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"Der fette Kerl kann das ab!"

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'Der fette Kerl kann das ab!'

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Eingestellt von
Michael Steets
am 09.03.09in Unterhaltung via mopo.de

Christian L. (23) muss für drei Jahre in den Knast - auch wegen seiner menschenverachtenden Sprüche

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30 Kommentare

Kommentare zu "Der fette Kerl kann das ab!"

 

overLineoverLineam 12.03.09


Mit diesen "Führungseliten " ist Deutschland in seiner jetzigen Form dem Untergang geweiht - aber wir sind ja bereits auf gutem Wege zur Anarchie ! Immer mehr Bürger nehmen das, was sie für Recht halten in die eigenen Hände . Das wird hier noch heiter !! Aber die Verursacher werden dann wohl aus ihren Villen und finkas geprügelt - ob auf Malle, in Skandinawien oder sonst wo ! Verzweifelte und wütende Menschen erreichen eine Menge...

derruhigederruhigeam 11.03.09


Diese Vermutung teilen sicher Millionen Menschen.
Auch Richter brauchen manchmal Freunde...

DorisDorisam 11.03.09via Hamburger Morgenpost


Ich bin entsetzt, wie in unserem Land Tötunsdelikte an Kindern bestraft werden und was sich ein geistig minderbemittelter Sohn eines Bankiers leisten kann. Drei Jahre für das Leben eines Menschen, die wahrscheinlich durch Papi auch noch Verkürzt werden.Zu dieser Tat gehört eine gehörige Portion an Menschenverachtung und Sadismus !
Was ist aus Justicia geworden ???
Gegen diesen Fall ist der Milionörinnen-Betrüger (Urteil-6Jahre) noch sympathisch !

Justice ???????Justice ???????am 11.03.09via Hamburger Morgenpost


Würd mal gern wissen wie viel Geld Papi dem Richter untergeschoben hat, damit er gegen den Willen des Volkes und für den Mörder entscheidet. Eine Blamage für das deutsche Rechtssystem ist dieses Urteil.

LeserLeseram 11.03.09via Hamburger Morgenpost


Den Richter verachte ich genauso wie den Täter: das Urteil ist nicht "im Namen des Volkes" -
der Typ sollte nie wieder einen PKW fahren dürfen, wo er doch angibt, dass er Menschen totfahren ganz normal findet - ist der schon psychiatrisch untersucht worden ?

overLineoverLineam 11.03.09


Ja @Struwwel , Kläger und Richter müßten a.G. dieses Skandal-Urteils auf ihre Verfassungstreue überprüft werden !! Rechtsprechung verkommt hierzulande für "Gutsituierte" zu einer Spass-Veranstaltung. Dieses Urteil müßte sogar in letzter Instanz die Justzimninisterin als Diensherrin auf de nPlan rufen, sonst muß sich dieser Staat sagen lassen, dass er das Recht "kleiner" Leute adabsurdum führt und das der Bevölkerung auch erklären - öffentlich !!!
Bald sind Wahlen !!

StruwwelStruwwelam 11.03.09


Dieses Urteil kann doch nur ein Versehen sein, da überfährt jemand eine schon am Boden liegende Person bewußt ein zweites mal, verhöhnt im Anschluß sein Opfer mit abartigen Sprüchen in der Öffentlichkeit und bekommt so ein mildes Urteil? Er ist ein brutaler Mörder. Da er aus einem reichen Hause kommt, sollte die Strafe entsprechend höher ausfallen.
Der Richter, der Staatsanwalt und auch der Rechtsanwalt gehören alle zusammen mit diesem Typen in eine Zelle gesperrt und zwar Lebenslänglich.

mace-windumace-winduam 10.03.09


Die greift dann wenn du nicht aus gutem Hause kommst, sprich wenn dun nicht soviel Geld hast für einen ich klüngel mit dem Staatsanwalt Rechtsverdreher.

