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Arzt hält sich bei HIV- Infektion an Schweigepflicht - kein Rechts-Verstoß

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Arzt hält sich bei HIV- Infektion an Schweigepflicht - kein Rechts-Verstoß

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte einen schwierigen Fall zu behandeln: ein Arzt hatte die Ehefrau eines HIV-Infizierten aufgrund seiner Schweigepflicht nicht über dessen HIV-Infektion informiert. Die Frau infizierte sich und klagte gegen den Arzt. Sie verlor. Ihre Klagen, ihre Rechte seien vernachlässigt worden, wurden abgewiesen

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10 Kommentare

Kommentare zu Arzt hält sich bei HIV- Infektion an Schweigepflicht - kein Rechts-Verstoß

 

mohsensalakhmohsensalakham 07.03.09


Das mit der Epidemie war ja auch nur ein Beispiel. Trotzdem ist es sonderbar, dass ein Artzt das Leben von einem gesunden Menschen wegen irgendwelche Rechte ins Gefahr bringen "darf"

kgbbgkgbbgam 07.03.09


Das hat mit einer Epidemie soviel zu tun, wie Sand mit Soda. Aids wird im direkten Kontakt übertragen. Damit hat der Erkrankte halt auch Pflichten.
Zum Wesen einer Epidemie muß ich hoffentlich keine weiteren Erläuterungen abgeben. HIV ist jedenfalls keine.
Bei Ebola zB. wäre der Arzt zu verurteilen.....

mohsensalakhmohsensalakham 07.03.09


das bedeutet, dass angenommen wenn jemand sich an einer Krankheitserreger infiziert hat und dieser Erreger eine Epidemie auslösen könnte, und der Kranker zu einem Artzt geht um sich dort behandeln zu lassen, dann darf der Arzt das Maul halten und dadurch eine Epidemie auslösen und mehrere Tausend Menschen ins Grab bringen bloß weil er sich dem Patienten gegenüber nicht ungerecht verhalten wollte!!!!!!! Was sind denn das für Richter, die solche Urteile aussprechen?

NeleinloveNeleinloveam 07.03.09


Nur das der Ehemann selbst infiziert ist, der Arzt jedoch hätte vorbeugen können und

Vorbeugen ist manchmal besser als Heilen,

wie man hier sieht.

kgbbgkgbbgam 06.03.09


Nein! Der Arzt muß dem Patienten auferlegen, auch mit der Ehefrau keinen ungeschützten Verkehr auszuüben!

kgbbgkgbbgam 06.03.09


Das hat mit der Schweigepflicht wenig zu tun. Der Arzt hat den Patienten aufzuklären, keinen ungeschützten Verkehr mehr auszuüben. Tut er das nicht, kann der Arzt sehr wenig dafür. Redet er zum Partner, wird ihn der Patient seinerseits verklagen. Die Frau ist da wohl eindeutig gegen den Falschen zu Felde gezogen...

NeleinloveNeleinloveam 06.03.09


Das ein Ehepaar mteinander schläft, meistens ungeschützt, dürfte bekannt sein. Man sollte eigentlich einander vertrauen.

Aids ist ein Todesurteil.

Hier müsste bei Eheleuten die Schweigepflicht zweitrangig sein, denn es ist fast 100prozentig anzunehmen, dass sich die Frau ansteckt, wenn sie nicht informiert wird.

Das Urteil einen Ehepartner betreffend ist nicht einleuchtend.

prokoprokoam 06.03.09


Finde ich sehr schade , der Arzt hätte es der Frau sagen sollen. DAs wäre seine Pflicht gewesen

FroschkoenigFroschkoenigam 06.03.09


Die Frau sollte ihren Ehemann verglagen und nicht den Arzt. Der Mann hat es in kauf genommen seine Frau zu infizieren

zettelzettelam 06.03.09


Das ist ja ein Skandal. Irgendwo hört die Schweigepflicht auch auf !!!


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