Liebesdrama im Knast beschäftigt Justiz
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Kommentare zu Liebesdrama im Knast beschäftigt Justiz
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Also ich beneide die Frau fast; sie ist endlich weg aus der Zwangsjacke. Und wie hier einer schreibt, ich glaube nicht, dass wirklich jemand neidisch ist, kein beamter geworden zu sein; das wäre ja absurd. Wie schon im Beamtensong von Subway to Sally zu hören ist: "Ich hab mein Boot auf Kiel gelegt, vertäut nach allen Regeln..." :-)
Nachbrenner: Wenn man die anderen Straftaten betrachtet, die ich beispielsweise aufgezählt habe und die den Dienstherrn und die Öffentlichkeit nachhaltig schädigen und für die die Entfernung aus dem Dienst sicherlich angezeigt und geboten ist, hat dieses "Vergehen" in Form eines Liebesverhältnisses mit einem Inhaftierten auch nicht die gleiche Qualität wie die betreffenden und auch aus diesem Grund kann eine Entfernung aus dem Dienst als ultima ratio nicht in Betracht kommen.
Es ist aber auch schwer vorstellbar, daß sie Andere WESENTLICH durch die angenommene Bevorzugung eines Einzelnen benachteiligt hat und selbst wenn das so wäre, stellt es meiner Meinung nach nicht einen so schweren Grund dar, der eine Entfernung aus dem Dienst als härteste Disziplinarmaßnahme rechtfertigt. Mit einer anderen geringeren Disziplinarmaßnahme wäre die Rückkehr auf den "Pfad der Tugend" auch zu erreichen, das ist ja gerade Sinn und Zweck der Disziplinarmaßnahmen, vom härtesten Mittel einmal abgesehen, erst recht angesichts der Tatsache, daß sie unter dem angerichteten Scherbenhaufen nicht nur wegen der dräuenden dienstlichen Nachteile sicher selbst am meisten leidet und vielleicht gestraft genug damit ist. Es wäre dem Dienstherrn nach meiner Rechtsauffassung hier zuzumuten, sie weiter zu beschäftigen und ihr lediglich einen Denkzettel zu verpassen, von mir aus auch Gehaltskürzung auf Zeit oder Verleihung eines anderen Amtes mit geringerem Endgrundgehalt, und ich hoffe, daß das das Verwaltungsgericht ähnlich sehen wird und nicht zum härtesten Mittel greift, das zur Verfügung steht. Wir können hier ohnehin nur anhand der veröffentlichten Parameter diskutieren, unabhängig von Wahrheitsgehalt und Vollständigkeit, aber für mich ist das hier weit über das Ziel hinausgeschossen und man scheint mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Soweit jedenfalls meine nach meiner Auffassung gut begründete Meinung.
Naja, den Staat nicht geschädigt würde ich nicht sagen, Insider. Materiell mag es zu keinem Schaden gekommen sein. Aber als Dienstherr kann ich erwarten, dass meine Beamten in einem sensiblen grundrechtsrelevanten Bereich niemanden bevorzugen und sich an Dienstvorschriften halten. (Integrität und Vertrauen in den Rechtsstaat) Schwer vorzustellen, dass die Beamten ihren Geliebten gleich behandelt hat. Die Liebesbeziehung stellt ja wohl unstreitig einen schweren Verstoß dar. Und ein schönes Motiv bietet ja nicht die Rechtfertigung für Verstöße...
Schon klar, Mik, ist auch eine Seite der Medaille, aber hier geht es nicht um Taten wie Unterschlagung, Hehlerei, Drogenhandel oder Bestechung, man muß auch mal das Ausgangsmotiv sehen und das war Liebe, daran hat mensch geglaubt. Sie hat weder in die Kasse gegriffen noch sonst irgendwie den Staat geschädigt, wurde sogar selbst zur Geschädigten, und ich halte das mit Verlaub gesagt für eine zuuuu harte Strafe, die ihr da droht. Und niemand hätte was davon...........Verhältnismäßigkeit der Mittel wäre hier zu recht anzumahnen, es spricht nichts dagegen, es sei denn, man hätte überhaupt kein Ermessen und vor allem keinen Beurteilungsspielraum. Aber nach dem von mir gesagten hat man das ganz sicher, man muß halt auch wollen.............
@ Insider
Sie ist je durch Ihren eigenen Fehler erpressbar geworden und hätte diese Situation durch direkte Meldung an den Vorgesetzten beenden können.
Sich in ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem Gefangenen begeben ist so ein grober Verstoß gegen Vorschriften, dass ein Verbleib in der Beamtenlaufbahn in meinen Augen unmöglich ist.
Eine JVA ist nunmal keine normale Behörde.
