Blitz-Prozess um Dieter Althaus
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Kommentare zu Blitz-Prozess um Dieter Althaus
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daß ist ein irrtum, 5000€ reichen nicht mal für eine standesgemäße beerdigung.
ich bezahlte schon 5000 € obwohl die grabstelle und der grabstein schon vorhanden waren. sogar beim sterben wird noch abgezockt.
es ist ja bekannt, daß die "ösis" eine affinität zu titeln haben. da ist ja jeder mindestens doktor, geheimrat, oder professor. und wenn da ein "herr ministerpräsident" kommt, werden die sofort feucht im schritt.
ich denke schon, daß da politische interessen im vordergrund stehen und jeder "normalo" anders behandelt worden wäre.
auch schon witzig ist, daß die strafe genau ein tagessatz unter einer offiziellen vorstrafe liegt.
mit einer vorstrafe kann man in deutschland noch nichtmal politesse werden. aber landesfürsten oder deren minister (in bayern: wiesheu) geniessen da wohl einen anderen status.
ach, wär ich doch auch ein "großkopferter", dann wäre das leben so schön.
180 tagessätze = 33.000,- euro entspricht einem monatsgehalt von 5.500,- euro.
das erscheint mir etwas "sehr" wenig für hr. althaus.
da haben die sich wohl um eine "0" vertan!
Lassen wir einmal die Überlegungen über das juristische Prozedere beiseite. Herr
Althaus wird sein restliches Leben damit sich auseinander setzen müssen, dass durch
sein fahrlässiges Handeln ein Mensch ums Leben kam. Wer will mit ihm tauschen?
Man muss nur Politiger sein dann geht alles ganz schnell und natürlich zur vollsten zufriedenheit des Angeklagten.
33.000 Euro Strafe plus 5.000 Euro Schmerzensgeld ergibt 38.000 Euro als Preis eines menschlichen Lebens - das ist ja vergleichsweise günstig. Aber in einem Land, in dem auch der Totfahrer Wiesheu noch Minister sein konnte, ist eben alles möglich.
Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
33000 Euro Geldstrafe + 5000 Euro Schmerzensgeld für den Witwer.
Bei den Bezügen eines Politikers eine eher geringe Strafe.
Ein Mann hat seine Ehefrau verloren und wird mit 5000 Euro "abgespeist".
Soviel ist also ein Mensch wert ?!
Für eine Ohrfeige bezahlt der normal sterbliche Bürger um die 2000 Euro Schmerzensgeld.
Nur mal so zum Vergleich.
Das Leben einer Slowakin ist für die österreichische Justiz also eben mal € 5000,-- wert. Daszu brauchte sich der erinnerungsschwache "Ski-Rowdy" Dieter Althaus (CSU) nicht einmal am Bodensee aus seinem Bett der inzwischen "Dauer-Reha" bewegen. Der von seinem Verteidiger Walter Kreissl mit der österreichischen Rechtsprechung aus deutschen politischen Gründen geschlossenene "Deal" ist eine Schande für einen mitteleuropäischen zur EU gehörenden Staat namens Österreich.
Was wäre wohl passiert, wenn Herr Althaus z.B. die "allerwerteste Frau Gemahlin des Bürgermeisters von Leoben" oder die "Frau Landeshauptmann der Steiermark" per grob fahrlässigem Fahrfehler mit den Schiern "exekutiert" hätte ?
Wär' s dann bei der österreichischen Justiz dann auch bei der Geldstrafe ohne Bewährungsstrafe von einem Jahr geblieben ?
Das sind alles Gründe, die österreichischen "Wintermordorte" als Deutsche zu meiden, nachdem dort Justizverhältnisse wie in Somalia zu herrschen scheinen.
tot ist tot, auch fuer die Kinder der jetzt die Mutter fehlt. Kann Herr Althaus noch froehlich sein bei dieser Last verursacht durch seine Verfehlung?
Er soll ins Kloster gehen und ein Bussgewand anziehen und nicht mehr Verantwortung fuer andere tragen.
Wie soll der Vater mit den Kindern fertig werden? 5000€ reichen gerade fuer die Beerdigung.