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Auf der Suche nach dem verschwundenen Auto

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Auf der Suche nach dem verschwundenen Auto

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Leser
am 03.04.09in Unterhaltung via lr-online.de

Mario Nickus hat ein Problem. Sein Auto ist seit Mittwoch verschwunden.

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20 Kommentare

Kommentare zu Auf der Suche nach dem verschwundenen Auto

 

cdwcdwam 15.04.09via Lausitzer Rundschau


alle betroffene nsollten eine anzeige wegen nötigung erstatten und sofort die polizei rufen. in münchen hat das schon viel gebracht, die staatsanwaltschaft hat schon anklage erhoben

CBWCBWam 05.04.09via Lausitzer Rundschau


ist schon interesant,die Diskussion, natürlich sind es private Flächen mit entsprechenden Rechten des Eigentümers, aber das Problem in CB liegt an den mißerablen Parkmöglichkeiten der Stadt insgesammt, ich muß sehr oft in CB arbeiten, ohne die Möglichkeit der Nutzung des ÖNV (weil es zum Teil absulut nicht möglich ist), da ist mann sehr oft angeschießen, hier hilft auf Dauer nur ein solides Verkehrskonzept

MUVMUVam 05.04.09via Lausitzer Rundschau


Plus hat ein Selbsthilferecht gegen Falschparker und einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten für die Entfernung des Fahrzeuges. Der Falschparker hat einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeuges (Standortes). Plus (bzw. Parkräume) kann dann das Fahrzeug solange zurückbedhalten, wie der Falschparker nicht bezahlt (Zurückbehaltungsrecht). Das hat mit Nötigung nichts zu tun. Man kann nicht für etwas bestraft werden, was zivilrechtlich erlaubt ist.

O.G.O.G.am 04.04.09via Lausitzer Rundschau


Richtige Aussage !
Der Standort des Marktes ist eigentlich auch der miserabelste den man wählen konnte.

CottbuserCottbuseram 04.04.09via Lausitzer Rundschau


Der eigentliche Skandal besteht für mich darin, dass sich dieser Herr nicht entblödet, sein Fehlverhalten auch noch öffentlich zu machen und sich zu beschweren. Wer auf privaten Parkplätzen regelwidrig parkt, wird eben abgeschleppt, das ist völlig legal und die Abschleppkosten sind auch nicht überteuert.

classicclassicam 04.04.09via Lausitzer Rundschau


Das ist durchaus richtig, aber wie schon geschrieben hat man ja die Möglichkeit mittels der Parkscheibe den Parkplatz kurzfristig zu nutzen, ohne Kunde des Discounters zu sein.Für Längerparker gibtes das Parkhaus in unmittelbarer Nähe.

RustikusRustikusam 04.04.09via Lausitzer Rundschau


Nein, das heilig Blechle steht auf privatem Grund und da steht dem Eigentümer ein Pfandanspruch zu. Der ist zwar streitbar, so ist es aber bei den deutschen Gerichten Brauch.

RustikusRustikusam 04.04.09via Lausitzer Rundschau


Das Problem ist stadtgemacht. Es wurden die "wilden" Parkplätze in der Umgebung ersatzlos aufgehoben und irgendwo muss ja die Blechkolonne hin.

noch ein Leser!noch ein Leser!am 04.04.09via Lausitzer Rundschau


Ist denn das Abschleppen nicht gleich Diebstal?
Meiner Meinung nach ist nur umsetzen erlaubt!

AltcottbuserAltcottbuseram 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Endlich haben diese Schilder eine Bedeutung. Es mag wohl sein, dass sie in der StVO nicht geregelt sind, aber sie weisen eindeutig auf Privatgelände hin. So manche Parkplätze im Wohngebiet sind mit gleichen Schildern bestückt, nur traut sich wegen der Verauslagung der Kosten kein Privatmann seine angedrohte Forderung zu verwirklichen. Ich kann nur sagen Glückwunsch und weiter so.

classicclassicam 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Daß da mal aufgeräumt wurde war längst überfällig.Es kann doch nicht sein, daß man als Kunde auf dem hauseigenen Parkplatz sein Fahrzeug nicht abstellen kann, weil er von Dauerparkern flächendeckend belegt ist.
Wer nicht länger wie eine Stund etwas in der Nähe zu erledigen hat, kann den Kundenparkplatz sogar zweckentfremden.Man sollte aber zumindest die Parkscheibe sichtbar im Auto platzieren.Parkscheibe

AugenzeugeAugenzeugeam 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Bewährungsstrafe: Ein frisches Urteil gegen Parkräume KG zum Thema Nötigung

LINK

Ebenfalls bedenklich, was für eine zweifelhafte Firma der Plus-Markt auswählte.

