Fachkräftemangel aktuell: Krankenpfleger gesucht
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Kommentare zu Fachkräftemangel aktuell: Krankenpfleger gesucht
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Die Verantwortlichen kennen den Text und sollten die betroffenen Anlieger in Kenntnis setzen. Dies wurde - wie in früheren Zeiten - bisher nicht durchgeführt. Mit meinen Kommentaren will ich die geschädigten Anlieger in Kenntnis setzen. Viele der Brandenburger Politiker haben Demokratie noch nicht verstanden, obwohl man sich so hinstellt als sei man Erfinder von Demoktratie u. Freiheit.
Ach wie süß. Die Verantwortlichen werden ganz bestimmt Ihre Textbausteinchen lesen. So ein Kindergarten...
Stadt Bad Liebenwerda: Bürgermeister Richter,
durch die jahrelangen und zu Unrecht ausgegebenen
Bestätigungen (Spendenquittungen nach § 10b EStG)
durch die Stadt Bad L. für Instandhaltung u. Neubau
von Straßen sind die Anlieger geschädigt worden.
Wann werden die betroffenen Anlieger von Ihnen
in Kenntnis gesetzt? Die einbehaltenen Spendenbeträge
durch die Stadt Bad L. sind unverzüglich zu erstatten.
Finanzamt Finsterwalde: nach den mir vorliegenden
Unterlagen ist dem Vorsteher Nyland seit längerem
bekannt, dass die Stadt Bad Liebenwerda Bestätigungen
über Zuwendungen nach § 10b EStG für Straßenanlieger-
gebühren seit vielen Jahren zu Unrecht ausgestellt wurden.
Damit sind nicht nur die Finanzverwaltung sondern auch
Anlieger geschädigt worden. Die unrechtmäßig einbehaltenen
Spendenbeträge sind umgehend an die Spender durch die
Stadt Bad L. zu erstatten!
Brandenburger Finanzbehörden: seit längeren sind den Bran-
denburger Finanzbehörden (Landtag/Landesfinanzministerium/
Landesrechnungshof/Oberfinanzdirektion Cottbus, Steufa FA Cott-
bus u. FA Finsterwalde die zu Unrecht ausgegeben Spendenbeschei-
nigungen der Stadt Bad Liebenwerda bekannt. Mit der Ausgabe
wurden Anlieger geschädigt. Die Finanzbehörden sind gesetzlich
verpflichtet, die Stadt Bad L. aufzufordern, allen Anliegern die
unrechtsmäßigen Spendenbeträge umgehend zu erstatten.
Landesrechnungshof Brandenburg: nach den mir vorliegenden
Unterlagen ist dem Landesrechnungshof seit längerem bekannt,
dass von der Stadt Bad Liebenwerda Bestätigungen über Zuwen-
dungen nach § 10b EStG für Straßenanliegergebühren seit vielen
Jahren zu Unrecht ausgestellt wurden. Damit sind nicht nur die
Finanzverwaltung sondern auch die Anlieger geschädigt worden.
Die unrechtmäßig einbehaltenen Spendenbeträge sind umgehend
durch die Stadt Bad L.zu erstatten.
Oberfinanzdirektion Cottbus: nach den mir vorliegen-
den Unterlagen ist der OFD Cottbus seit längerem bekannt,
dass von der Stadt Bad Liebenwerda Bestätigungen über
Zuwendungen nach § 10b EStG für Straßenanliegergebüh-
ren seit vielen Jahren zu Unrecht ausgestellt wurden.
Damit sind nicht nur die Finanzverwaltung sondern auch die
Anlieger geschädigt worden.Die unrechtmäßig einbehaltenen
Spendenbeträge sind umgehend durch die Stadt Bad L.
zu erstatten.