allem Verständnis"!?!?. Was für ein Blödsinn. Ich gehe davon aus, dass ich Sie nun trotz des falschen Satzes richtig verstanden habe. Sie wollten wohl schreiben:
a: "Bei allem Unverständnis für das auch aus meiner Sicht.....usw...
oder:
b: "Bei allem Verständnis für den Ärger/Missmut (oder Ähnliches) über das auch.....usw......
Schlau schreiben wollen, aber den Sinn des Satzes nicht hinbekommen, und andere Leute massregeln, jajaja, Rentner oder sowas ähnliches?

SchutziSchutziam 27.02.09via Trierischer Volksfreund


Die Gründe der Kammer sind für einen normal denkenden Menschen vollkommen wurscht. Das nenne ich "Verstecken hinter §, ohne das Hirn einzuschalten".

R.AckermannR.Ackermannam 27.02.09via Trierischer Volksfreund


Hey mir gefällt wie Du denkst. Bist Du vielleicht selbst Angehöriger der Justiz? Ich als Chef einer dt. Großbank habe gute Erfahrungen mit Euch gemacht.

WUTZiWUTZiam 27.02.09via Trierischer Volksfreund


@Schutzi:

Hast Du auch eine Begründung für Deine dämlich unterstellende Frage?

sternchensternchenam 27.02.09via Trierischer Volksfreund


Von Werner Loose Zitat :"Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, ob eine Mitschuld des Opfers erkennbar war". Bitteschön von Mitschuld sollte man bei so einer Tat nicht sprechen. Das geht gar nicht!

RictiovarusRictiovarusam 27.02.09via Trierischer Volksfreund


Hilterstatt, auf welchem Tripp sind sie, denn / extra klein geschreiben / eine Persönlihckeit sind sie wohl nicht bestenfalls eine A, war oder ist ihr Freund, Freunde kann man sich aussuchen Feinde nicht, aber bei dem Freuden die sie haben brauchen sie ja wohl keine Feinde mehr. Armes Schwein.

wettenwettenam 26.02.09via Trierischer Volksfreund


Ei, janz einfach, zum jejenseitijen fummeln in ein einjezäuntes Stück Sibirien. Un dat janze auch noch nakisch, wie wär dann dat? Un vor allem dät dat dann den Steuerzahler wenijer kosten, net woar?

nxnxam 26.02.09via Trierischer Volksfreund


Was machste dann noch hier? Achso - in deinem Land kriegste wahrscheinlich für so ein Geschreibsel 40 einhalb Jahre....

tomtomam 26.02.09via Trierischer Volksfreund


das waren noch ein paar Jahre zu wenig

SheSheam 26.02.09via Trierischer Volksfreund


Jeden Tag ein neues Urteil zum Aufregen !!!
Ich komm aus dem Aufregen gar nicht mehr raus....

HKHKam 26.02.09via Trierischer Volksfreund


Er wird sich diese Strafe reichlich verdient haben.

Bei Nichtgefallen Berufung oder Revision einlegen

Werner LooseWerner Looseam 26.02.09via Trierischer Volksfreund


Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, ob eine Mitschuld des Opfers erkennbar war. Die Justiz in Rheinland Pfalz ist dafür bekannt, dass das Strafmaß für Sexualstraftaten höher angesiedelt ist, als in anderen Bundesländern. Diese abschreckende Wirkung zeigt sich deutlich in der Zahl der Verurteilungen. Wenn es in diesem Fall zu einer Bewährungsstrafe kam, wird die Beweiserhebung wohl eher eine schwerwiegende sexuelle Nötigung erbracht haben. Auch dies ist nur Spekulation aufgrund der knappen Berichterstattung.

DanDanam 26.02.09via Trierischer Volksfreund


Fast täglich rege ich mich über die dt.Rechtssprechung auf.
Pädophile, Vergewaltiger,die Leben zerstören, die Opfer ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen haben bekommen im Gegensatz zu Räubern, Steuerhinterziehern, Vätern, die kein Unterhalt zahlen(können) etc. lächerlich geringe Strafen. Da sehen wir mal wieder. Geld regiert die Welt ! Und Geld zählt in unserer traurigen Gesellschaft immernoch mehr als ein Menschenleben.
Noch etwas zu " scheiß justiz"- Kommentar: Ich habe bestimmt nichts gegen Ausländer, aber wenn jemand unser Land , dessen Regierung genauso Fehler macht, wie die, der anderen Länder, als " Hitlerstaat" bezeichnet, ja, dann sage auch ich: Geh dorthin, wo Du hergekommen bist ! Du hast es nicht verdient hier leben zu dürfen !!!

MitleserMitleseram 26.02.09via Trierischer Volksfreund


@ "Henker": das hat nichts zu tun mit Herunterspielen. Welchen Teil meines Satzes "Bei allem Verständnis für das auch aus meiner Sicht unverständliche Urteil" hast du nicht verstanden?
Es fängt bei deinem Nickname an, geht weiter über den Kommentar mit der Richterin und endet im Schlußteil mit einer weiteren Niveaulosigkeit.
Geh an deinen Stammtisch diskutieren oder mach was du willst....
*kopfschüttel*

@ "scheiss Justiz": das mit dem "Hitlerstaat" lasse ich unkommentiert. Auch hier *kopschüttel*

SchutziSchutziam 26.02.09via Trierischer Volksfreund


Dummschwätzer oder -in?


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