Im Grenzbereich
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Kommentare zu Im Grenzbereich
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Sexualstraftäter meinen es mit ihren Opfern auch immer "gut", deshalb schenken sie ihnen Bonbons, Schokolade usw. usw.
Und die Moral von der Geschicht, nimm dich in acht vor Menschen die es gut mit dir meinen, denn die meisten meinen es dann immer nur mit sich selbst gut.
Die Niederlaustiz ist das Siedlungsgebiet der Wenden und Deutsche und Sorben haben uns hier nicht ihren Willen aufzuzwingen.
Mit mir braucht es niemand mehr "gut zu meinen" denn hinterher ging es mir so gut wie immer schlechter als vorher.
Die meisten von denen die es mit anderen nur gut meinen, haben oft genug selbst Probleme die diese aber nicht aufarbeiten wollen und so mischt man sich dann bei anderen Menschen ein. Klugscheißen kann jeder, jeder muß in seinem eigenen Leben selbst bewiesen haben, daß man das Problem selbst besser gelöst hatte als der mit dem man es dann "gut meint".
So kann man sich von eigenen Problemen auch ablenken nur glaubwürdig ist man dann nicht. Jeder Mensch hat ein Recht auf den eigenen Willen.
Und wenn ein Mensch einem anderen Menschen seinen guten Willen aufzwingt, dann sollte es sich bei diesem Menschen der zwingt um einen wirklich klügeren und besseren Menschen handeln als es der Mensch ist der gezwungen wird. Niemand muß sich von dümmeren oder schlechteren Menschen zu irgend etwas zwingen lassen.
Kein Mensch muß sich den guten Willen eines anderen Menschen aufzwingen lassen, es sei denn es besteht Gefahr in Verzug.
Um es an einem ganz einfachen Beispiel zu erklären.
Jemand will etwas machen und wird von anderen daran gehindert es so zu tun, wie es die Person selbst wollte. Der, der verhindert hat sagt dann, ich habe es doch nur gut gemeint. Jeder meint es mit sich selbst im Normalfall immer selbst gut bzw. am Besten denn die wenigsten sind Heilige und deshalb kann dann der, der es "nur gut gemeint" hat nicht von Strafe entlassen werden.
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Die gute Absicht kann nicht vor Strafe schützen, denn durch die gute Absicht, die man dann aber nicht wirklich erfüllen konnte ist anderen schwerer Schaden entstanden und für Schaden der angerichtet wurde müssen die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden können, alles andere wäre Unrecht, weil es sonst ein Freifahrtschein für Unrecht wäre.
Die gute Absicht kann nicht vor Strafe schützen, denn durch die gute Absicht, die man dann aber nicht wirklich erfüllen konnte ist anderen schwerer Schaden entstanden und für Schaden der angerichtet wurde müssen die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden können, alles andere wäre Unrecht, weil es sonst ein Freifahrtschein für Unrecht wäre.
Auch wenn mir diese Betroffenen wirklich leid tun, weil dies eine ganz bittere Erfahrung ist, so können für kommunale Unternehmen nicht die Regeln der Marktwirtschaft geändert werden, denn das wäre Wettbewerbsverzerrung auf Kosten der Steuergelder von Bürgern. Niemand wurde gewzungen zu kandidieren und es wurde sicher auch niemand gezwungen einen Sitz in einem Aufsichtsrat zu übernehmen.
Bevor man eine Aufgabe übernimmt, muß man sich immer erst mit den Pflichten beschäftigen und bei Nichterfüllung der Pflichten muß für die Nichterfüllung gehaftet werden. Nur alles abnicken, obwohl man davon eigentlich gar keine Ahnung hat und immer nur darauf vertraut wird, daß der Geschäftsführer schon wissen wird, was richtig ist, das war und ist nicht der richtige Weg für kommunale Unternehmen.
Hier fehlt schon wieder der erste Kommentar.
Nach meiner Kenntnis werden nur Aufsichtsratmitglieder von Parlamenten in Unternehmen delegiert wo im Grunde die Kommune Arbeitgeber ist und so ist das Urteil schon rechtens.
Wenn es Bürger und/oder Parlamentarier gibt, die die Aufgaben von Wirtschaftsprüfern für einen Appel und ein Ei machen und diese Verantwortung übernehmen, damit die Kommunen "sparen" können, dann muß man im Anschluß auch zu dieser Verantwortung stehen.
Das ist sehr viel Lehrgeld was das bezahlt werden muß, das will ich gern zugeben aber wir leben nicht mehr im Sozialismus sondern in der Marktwirtschaft.