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NRW-Innenministerium entlastet Heinsberger Landrat

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NRW-Innenministerium entlastet Heinsberger Landrat

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Mutter
am 04.03.09in Unterhaltung via az-web.de

Heinsberg. Auch am Mittwoch haben etwa 100 Menschen gegen den Aufenthalt des Vergewaltigers Karl D. in Heinsberg-Randerath demonstriert. Seit Samstag lebt der am Freitag aus der Haft entlassene D. (57) bei seinem Bruder und dessen Familie.

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5 Kommentare

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Kommentare zu NRW-Innenministerium entlastet Heinsberger Landrat

 

Peter P.Peter P.am 05.03.09via Aachener Zeitungsverlag


Was schreibst Du für einen Dreck hier?! Wir leben in einer Demokratie. Hier sind mehr Kinder im Straßenverkehr getötet worden oder an Alkoholkonsum gestorben, als von Kinderschändern gekillt wurden. Ich schreibe das nicht, um Kinderschänder zu verteidigen, sondern um den Rechtsstaat!

Vergleiche das heutige Deutschland mal mit einem anderen, in dem ganz normale Deutsche Millionen Menschen umbrachten, darunter viele Kinder. Verstehst Du dann die Ungeheuerlichkeit Deiner Vorwürfe an die Demokratie?

Peter P.Peter P.am 05.03.09via Aachener Zeitungsverlag


Du schreibst populistischen Mist.

Peter WPeter Wam 05.03.09via Aachener Zeitungsverlag


Die deutsche Justiz benötigt wahrscheinlich noch so circa ein bis zwei vergewaltigte Kinder, um ihn dann vielleicht doch noch mal wegzuschliessen., schliesslich muss ja zuerst an der Bevölkerung getestet werden, ob er nicht vielleicht doch harmlos ist. Finde ich echt finster, sowas.

Chris MollChris Mollam 05.03.09via Aachener Zeitungsverlag


Persönlichkeitsrecht schön und gut, das ist ein hohes Gut, wer von uns möchte schon im Gefängnis sein ABER wenn nun das Persönlichkeitsrecht des Täters höher bewertet wird als das Leben der Kinder im Kreis Heinsberg, dann geht das eindeutig zu weit.

Ich habe grossen Respekt vor dem Landrat des Kreises Heinsberg, dass er diesen offensiven Schritt gegangen ist, zumal man kann ihm wirklich nicht vorwerfen, dass er persönlich Vorteile davon hat, ganz im Gegenteil, schon deutet sich mal wieder an, dass Menschen wie ihm, die sich noch ein gesundes Rechtsempfinden bewahrt haben, mit disziplinarischen Massnahmen zu drohen.

Mehr noch: Was für ein krankes Rechtssystem ist das eigentlich, das das, was in vielen Ländern der Welt ganz normal ist, nämlich Täter beim Namen nennen zu dürfen (das hat Herr Pusch ja noch nicht einmal gemacht), hier aus Gründen der "Resozialisierung" nicht erlaubt ist ?

VOR ALLEM: Schon in der Vergangenheit haben hunderte von Kindern die fragwürdigen Resozialisierungsversuche mit Ihrem Leben bezahlt - ein solches Rechtssystem finde ich viel barbarischer, als ein solches ach so armes Monster wegzuschliesen.

MutterMutteram 04.03.09via Aachener Zeitungsverlag


Beate Dickmann sagt, sie glaube, dass man auch einen Menschen wie Karl D. in seine Gebete einschließen könne. Dass Kirche keinen Menschen ausschließen dürfe.Dann darf auch die Frage gestellt werden.
Dann darf dieser Mensch auch die Kirche besuchen oder?_Das die Eltern in den Ort dort Angst um ihre Kinder haben ist doch nachvollziehbar. Ich jedenfalls werde so einen Menschen niemals in meine Gebet einbeziehen. Auch die Kirche sollte klar Stellung beziehen.


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