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Geschiedene Mütter müssen für sich selbst sorgen

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Geschiedene Mütter müssen für sich selbst sorgen

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Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Unterhaltszahlungen ist ein Ja-aber-Urteil. Ja, in Scheidung lebende Frauen mit Kindern müssen künftig früher arbeiten und selbstständig für ihren Unterhalt sorgen. Aber das heißt nicht, dass sie ab dem dritten Lebensjahr ihres Kindes Vollzeit arbeiten müssen.

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