Ein Vermieter darf nicht ohne Grund ein Kautionssparbuch anbrechen und auflösen. Ist ein Mieter zum Beispiel in Zahlungsrückstand bei der Miete, ist dies noch nicht ausreichend genug, das Kautionskonto zu verwerten. Der Vermieter müsse im ersten Schritt auf Zahlung klagen und einen sogenannten Titel bei einem Gericht erwirken.Auf immobilo.de weiterlesen