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Althaus wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

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Althaus wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

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ach was
am 03.03.09in Politik via volksfreund.de

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit seinem Skiunfall am Neujahrstag in Österreich zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden.

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13 Kommentare

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Kommentare zu Althaus wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

 

RatlosRatlosam 04.03.09via Trierischer Volksfreund


Warum haben wir Gesetze, (auch in Österreich) wenn sie nicht für alle gelten!!! Bin mal gespannt, was mit unserem Bahn chef basiert?eine Verkäuferin 31 Jahre in der Firma Kündigung wegen angebl. Diebstahls gekündigt, existenz Kaputt (bekommt nie mehr Arbeit) vertrauensbruch. Bei Mehrdorn ist das doch auch vertrauensbr., oder? Müste gekündigt bekommen, keine Pension, plus 3 Monate sperre Arbeitslosengeld. Ah was schreibe ich denn da? das sind doch Menschen 1 Klasse.

RatlosRatlosam 04.03.09via Trierischer Volksfreund


Warum haben wir Gesetze, (auch in Österreich) wenn sie nicht für alle gelten!!! Bin mal gespannt, was mit unserem Bahn chef basiert?eine Verkäuferin 31 Jahre in der Firma Kündigung wegen angebl. Diebstahls gekündigt, existenz Kaputt (bekommt nie mehr Arbeit) vertrauensbruch. Bei Mehrdorn ist das doch auch vertrauensbr., oder? Müste gekündigt bekommen, keine Pension, plus 3 Monate sperre Arbeitslosengeld. Ah was schreibe ich denn da? das sind doch Menschen 1 Klasse.

nasowasnasowasam 04.03.09via Trierischer Volksfreund


Das Urteil ist halt so wie Promis anders behandelt werden als normal Sterbliche. Den Rechtsanwalt den man sich leisten kann ist halt das Maß.
Wenn Herr Althaus ein Funke Anstand besitzt zieht er sich sofort aus der Politik zurück. und zudem wie kann dieser Mensch sich anmaßen und Verantworten ein Volk zu regieren, der sich noch nicht einmal auf der Skipiste den Regeln entsprechend verhalten kann und dadurch für den Tod einer vierfachen Mutter die volle Schuld trägt? Ich schäme mich in diesem Falle vor der ganzen Welt dem Volk des Herrn Althaus an zu gehören.

little-starlittle-staram 04.03.09


Arbeiten in Östereich die Gerichte schneller als bei uns. So ein schnelles Urteil ist wirklich verwunderlich , auch das der Beschuldigte nicht vor Gericht erscheinen mußte.

RechtRechtam 04.03.09via Trierischer Volksfreund


Wieder ein Beispiel, es gibt zwei klassen geselschaften!! auch bei Gericht. Wenn ich das gewessen wäre? Wie wäre dann das Urteil?

ach wasach wasam 04.03.09via Trierischer Volksfreund


Habe da mal was gelesen, dass man bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessaetzen auch als vorbestraft gilt?
Die Frage ist, ob eine Verurteilung im Ausland ueberhaupt jemanden in D interessiert?

LiebieLiebieam 03.03.09via Trierischer Volksfreund


Ja Ja da isse wieder die Gleichheit vor dem Gesetz ,na wenigstens hat er weniger Strafe bekommen als ein gewöhnlicher Päderast ,obwohl eigentlich beides pervers ist.

RainerRaineram 03.03.09via Trierischer Volksfreund


der ist nicht vorbestraft,denn das ist man erst ab mehr als einem Jahr Haftstrafe...

BerndBerndam 03.03.09via Trierischer Volksfreund


Antwort an Öeslinger -- ein gewählter Ministerpräsident ist ein Beamter auf Zeit. Er kann jederzeit abgewählt werden oder selbst gehen. Er ist weniger angreifbar , als ein anderer Beamter auf Lebenszeit.

BerndBerndam 03.03.09via Trierischer Volksfreund


Ob mit oder ohne Bewährung ist bei einem Beamten egal, aber wichtig ist, daß die Verurteilung unter einem Jahr bleibt, damit ihm nichts beruflich passieren kann. Daher werden die meisten Urteile genau an dieser Grenze enden --- und die berufliche Laufbahn ist somit gesichert.

öeslingeröeslingeram 03.03.09via Trierischer Volksfreund


Zuerst Hut ab vor Austrias Justiz. Nicht so ein schmutziges "Großkopferten-Gemauschel" wie beim Fall Zumwinkel in D!
Zum Schluß eine Frage: hat ein auf Zeit gewählter Ministerpräsident den Beamtenstatus?

rettetdieweltrettetdieweltam 03.03.09via Trierischer Volksfreund


...der bekommt das Bundesverdienstkreuz für seine beispielhafte Schuldanerkennung. Armes Deutschland; dürfte der erse vorbstrafte Beamte sein der im Amt bleibt bzw. bleiben darf!!!!

Und eine Kassiererin verliert den Job wg. ein paar Cent!!??

ach wasach wasam 03.03.09via Trierischer Volksfreund


das ging jetzt aber flott.
was heisst du das jetzt fuer seine Karriere als vorbestrafter Beamter?


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