Artikel Auch OLG Koblenz verurteilt Dr. Peter Niehenke
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Das OLG Koblenz hat Dr. Peter Niehenke am 24.10.2008 zur
Unterlassung diverser rufschädigender und persönlichkeitsverletzender
Äußerungen verurteilt (Az. 4 U 465/08). Die Klage wurde u.a. von der GfW
Wirtschaftmarketing GmbH, Konstanzer Str. 9, CH - 8280 Kreuzlingen und deren
Geschäftsführung angestrengt. Dieses Unternehmen wird – wie verschiedene andere
Unternehmen und Personen – zu Unrecht von Dr. Peter Niehenke diffamiert. Peter
Niehenke unterstellt der GfW Wirtschaftsmarketing GmbH und deren Geschäftsführung
auf diversen Internetseiten Straftaten sowie unzulässige bzw. zweifelhafte Geschäftsmethoden
und bringt diese in Zusammenhang mit kriminell handelnden Organisationen.
Das OLG stellt in seinem Urteil zunächst fest, dass
Dr. Peter Niehenke inhaltlich für die Internetseiten beschwerdezentrum.de, beschwerdezentrum.org,
beschwerdezentrum.vu, adressbuchbetrug.info, adressbuchbetrug.vu und
gegenjustizunrecht.vu verantwortlich ist. Das OLG Koblenz stellt zugleich fest,
dass Dr. Peter Niehenke maßgeblich die Tätigkeit des „Vereins beschwerdezentrum.org“,
dessen Existenz aktuell mehr als zweifelhaft ist, bestimmt. Das OLG ist hierbei
der Überzeugung, dass es unzutreffend ist, dass Dr. Peter Niehenke die Verantwortlichkeit
für die Internetseiten des „Beschwerdezentrums“ und die Internetseiten zum
Thema „Adressbuchbetrug“ zu irgendeinem Zeitpunkt auf andere Personen
übertragen hat, wie dies z.T. auch auf den Internetseiten des „Beschwerdezentrums“
behauptet wird. Das Gericht geht davon aus, dass die auf diesen Seiten als nunmehr
Verantwortliche genannten Personen (Dr. Michael Aschenbach und Ines Wassermann)
nicht existieren. Dr. Peter Niehenke trägt in dem Rechtsstreit selbst vor, dass
es sich bei Frau Martina Gerber nur um ein Pseudonym handelt.
Somit ist das OLG Koblenz nach dem OLG Köln bereits
das zweite Obergericht, das Dr. Peter Niehenke als die verantwortliche Person
hinter den Internetseiten des sog. „Beschwerdezentrums“ und den sog. „Adressbuchbetrugs“-Webseiten,
die unter diversen Top-Level-Domains zu finden sind, identifiziert.
Das OLG Koblenz verbietet Dr. Peter Niehenke eine
Vielzahl von Äußerungen über die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH und deren Geschäftsführung,
die unzutreffend oder darüber hinaus auch beleidigend sind. Insbesondere
verbietet das OLG die Nennung des Unternehmens GfW Wirtschaftsmarketing GmbH
sowie dessen Geschäftsführung im Zusammenhang mit dem Thema „Adressbuchbetrug“,
das eines der zentralen Themen auf den von Dr. Peter Niehenke betriebenen
Seiten ist. Ferner verbietet das OLG die unwahre Unterstellung die GfW
Wirtschaftsmarketing GmbH arbeite mit zweifelhaften oder rechtswidrigen
Methoden. Somit bestätigt das OLG Koblenz zugleich, dass die Artikel, die auf
den Internetseiten des „Beschwerdezentrums“ oder den „Adressbuchbetrugsseiten“ zu
finden sind unzulänglich recherchiert sind, was zur Folge hat, dass dort nicht
nur über „schwarze Schafe“ berichtet wird, sondern auch Personen und
Unternehmen – wie die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH und deren Geschäftsführung
– öffentlich in Misskredit geraten, die wie andere Internetdienstleister im
Bereich „Neue Medien“ einen ordentlichen Geschäftsbetrieb unterhält.
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