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Banken dürfen Kontodaten auch ohne Verdacht einer Straftat weiterleiten

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Banken dürfen Kontodaten auch ohne Verdacht einer Straftat weiterleiten

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Eingestellt vonam 22.03.09in Wirtschaft via aal-dieberater.de

Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 18. März 2009 ( VII R 47/07) das Bankgeheimnis weter aufgeweicht.

Danach dürfen Banken den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. In Zukunft reicht schon ein Fehler in der Steuererklärung!

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2 Kommentare

Kommentare zu Banken dürfen Kontodaten auch ohne Verdacht einer Straftat weiterleiten

 

Sucher2008Sucher2008am 22.03.09


Länder wie die Schweiz leben seit Jahrzehnten allerbestens mit dem Geld was sie von Bürger anderer Staaten dorthin transferieren allerbestens. Warum sollte sich der deutsche Staat das mal nicht zum Vorbild nehmen. In der Schweiz hat sich auch keine Bank verzockt, wie die deutschen Zockerkönige = Bänker

Sucher2008Sucher2008am 22.03.09


Länder wie die Schweiz leben seit Jahrzehnten allerbestens mit dem Geld was sie von Bürger anderer Staaten dorthin transferieren allerbestens. Warum sollte sich der deutsche Staat das mal nicht zum Vorbild nehmen. In der Schweiz hat sich auch keine Bank verzockt, wie die deutschen Zockerkönige = Bänker


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