HeidbockHeidbockam 10.03.09


Das dieser Typ doch ohnehin in die geschlossene Verwahrung gehört, sollte doch wohl jedem klar sein. Fast 1 Jahr nach der Tat, prahlt der noch mit der Todesfahrt. Ob Alkohol bei der Fahrt im Spiel war kann nach 10 Monaten niemand mehr sagen und ist auch völlig unerheblich.
Das er selbst nach dieser langen Zeit keinerlei Reue zeigt, bestätigt doch die Vermutung des Vorsatz. Da die Staatsanwaltschaft wohl keine Revision beantragen wird (Nebenkläger gab es wohl nicht), bleibt nur zu hoffen, dass sich ein Anstaltsarzt findet, der genug Charisma besitzt und diesen Kerl als psychisch Kranken einzuweisen. Wenn schon nicht in der JVA, dann muss man die Bevölkerung halt so schützen - Hauptsache weg damit.
Im übrigen erlaubt allein der § 315c "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr" eine Höchtsstrafe von 5 Jahren, wenn die hier nicht greifft, wann denn dann ????

overLineoverLineam 09.03.09


Gute Frage ! Mich wundert hier inzwischen nichts mehr, außer es ginge mal mit rechten Dingen zu .....

JustizirrtumJustizirrtumam 09.03.09via Hamburger Morgenpost


Es ist an der Zeit, die deutsche
Executive von der Judicative
zu trennen!

Welch Klüngel war bei dieser
Urteilsfindung wohl am Start?

husky1985husky1985am 09.03.09


ihm wurde die fahrerlaubnis doch nicht entzogen,er darf nach seiner haftentlassung in max. zwei jahren wieder mit dem auto auf menschen jagd gehen.

und das soll ein urteil für einen MÖRDER sein??

die einzige möglichkeit für eine härtere bestrafung besteht darin,das der BGH das urteil aufhebt und es zu einer neuen verhandlung vor einem LG oder OLG kommt.

Shaolin77Shaolin77am 09.03.09


Wie tief hat man für dieses Urteil da wieder mal in die Taschen gegriffen?
Eine Frechheit und die Eltern dieser Bestie sollten sich schämen. Haben ihm vermutlich alles in den Hintern geschoben und nie etwas vernüftiges gelernt. Versager!

mace-windumace-winduam 09.03.09


@ only
Dann hätte der Staatsanwalt noch mehr fordern müssen, denn es hätte ihm klar sein müssen das Richter meistens unter dem geforderten Strafmaß bleiben.

Only-the-catOnly-the-catam 09.03.09


Und hätte er auch nur einen Tag mehr gefordert als das Urteil hergegeben hat, er hat mehr gefordert!

mace-windumace-winduam 09.03.09


Bringt doch nichts der Staatsanwalt hat doch auch nur neun Monate mehr gefordert. Dieser Antrag ist wie das Urteil ein Skandal.

Der_ThorDer_Thoram 09.03.09


Genau so sehe ich das auch. 1x Überfahren (unter Suff) ist grob Fahrlässig. 2x ist Vorsatz und damit MORD.
Ich wage sehr stark zu bezweifeln, dass dieses Urteil neutral gefällt wurde.
Wenn mein Sohn das machen würde, wäre er
a) die längste Zeit mein Sohn gewesen
b) enterbt
c) würde ich beim Richter ein gutes Wort einlegen, damit die Plage Lebenslänglich bekommt...

overLineoverLineam 09.03.09


Die Staatsanwaltschaft sollte, um dem Vorwurf der Parteinahme im Ansatz zu begegnen, umgehend in Berufung gehen. Vor Erteilung einer neuer Fahrerlaubnis ist der "Idioten-Test " wohl exemplarisch. Der Typ ist doch nicht in der Lage verantwortungsvoll ein Kfz zu führen und stellt somit eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

mace-windumace-winduam 09.03.09


Man kann noch froh sein bei unserer Justiz dass der Lokführer nicht noch postmortem wegen Beschädigung eines Jaguar und Gefährdung einer Trunkenheitsfahrt angeklagt wird.

mace-windumace-winduam 09.03.09


Dieser Prozess sagt auch etwas über die Scheinheiligkeit beim letzten Wort des Angeklagten aus.


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