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Kinderporno-Prozess: Familie Dürrschmidt schweigt

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Kinderporno-Prozess: Familie Dürrschmidt schweigt

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Eingestellt von
Barbara III.
am 04.03.09in Unterhaltung via lr-online.de

Im Prozess um den Besitz von Kinderpornografie hat die Familie des angeklagten Landrats von Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt, am Mittwoch die Aussage verweigert.

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7 Kommentare

Kommentare zu Kinderporno-Prozess: Familie Dürrschmidt schweigt

 

Barbara III.Barbara III.am 04.03.09via Lausitzer Rundschau


Schon wieder so eine kleine Betrügerin, auch diesen "Kommentar" habe ich nicht geschrieben.

Deutsche sind so was von einfallslos und primitiv.

ismirschlechtismirschlechtam 04.03.09via Lausitzer Rundschau


@Barbara III
Im Grunde genommen hast Du schon Recht, es ist lächerlich was sich da jetzt vor Gericht abspielt! Allerdings muss man zugeben, dass der eine oder andere Kommentar von Dir (siehe damals der tödliche Unfall der Polizeibeamten der Bundespolizei) erschreckend niedriges Niveau zeigt! Also immer erst DENKEN ehe man sich zu substanz- und geistlosen Kommentaren hinreißen lässt. Solong

SeppSeppam 04.03.09via Lausitzer Rundschau


@Barbara III
..als erstes kommt die Einsicht und danach hoffentlich die Besserung. Deinen Beträgen hier fehlt die Aussagekraft. Was willst Du eigentlich mitteilen?

Barbara III.Barbara III.am 04.03.09via Lausitzer Rundschau


Ich gehe mir langsam selber auf den Sack... überall habe ich den Drang irgendwelchen Mist zu schreiben. bitte entzieht mir endlich den Zugang... ich halts nicht mehr aus...

Barbara III.Barbara III.am 04.03.09via Lausitzer Rundschau


Die Polizeibeamten haben ihre Zeit auch nicht im Lotto gewonnen, sondern in der Arbeitszeit sind Leistungen zu erbringen und wer die Leistungen bezahlt hat Rechte.

Barbara III.Barbara III.am 04.03.09via Lausitzer Rundschau


Auf das Aussageverweigerungsrecht hätten die sich gleich berufen können, es dürfte jedem bekannt sein, daß man gegen Verwandtschaft ersten Grades nicht aussagen muß. Bei der Polizei aussagen und dann vor Gericht die Aussage verweigern, auch das sind nur noch juristische Spielchen und Spitzfindigkeiten der Verteidigung.

Barbara III.Barbara III.am 04.03.09via Lausitzer Rundschau


"ihre früheren Aussagen bei der Polizei dürften nicht vor Gericht verwendet werden."

Das mag sein aber die Polizisten welche vernommen haben, könnten ihre Eindrücke, welche diese während der Vernehmung gewonnen haben dem Gericht als Zeugen zu Protokoll geben ohne natürlich die Aussagen der Zeugen wiederzugeben. Man beobachtet schließlich bei einer Vernehmung das Eine oder Andere. Schließlich war es Arbeitszeit der Polizisten die vom Staat und Steuerzahler bezahlt wurde.


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