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Artikel Rechtsstreit um „lovebuy“-Forderungen - Gericht setzt Verfahren aus

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Rechtsstreit um „lovebuy“-Forderungen - Gericht setzt Verfahren aus


Die
Online-Sex-Börse Lovebuy.de (betrieben durch die VMA Management
GmbH, vormals Signs21 GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Arne-Kai
Hübner) verlangt neuerdings im Zuge einer von ihr behaupteten
Neufassung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

von den registrierten Nutzern für ihre ehemals kostenfreien
Dienstleistungen
die Zahlung eines Jahresbeitrages. Häufig erhalten auch User, welche
niemals einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft oder einer Änderung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben, eine völlig
überraschende und überdies ungerechtfertigte Beitragsrechnung. Wird
diese Rechnung nicht bezahlt, folgen schnell scharf formulierte
Zahlungsaufforderungen und Mahnungen per E-Mail. Wird auch dann nicht
gezahlt, flattert die Mahnpost eines Anwalts und hiernach ein
gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Wird dem Mahnbescheid
rechtzeitig widersprochen, landet der Rechtsstreit vor einem
Amtsgericht und wird dort bis zu einem Urteil durchgefochten.


 


In
einem vor dem Amtsgericht Wuppertal geführten Verfahren (25 C
479/08) streitet das Auktionshaus für Sexdienste, bzw. die
ehemalige Betreibergesellschaft, als Klägerin um die Zahlung von
Nutzungsentgelten und Mahnkosten. Der Beklagte wird durch die
deutschlandweit tätige Anwaltskanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte
vertreten.


 


Das
Amtsgericht Wuppertal hat den Rechtsstreit durch Beschluss vom
10.03.2009 auf Antrag des Beklagten gemäß § 149 der
Zivilprozessordnung (ZPO) ausgesetzt. Nach dieser
Verfahrensvorschrift kann ein Zivilprozess unterbrochen werden, wenn
sich im Laufe des Rechtsstreits der Verdacht einer
Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung des
Einzelfalls von Einfluss ist. In diesem Fall wird das Verfahren bis
zu der Erledigung des Strafverfahrens unterbrochen.


 


Grund für die Aussetzung
des Wuppertaler Verfahrens ist ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg mit dem
Aktenzeichen 512 Js 62044/08. Aufgrund einer Vielzahl von
Strafanzeigen ermitteln die Oldenburger Staatsanwälte gegen
verschiedene Beteiligte der „lovebuy“-Webseite. Es besteht
ein Betrugsverdacht zum Nachteil der auf Zahlung in Anspruch
genommenen Seitennutzer. Aufgrund des umfangreichen
Ermittlungsverfahrens wird davon ausgegangen, dass auch andere
Zivilgerichte ihre Verfahren um „lovebuy“-Forderungen aussetzen
und den Ausgang der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen abwarten.


 


Geschädigte und
mutmaßliche Opfer eines möglichen Betrugsversuchs sollten sich an
ihre örtliche Polizeidienststelle oder auch unmittelbar an die
Staatsanwaltschaft Oldenburg unter der E-Mail-Adresse
poststelle@sta-ol.niedersachsen.de
wenden und eine mögliche Straftat anzeigen.


 


Ganz
allgemein und gerade in Hinblick auf die meist nicht durchsetzbaren
lovebuy“-Forderungen
gilt:


 


Internetbenutzer,
welche die Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von
Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche
genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht
besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Unternehmen
oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen. Jede
weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen.
Wenn dennoch ein gerichtlicher Mahnbescheid verschickt wird, sollte
diesem ganz einfach mit dem stets beigefügten Vordruck widersprochen
werden. Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben
kein Ende finden, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat und
Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches
Schreiben und der Spuk hat ein Ende.


 


Lesen Sie zu diesem Thema
auch die Meldung: lovebuy.de
verliert Prozess vor dem Amtsgericht Köln.



Der
Autor Thilo Wagner ist
Rechtsanwalt
in Köln
.
Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwaltskanzlei
WAGNER HALBE Rechtsanwälte in Köln und berät und vertritt private
Mandanten und Unternehmer in allen Fragen des Internetrechts. Bei
Anregungen oder Fragen zu diesem Themenkomplex können Sie eine
unverbindliche E-Mail direkt an die Adresse info@wagnerhalbe.de
senden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
http://www.wagnerhalbe.de.



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