Disziplinarklagegegen Schulleiter
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Tja, es ist nunmal ein Unterschied zwischen Dienstrecht und Strafrecht. Außerdem ist ein kleiner Fehler in der vorherigen Antwort. Der Vorwurf war in keiner Weise "nicht haltbar", sondern es war keine Straftat vorhanden. Vorgefallen ist offensichtlich etwas, und offensichtlich eben auch mehr, als sich ein Schulleiter leisten sollte. Besonders im Umgang mit Untergebenen.
Stand schon vor zwei Tagen bei www.mediendenk.de. Guten Morgen: Blitzmeldung
Naja, ich würd mal sagen, dass an den Anschuldigungen schon ein Fünkchen Wahrheit dran sein muss. Ich glaube kaum, dass die Refrendarin die unsittlichen Belästigungen frei erfunden hat. Naja mal abwarten, wie sich der Fall noch entwickeln wird.
Das ist ja echt eine Unverschämtheit. Der Vorwurf war nicht haltbar und die Staatsanwaltschaft konnte nicht mal strafbares Verhalten erkennen und trotzdem muss der Schulleiter mit beruflichen Konsequenzen rechnen?!?
Wo kommen wir denn da hin??