Achtung: Abzocke im Internet
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Dazu passt auch gleich folgende Meldung:
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Frankfurt ist die gängige Abofallen-Masche strafrechtlich nicht zu beanstanden. Die 27. Strafkammer des Gerichts wies eine entsprechende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt per Beschluss vom 5. März 2009 ab.
Nach Meinung der Strafrichter ist es nicht erforderlich, "dass man bei Dienstleistungen – sei es im Internet oder auch im sonstigen Leben – auf den ersten Blick erkennen muss, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt". Bevor man irgendwo seine Postadresse eingebe, müsse man "die Website genauer als beim 'bloßen Surfen' zur Kenntnis nehmen", heißt es in der Begründung.