RustikusRustikusam 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Da gibt es nur eines. Gegen die "Parkplatzberäumer" eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Fahrzeuges beantragen und eine Strafanzeige wegen Wuchers gleich hinterher. Da ist die Polizei wieder im Boot. Hamburger Gerichte urteilten eine Maximalentschädigung von etwa 100 aus. Und was ist die Klitsche Cottbus gegen eine Millionenstadt wie Hamburg! Allerdings, das kostet dem Autoebesitzer Vorschusskosten.

Teilzeit-CB'lerTeilzeit-CB'leram 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Parkplatzsuche nervt.
Schilderwald nervt.
Falschparker nerven.
aber es ist nun mal wie es ist
Richtigsteller und Moment liegen vollkommen richtig.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil aber mit Sicherheit hatten die Betreffenden nur "ganz kurz mal" was zu erledigen.
Nehmt teil an den Möglichkeiten, die euch die Demokratie bietet und ändert etwas.
Bis dahin : PARKT WO'S ERLAUBT IST !
Schade, dass an der Stelle kein wichtigerer Artikel stand.

macht wasmacht wasam 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Solln se das Grundstück endlich bebauen ! Solch eine Raumverschwendeung wegen Parkplätzen eines Discounters! Der ganze innerstädtische Bereich zwischen Goethepark und dem alten Dorf Ostrow liegt brach. Muss ja mal ernsthaft entwickelt werden, nur leider sind die super Fabrikbauten allesamt schon abgerissen worden. So wird es mangels Vorstellungskraft auf eine Bebauung mit Einfamiliehäuser und Wohnparks hinauslaufen. Scheußlich! Schlechte Vorbilder stehen am Ortrower Damm ja schon rum.

LeserLeseram 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Prinzipiell schon richtig, für Anlieger ist der Parkplatz nicht bestimmt. Nur eben die StVO gilt dort nicht, denn die schreibt eine konkrete Beschilderung vor. Also ist das zivilrechtlich zu betrachten.
Die Frage ist ja nur, in wiefern es rechtlich sauber ist, dem Halter nicht zu sagen, wo sein Fahrzeug steht - das erst gegen Bezahlung. Das ist schon Nötigung. Die müssen die Kosten eben im Nachhinein auf zivilem Weg einklagen, aber doch nicht so wie hier!!!

RichtigstellerRichtigstelleram 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Also grundsätzlich: Das ist KEIN Anliegerparkplatz, Herr Anleiger, sondern eigens für den Markt gebaut. Überall stehen Schilder, dass das Parken auf 1 Stunde begrenzt ist, sonst wird abgeschleppt. Ist doch nicht so schwer!
Schilder-Lesen-Können sollte eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr sein......

MomentMomentam 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Verdreht hier vielleicht jemand etwas, kann dass sein?
Mit welchem Recht darf jeder auf Privatgrundstück parken so lang und oft wie er will?
Wie immer sucht man die Schuld bei anderen!
Entweder man hält sich an die Regeln, nutzt gebührenpflichtige Parkplätze oder nimmt die öffentlichen Verkehrsmittel. Ich meine gehört zu haben, dass sich viele, viele Cb´ler pro Strassenbahn geäussert haben.

Mich als Aussenstehender nervt es, wenn man einfach erstmal bei anderen die Schuld sucht.

AnliegerAnliegeram 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Auch Plus hat sich an Regeln zu halten. Wenn hier weniger einkaufen, wird der Parkplatz ja vielleicht wieder für Anlieger frei. Plus wurde nicht gezwungen, hier einen Markt zu eröffnen. Gegen Abzocker sollte man sich wehren.

LeserLeseram 03.04.09via Lausitzer Rundschau


Da hab ich doch etwas gefunden über Parkräume KG: LINK
Meines Wissens nach verwarnt dort nicht einmal die Stadt, weil wie bei vielen Einkaufsmärkten die Beschilderung nicht der StVO entspricht. Na ja, dann sollte man eben PLUS in der Cottbuser Rosenstraße zukünftig meiden, sicherheitshalber auch als Kunde.


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