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Althaus muss nach Skiunfall 33 000 Euro Geldstrafe zahlen

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Althaus muss nach Skiunfall 33 000 Euro Geldstrafe zahlen

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Eingestellt von
inge Marx
am 04.03.09in Politik via saarbruecker-zeitung.de

Dieter Althaus ist im Zusammenhang mit seinem Skiunfall am Neujahrstag zu 33 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil gegen den thüringischen Ministerpräsidenten erging in einem Schnellverfahren.

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99 Kommentare

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Kommentare zu Althaus muss nach Skiunfall 33 000 Euro Geldstrafe zahlen

 

zero1000zero1000am 06.03.09


nullnull - so weit ich mich erinnern kann, liegt Thüringen nicht in Österreich, somit ist es unerheblich, ob er in A. vorbestraft ist. Ansonsten - danke, Du gibts mir ja Recht, auch nett, dass Du mich wiederholst - habe ich Dir aber zugetraut!
herisch - hier ist ein Unfall passiert - wenn Du selbst Ski fährst, weißt Du sicher wie schnell das gehen kann, ohne dass Du gleich eine "Pistensau" bist. Somit - warum geht Deutschland den Bach runter, wenn Althaus sich zur Wiederwahl stellt? Nochmal - er ist kein Mörder, Totschläger oder sonstwas.
Pofallachen - kann mir schon vorstellöen, dass ich Dir auf Deine Hoffnungsnüsse gehe - ist aber immer so, wenn man versucht, entgegen der BILD-Masse zu schwimmen - insofern macht mir das recht wenig aus.

Ein wenig Vergangenheit:
Am 29. Oktober 1983 verursachte Wiesheu unter Alkoholeinfluss (1,75 Promille) einen schweren Verkehrsunfall, bei dem er eine Person tötete und eine weitere schwer verletzte. Bei dem Toten handelte es sich um einen polnischen Staatsbürger, der das Konzentrationslager Dachau überlebt hatte. Dieser Umstand erhöhte die politische Brisanz der Straftat. Der Bayerische Landtag hob daraufhin Wiesheus Immunität auf.

Wiesheu wurde in erster Instanz vom Amtsgericht München im Oktober 1984 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung verurteilt.[4] In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht München I 1985 rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 DM. Er war schon im November 1983 als Generalsekretär der CSU zurückgetreten.

Nachdem Edmund Stoiber zum neuen Ministerpräsidenten gewählt worden war, wurde Wiesheu am 17. Juni 1993 zum Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie ernannt.

Shaolin77Shaolin77am 06.03.09


zero1000, der kleine feine Unterschied liegt zwischen beußtem und unbewußtem Handeln.
Ich bin sicher nicht perfekt, aber doch versuche ich, mich an Regeln zu halten. Es gibt aber nun mal Menschen, denen Regeln schei**egal sind. Je mehr man dagegen arbeitet, desto größer der "Kick". Nur ein simples Beispiel: Rasen mähen ist am Sonntag nicht erlaubt und trotzdem mähen manche grade erst recht. Mir egal, denn da kommt niemand zu Schaden.
Wenn man aber BEWUßT nicht auf Hinweise achtet und trotzdem eine Piste hinunter stiert, weil man ja Althaus heißt, sorry, dann gehört dieser Mensch hart bestraft. Dieses Urteil ist ein Witz!

CheopsCheopsam 06.03.09


Wer in Deutschland eine kriminelle Laufbahn vor Augen hat, aber seine Zeit nicht mit sowas Lästigem wie Strafen verplempern will, der kann sich nun für drei berufliche Wege entscheiden. Entweder wird er Banker, Manager, oder spätestens seit Otto Graf Lambsdorff, Politiker. Dem hat die Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe auch nicht wirklich geschadet, denn 25 Jahre danach ist er Ehrenvorsitzender der FDP. Das Modell hat sich bewährt und so ging es weiter über den vergesslichen Kohl, dessen Amnesie, als er nach den Spendern hinterzogener Parteispenden gefragt wurde und hat nun einen neuen Höhepunkt im Fall Althaus.
In einem Land, wo Schwarzfahrer und mittlerweile auch Raucher jede Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, kann ein Politiker die simpelsten Vorfahrtsregeln missachten, Menschen zu Schaden bringen und kommt mit einem hellblauen Auge davon.
Ein besseres Beispiel für eine Zweiklassenjustiz wird man derzeit kaum noch finden...

