3.07

„Wetterhaftung“ für Reiseveranstalter

x 2
 
 
„Wetterhaftung“ für Reiseveranstalter

Beitrag melden


Wer das Wetter ändern will, muss mit einem ziemlichen Aufwand rechnen. Für Reiseveranstalter könnten die klimatischen Verhältnisse nach einem Urteil des OLG Hamburg zu einem neuen Kostenrisiko werden: Hier bekamen Reisende eine Minderung des Reisepreises zuerkannt, weil ihre Kreuzfahrt durchs Polarmeer annähernd eisfrei war ..

Auf destinatio.de weiterlesen

kommentieren

Ähnliche Beiträge aus den Themenbereichen: wetter, Urteil, Reisemangel, Reise, Kreuzfahrt

 

Kommentare zu „Wetterhaftung“ für Reiseveranstalter