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Althaus: Urteil auf Bestellung?

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Althaus: Urteil auf Bestellung?

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Eingestellt vonam 05.03.09in Politik via berlinonline.de

Empörung und Verwunderung nach dem Blitzurteil im Fall Althaus: Bis in die CDU hinein reagieren Politiker verblüfft und verärgert über das "atypisch schnelle Verfahren", das dem Ministerpräsidenten von Thüringen 33 300 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung einer 41-jährigen Frau einbrachte. Wurde da hinter den Kulissen der österreichischen Just

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1 Kommentar

Kommentare zu Althaus: Urteil auf Bestellung?

 

honigmannhonigmannam 05.03.09


Auch wenn mich jetzt viele für "spinnert" abtunwerden; nur mit Sicht der Kabala "wird ein Kind" draus:

€ 33.000,- "Strafe" = 33 !

180 Tagessätze (worauf basierend ?) = 3 x 6 (666) !

33.000 : 180 = 183,33 ! (18 : 3[2te 3]= 6, also 3 x 6,
und die 33 an Ende(Periode)!

Zufall ?

Es gibt keine Zufälle, es gibt, wie auch immer, Bestimmungen! Wodurch auch immer "ausgelöst".

Das Schmerzensgeld ist ein Witz, wie der ges. "Schnellprozeß" auch.

Weltweit ist es nicht bekannt, daß 1 Tag nach Klageerhebung
der Prozeß abgehandelt wird und dann noch wie dieser, mehr oder weniger im geheimen und nach Urteilsverkündung erst an die Presse!

Wer oder was steckt wirklich dahinter?


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