PofallachenPofallachenam 05.03.09via Saarbrücker Zeitung


Hallo Leute jetzt aber ab ins Bett - morgen ist Kindergarten.

Und zero 1000 zieh endlich mal deinen Oberlehrerstock aus dem Hintern du gehst hier allen auf die Nüsse!

lunapiena41lunapiena41am 05.03.09


entschuldige..
was hat dieser tragische Unfall mit einem Todesopfer mit rot und braun und usw zu tun. Politik war doch in diesem Fall machtlos oder?

ObserverObserveram 05.03.09via Saarbrücker Zeitung


Sorry, BG sind natürlich gesetzliche Unfallversicherungen, Tippfehler, aber im Endergebnis auch Zahlungsverhinderungsvereine...........sollte nur als ergänzendes Beispiel dienen...........

ObserverObserveram 05.03.09via Saarbrücker Zeitung


Die Privathaftpflicht zahlt aber keine GeldSTRAFEN von 33.000 Euro und sie zahlt in aller Regel auch kein Schmerzensgeld. Sie ist für den angerichteten Schaden und damit für den Schadenersatz zuständig. Ich bezweifele, daß Althaus eine solche hat oder in Anspruch nimmt, denn die zahlen in der Regel für ein Menschenleben viel weniger als man vielleicht beansprucht. Haftpflichtversicherungen sind Zahlungsverhinderungseinrichtungen, genau wie Berufsgenossenschaften als gesetzliche Haftpflicht, und sie versuchen immer, dem Geschädigten eine Mitschuld und dem Schädiger ein regresspflichtiges Verhalten anzuhängen und jedem Beteiligten so noch ans Bein zu pieseln...............Hoffe, daß jetzt alles klar ist........

nullnullnullnullam 05.03.09via Saarbrücker Zeitung


Im Gegensatz zu Dir erhebt er ausweislich seiner dümmlichen rotzfrechen Art den Anspruch hier, perfekt zu sein. Außer hohlen Sätzen und Beleidigungen kommt da aber nichts Substantielles und ich hab ihm einen Spiegel vorgehalten und seine Nonsens-Aussage relativiert, damit sie richtig ist. Sonst nichts, Deine Solidarität unter Radfahrern ist also fehl am Platz, Dich hat niemand angegriffen........

LinkskartellLinkskartellam 05.03.09via Saarbrücker Zeitung


Wir danken Herrn Althaus, dass er uns ein Thema geliefert hat, wo wir unseren gesamten roten Müll wieder einmal abladen können.
Dies freut uns umso mehr, als es momentan in der braunen Ecke nichts zu Hetzen gibt und wir unseren Dreck nicht länger lagern können.

lunapiena41lunapiena41am 05.03.09


was hier so manchen von sich gibt.. würde meiner Ansicht nach nicht mal diese tote Frau wollen.

lunapiena41lunapiena41am 05.03.09


ja ich bin auch so eine null.. bin nämlich auch so unperfekt... sorry du 00

doppelnulldoppelnullam 05.03.09via Saarbrücker Zeitung


Eher Flitzer statt Blitzer, vermute ich mal..........

nullnullnullnullam 05.03.09via Saarbrücker Zeitung


Zitat: "Somit gilt er als nicht vorbestraft"

