Schweigsame Familie, redselige Nachbarn
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Kommentare zu Schweigsame Familie, redselige Nachbarn
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@Barbara IV
Das sind ja leider nur Wunschträume! Die RUNDSCHAU sollte Barbara III. eine XXL-Mülltone schenken und ihr die Leitung eines Häkelvereins für Akademikerinnen anvertrauen - vielleicht hilft das.
Wenn man an öffentlichen Verhandlungen teilnimmt, was jeder Bürger tun kann, ist es oftmals noch "lustiger".
Anbei der Link für Termine:
LINK
Ich bin wirklich froh, daß auch andere mal was feststellen.
Für zwei Anklagepunkte nennt die Staatsanwaltschaft Zeiten zwischen ein und zwei Uhr nachts ... Der Nachbar und ein ebenfalls als Zeuge gehörter Freund der Familie versicherten jedoch auch, dass sie nie Fremde dort beobachtet hätten ... wer sitzt schon ab 1 Uhr nachts vor seiner Haustür und beobachtet Nachbar´s Garten ?? Die Nachbarn haben keinen gesehen, dann kann auch keiner da gewesen sein ?? Peinlich, Staatsanwaltschaft, peinlich
WIE VIELE Kinder haben die Dürrschmidt´s ??? Peinlich, Staatsanwaltschaft, peinlich !! Das kleine 1 x 1 nicht gelernt, wie ??
Schön, daß sie sich Sorgen um mich machen, Stern, das ist wirklich nett von Ihnen. Der Straftatbestand der Verleumndung wird jedoch nur erfüllt, wenn etwas nicht stimmt, was man von sich gibt.
Wenn die mehrfache Vergabe von IP gängige Praxis ist, um noch mehr Profit zu machen dann erfüllt dies bei den Anbietern einen Straftatbestand, nämlich den des Betruges. Mit Sparen hat das nichts zu tun, denn u.a. durch die IP soll Sicherheit im Netz gewährleistet werden.
Wer ist Barbara III.?Eine "Durchgeknallte"?Nein,ich
glaube nicht.Es ist auch keine einzelne Person.Viel-
mehr sind das Leute,die ein strategisches Ziel haben:
Infragestellung von lr-online durch"Vermüllung".
@ Barbara: was du hier von dir gibst, erfüllt schon den tatbestand der verleumdung, aber du hast recht, Deutschland ist arm dran....
...zumindest mit Leuten wie dir, dass man so einen Schrott von jemandem hört, der doch mindestens bis zur neunten die Schule besucht haben sollte (hast du wirklich?), ist gleichfalls ein schlimmes Omen für die Schulpolitik in diesem Lande, ob nun vor dreißig Jahren oder heute!
PS: die doppelte ´Vergabe von IP s ist praxis, anbieter sparen dadurch geld
Und dafür sind Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren für Richter fällig, wie ich gelesen habe.
Und jeder falsche Schuldspruch fällt schlicht und ergreifend unter den Straftatbestand der Rechtsbeugung.
Für so eine "Verteidigung" würde ich keinen Cent bezahlen, da wäre es viel besser gewesen man verteidigt sich gar nicht, denn niemand muß seine Unschuld beweisen, sondern Schuld hat zweifelsfrei nachgewiesen zu werden.
Die plötzliche Löschaktion hätte als Beweis bereits ausgereicht, wenn aber sogar die Verteidigung noch so schlecht aufgebaut wird, wie diese aufgebaut ist, dann liefern die sogar noch selbst die Beweise.
Nachts um 2:00 Uhr oder wann es einmal nachgewiesen wurde, werden nämlich auch bei Dürrschmidts nicht mehr alle Türen offen gestanden haben.
Im Übrigen scheinen Sie mir sehr gut darüber informiert zu sein, über welche technischen Möglichkeiten das LKA verfügt oder tun Sie nur so, als ob Sie die technischen Möglichkeiten genau kennen würden, Ernst?
Vielleicht, vielleicht, vielleicht.
Vielleicht war es der Landrat oder ein anderes Familienmitglied doch?
naja Hackerspuren müssen nicht gefunden werden können...es ist für Erfahrene Hacker problemlos möglich den Rechner eines anderen als "Zwischentor" zum Internet zu benutzen...vielleicht ein unsicheres WLAN? vielleicht ein unzuverlässiger Angestellter oder einfach nur keine Schutzsoftware und den Anhang einer Mail geöffnet...
Interessanter Link, danke.
Natürlich kann es (sehr selten) passieren, dass eine IP-Nummer im Fehlerfall doppelt vergeben wird - das ist aber nicht der Normalfall.
Wichtiger ist der Fakt, dass die Daten auf seiner Festplatte gefunden wurden.
Die Frage ist: "Wem gehört die Festplatte?" - der Besitzer ist doch dafür verantwortlich. Kombiniert mit dem Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" hat der Besitzer ein massives Problem...
§ 184c
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
LINK
Und wo ist 1. und 2.?