Es rechtfertigt nach meiner Rechtsauffassung sicher auch keine Degradierung, welche vielleicht ohnehin nicht möglich ist, denn es könnte ja sein, daß die Dame erst im Eingangsamt ihrer Laufbahn ist. Hier wird offenbar der Verhältnismäßigkeit der Mittel keine Beachtung geschenkt, sie hat ja niemanden geschädigt, wurde im Gegenteil selbst zwischenzeitlich durch Erpressung zur Geschädigten und zum Sexual-Opfer und man könnte den Sachverhalt bei einigermaßen gutem Willen und Augenmaß auch ganz anders beurteilen, wenn man wollte, und eine niedrigere Disziplinarmaßnahme verhängen. Es muß nicht immer das schwerste denkbare Mittel sein, das die Frau wegen eines menschlich verständlichen Fehlverhaltens zur Hartz IV-Empfängerin "befördert".
Deutlicher als Du kann man seine Dummheit nicht zur Schau stellen, hast jetzt schon den 1. Deppenplatz des Tages ergattert, und das am frühen Morgen, Respekt. Es amüsiert mich gerade köstlich. :-))))))))))
Deutlicher als Du kann man seinen Frust, nicht Beamter geworden zu sein, nicht zum Ausdruck bringen !
Die Früchte sind zu sauer, beklagte der Fuchs, nachdem er sich vergeblich bemühte, sie zu erreichen.....
Muß ja bei einer sicher verwerflichen aber doch irgendwo menschlich verständlichen Schwäche, in dieser Zeit nicht gleich der Rauswurf sein. Es gibt innerhalb der Behörde für diese Mitarbeiterin mit Sicherheit Beschäftigungsmöglichkeiten, sie mit 1-2 Gehaltsstufen-Stufen niedriger auf publikumsresistenten Stellen einzusetzen. Mancher Häftling ist nicht unbegabter als manch´ Gymnasiastin, die mit unchristlichen Tricks erfolgreich ihren Lehrer zu Fall bringt !
Sie müssen's ja wissen, es gibt aber auch andere, denen die Karriere scheißegal ist, weil sie ohnehin keine mehr vor sich haben, GERADE Beamte, und der von Ihnen beschriebene Typ ist genauso oft oder eher öfter in der freien Wirtschaft vertreten, denn auch dort gibt es Beförderungen, und wenn es auch nur aus dem Betrieb raus ist und man das durch Buckeln und Umsichtreten meint verhindern zu können.
Aber nur weiter mit den gepflegten und aus Neid geborenen Vorurteilen, you made and make my day :-)))
@Insider: Stimmt, Berufsethos ist wichtig. Dumm nur, dass das Berufsethos eines Beamten eher aus Buckeln, Obrigkeitshörigkeit, Wegschauen und Selbstkasteiung bestehen muss, wenn er im Dienst überleben will und seine Beförderungen (zB vom Unter- zum Oberwachtmeister) stattfinden sollen. Er muss also sein Menschsein zugunsten eines zweifelhaft "gerechten" Staates opfern. Es stimmt: Wir brauchen solche Leute irgendwie auch, aber besser, man würde Maschinen nehmen, denn die können sich ohne Probleme einreden, sie seien keine Menschen mit Bedüfnissen mehr. Ich persönlich hätte lieber Hartz IV als einen Beamtenjob.
Man muß eben nicht obrigkeitshörig sein, wenn man Berufsethos hat. Der Beamte dient dem Volk, keiner Partei und auch keinem Vorgesetzten, er muß aber bereit sein, dienstliche Nachteile in Kauf zu nehmen, wenn er nicht everybody's darling sein will. Wie im richtigen Leben halt. Gerade wer Rückgrat hat, ist daher zum Beamten geeignet und wir bräuchten viel mehr davon, auch wenn solche Leute innerdienstlich nicht gerne gesehen werden und von ihren Vorgesetzten nicht immer die besten Beurteilungen bekommen. Aber man kann, wenn man es durchhält, abends beruhigt nach Hause gehen und morgens zufrieden und ohne Abscheu in den Spiegel schauen. Die Ausbildung ist meist top und die Kohle ist auch nicht soooo wenig, wenn man sich mit diversen Dienstleistungsberufen in der Wirtschaft vergleicht. Das ist doch auch was wert.
Ja es wird ihr toll gehen als Hartz4 Empfängerin.
Wie muss das dann erst im Frauenknast abgehen? Auch dort gibts ja jede Menge Beamte...
Es kann der Dame doch gar nichts besseres passieren, als aus dem schlecht bezahlten Öffentlichen Dienst auszuscheiden und endlich mal ein bisschen zu "leben". Für dieses Beamtentum muss man ein ganz besonderer Mensch mit wenigen Bedürfnissen, einer etwas schrägen Lebenseinstellung und absoluter Obrigkeitshörigkeit sein. Und das ist sicherlich nicht jedermanns Sache. Auch wenn
die arme Beamtin es noch nicht weiß: Es wird Ihnen sofort besser gehen!!!