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Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für reine Arbeits-PCs

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Gericht: GEZ-Gebühr gilt auch für reine Arbeits-PCs

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Für beruflich genutzte PCs müssen doch Rundfunkgebühren gezahlt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und hob ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz auf.

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