Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Unterhaltszahlungen ist ein Ja-aber-Urteil. Ja, in Scheidung lebende Frauen mit Kindern müssen künftig früher arbeiten und selbstständig für ihren Unterhalt sorgen. Aber das heißt nicht, dass sie ab dem dritten Lebensjahr ihres Kindes Vollzeit arbeiten müssen.Auf morgenpost.de weiterlesen