Dummes Zeug, Rotzlöffel, er gilt in DEUTSCHLAND als nicht vorbestraft. In Österreich hingegen schon und das ausgelöschte Leben ist weiterhin ausgelöscht, auch wenn er in DEUTSCHLAND im Ggs. zu Österreich als nicht vorbestraft gilt. Aber er IST vorbestraft, da beißt keine Maus den Faden ab.......... Geht das jetzt in dein Hirn rein ?

zero1000zero1000am 05.03.09


liebster Vollmond - erinnere Dich an Deinen verzweifelten Blick in den Rückspiegel, den Verfolger fast im Kofferraum, Du glaubtest fliehen zu müssen, deshalb bist Du so schnell gefahren - ich wollte mich stellen, aber Du warst weg, dabei wollte ich doch nur signalisieren, Achtung Blitzer!

ObserverObserveram 05.03.09via Saarbrücker Zeitung


Hallo Superfrau, die 33000 Euro gehen ohnehin in die Staatskasse, denn es handelt sich um eine Geldstrafe, der zivilrechtliche Anspruch ist davon unberührt und wird so wie es aussieht außergerichtlich geklärt und befriedigt. Sofern sich die Parteien nicht einigen würden, stände also noch ein zivilgerichtliches Verfahren an. Wie aus der Presse zu entnehmen war, wurde zwischen den Parteien aber eine vermutlich sehr großzügige Einigung erzielt. Und dieser Betrag ist der "Wert" der Frau, jedenfalls aus Sicht der Familienangehörigen, so traurig das auch sein mag.........

zero1000zero1000am 05.03.09


Man sollte als doppelnull nicht mit Steinen werfen - aber macht nichts - kannst ja herisch Recht geben und ihn niederschmusen, obwohl er Unrecht hat. Passt aber in das Niveau, wenn es mit dem Denken hapert, zugunsten griffiger Aussagen, die noch nicht mal die BILD schreibt und jeglicher Sachlichkeit entbehren.
Aber zu Deiner Wissensbereicherung: Althaus muss die Strafe nicht angeben, da in seinem persönlichen Führungszeugnis die Strafe nicht auftaucht. Somit gilt er als nicht vorbestraft. Seine Strafe taucht nur in behördlch geforderten FZ auf. Außerdem ist er kein Mörder, Totschläger oder Ähnliches. Reicht das für Deine Hirnpfanne?

doppelnulldoppelnullam 05.03.09via Saarbrücker Zeitung


Das ist der übliche dämliche begründungslose und beleidigende Comment. Ganz offensichtlich nicht mehr auf der Pfanne, sie zero (null).

zero1000zero1000am 05.03.09


Shaolin - wenn sich alle an die Regeln halten würden, oh Du Inkarnation der Unfehlbarkeit, ups das wäre was, keine toten Braunbären mehr, keine überfahrenen Kröten und Frösche, keinen schwulen Pinguine - I love your perfect world - wer nimmt denn dann in Regenbsurg im Dom bei wem die Beichte ab - gähnende Leere ob der Sündlosigkeit, messweingestählte Pfarrer ringen die Hände, für sie hat die ARGE ja überhaupt nichts im Angebot!

lunapiena41lunapiena41am 05.03.09


ach ja zero1000

wann war denn das?? wann wolltest du mich überholen?? hab dich nicht mal gesehen.. hahaha so aufmerksam war ich.. sorry wird nicht wieder vorkommen.. hahaha

zero1000zero1000am 05.03.09


lunapiena41 - Du kannst doch von Deinen perfekten Mitbürgern nicht verlangen, dass sie für menschliche Schwächen und Fehler auch nur das geringste Verständnis aufbringen - das sind alles perfekte Fußgänger, Autofahrer, Radfahrer, Skifahrer, Hundekackeaufsammler usw. Die haben keine Unfälle, es sei denn, ihnen begegnen Pisten-,Autobahn-, Radwegsäue wie ich - vielleicht auch Du - ja sicher Du - Du hast mich nicht überholen lassen an der Baustelle!


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