Althaus-Anwalt: Keine volle Schuldanerkenntnis
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Kommentare zu Althaus-Anwalt: Keine volle Schuldanerkenntnis
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Als Promi gibt es einen Bonus.Er/Sie versteken sich in der Klinik, und die Anwälte regeln ddas Vergehen. Naürlich sehr günstig, dafür gibt es ja den Bonus. Jedes einfache A....loch hätte erheblich tiefer in die Tasche greifen müßen bzw. hätte eine Haftstrafe erhalten.
Nun tritt er wieder zur Wahl an, von Verantwortung und Karakter hat er wohl noch nichts Gehört
Ein Christlicher Politiker braucht doch keine Moral zu haben dafür hat er doch das ............................... " C " als Alibi auf seiner Parteifahne.................Wenn man sich die Vergangenheit mancher Christlicher Politiker anschaut ,so ist Althaus, noch einer der derjenigen die nicht " Bewußt " gehandelt haben,im Gegensatz zu Kohl,Kanter,Koch und Anderen Ehrenwerten Vertreter dieser Ehrenwerten Partei.
Warum also sollte er zurücktreten.In ein paar Wochen ist Dank der (- ZU-) schnellen Abwicklung des Falles sowieso Gras über die Sache gewachsen.
Also Grüß Gott.............Wenn ihr ihn sieht...............und wählt Crristlich..............
Das ganze stellt im Ergebnis eine strafrechtliche De-Luxe-Behandlung dar, die sogar Strafverteidiger in Österreich auf die Barrikaden bringt.....Da wurde schon vor dem Verfahren Vorsatz ausgeschlossen, als wenn das so einfach wäre. Wer eine gesperrte Skipiste mit Karacho runterdonnert, oder auf einer freien Piste an unübersichtlicher Stelle wie die Sau fährt, der nimmt selbstverständlich Körperverletzung und Tod eines Anderen billigend in Kauf und handelt im dolus eventualis (bedingt) vorsätzlich, keinesfalls aber fahrlässig. Wenn das Lieschen Müller oder sonstwem passsiert, wäre, dann wäre die Sache anders ausgegangen und Lieschen hätte noch ein paarmal bis zum Prozeß nach A fahren müssen, der nicht innerhalb von ein paar Wochen stattfände. Das war mal wieder ein Lehrstück für Gleichheitsfanatiker und Rechtslehrer an Universitäten und Fachhochschulen, wie man den Gleichheitsgrundsatz über Bord wirft, sofern nur eine prominente Persönlichkeit eine Straftat begeht. Die Zumwinkels und Beckers dieser Welt lassen kollegial grüßen..............
Übrigens bin auch ich nicht entrüstet - denn von unseren Volksvertretern erwartet man nichts anderes.
Schade ist es dennoch .
Dieses Urteil ist ein Tritt in den Hintern ( aber mit Anlauf ) für den Ehemann von Beata C. !
Herr Althaus ist ja in guter Gesellschaft denn verurteilte Straftäter , wie zb Graf Lambsdorf haben in der Politik immer ihr Plätzchen gefunden.
Als Normalbürger verstehe ich nur nicht ganz wie das Moralverständnis in der Politik so funktioniert . Wenn ein kleiner Landesverkehrsminister zurücktreten muß weil er in einer 50er -Zone etwas zu schnell fuhr aber ein Ministerpräsident der eine Frau zu Tode bringt um sich dann im Wahlkampf ( so nehme ich mal an ) den Mitleidsbonus zu sichern und als Schicksalsgebeutelter Held wiedergewählt zu werden.
Wo bleibt das Gewissen und wo bleibt die Moral ?
So ganz kann ich Ihnen da nicht zustimmen, da das Gericht wohl nur auf Antrag ein Schnellverfahren durchgeführt hat und die Zustimmung zu einer Geldstrafe im Vorfeld schon vorgelegen haben sollte. Es ist wohl im Sinne Althaus und der CDU das es zu keinem öffentlichen Verfahren kam und die Kandidatur durch eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge unnötig belastet wäre. Fakt ist, dass Althaus mal eben in die falsche Piste hineingebrettert ist und dabei ein Mensch ums Leben kam!?! Das Moral nicht juristisch verwertet wird ist in Austria ebenso wie hier. Von daher ist die Geldstrafe der Höhe nach auch nach zu vollziehen. Das Schmerzensgeld wurde aber nach scheinbar anderen Kriterien festgelegt und nicht mehr nach vollziehbar. Die Frage ist wer es letztendlich zahlt?!? Anrüchig bleibt der gesamte Vorgang und dessen Abwicklung allemal.
Im Prinzip richtig tony Clifton !
Ein Leben ist nicht ersetzbar.
Es war ein tragischer Unfall wie er so oder in anderer Form fast jedem Menschen passieren kann.
Das Erstaunliche, zugleich faszinierende jedoch in jeder hinsicht unfaire ist die schnelle Abhandlung.
Schneel die Sache durchziehen und vor den Karren spannen ist ja schließlich Wahlkampf.
Ob Herr Althaus dazu in der Lage ist weis nur er selbst und wenn es so ist dann ist es so.
Deshalb von mir keine Entrüstung, jedoch die wiederholte Feststellung der zwei Klassen Gesellschaft.
Prominent und bevorzugt.
Bevor die Entrüstung losbricht sollte das Urteil im richtigen Kontext gesehen werden:
Für Beihilfe zur Untreue müssen Sie mit 90 Tagessätzen rechnen (vgl. die sogennante Doerfert-Affäre im Saarland).
Für eine Ohrfeige gegen den Bundeskanzler mit 4 Monaten Bewährung wg. vorsätzlicher Körperverletzung (vgl. Schröder).
Eine fahrlässige Tötung hingegen ist richtigerweise im Zwischenbereich der vorher genannten Delikte zu verorten, der Gerechtigkeit wurde damit Genüge getan.