Verkehr im Augsburger Bordell nur mit Kondom
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Kommentare zu Verkehr im Augsburger Bordell nur mit Kondom
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Weltfremder geht' s nicht,
kann man nur zum Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts, in erster Instanz, sagen.
Im Strafrecht hingegen wird eine "Einflussnahme auf die Art und Weise, wie Prostituierte den Geschlechtsverkehr ausüben" als "dirigistische Zuhälterei" unter Strafe gestellt. So ist es der Stadt Augsburg also mit Hilfe des Verwaltungsgerichts Augsburg die betroffene Bordellbetreiberin zur strafbaren "dirigistischen Zuhaälterei" unter Androhung von € 10000,-- Zwangsgeld zu zwingen.
Man kann nur hoffen, dass solch "Meisterleistung weltfremder Verwaltungsjuristen" die nächsthöhere Instanz nicht überlebt.
Na wenn's jetzt nur noch Oralverkehr mit Kondomen gibt, gehen hoffentlich
die Preise etwas runter.