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Verkehr im Augsburger Bordell nur mit Kondom

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Verkehr im Augsburger Bordell nur mit Kondom

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Eingestellt von
muc
am 06.04.09in Politik via abendzeitung.de

Die Stadt Augsburg hatte in dem Etablissement vor allem ungeschützten Oralverkehr beanstandet - und hat nun vom Augsburger Verwaltungsgericht recht bekommen. Das hat die Klage der Bordell-Geschäftsführerin gegen die Kondompflicht in ihrem Haus abgewiesen.

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2 Kommentare

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Kommentare zu Verkehr im Augsburger Bordell nur mit Kondom

 

Donner BalkenDonner Balkenam 07.04.09via Abendzeitung


Weltfremder geht' s nicht,

kann man nur zum Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts, in erster Instanz, sagen.
Im Strafrecht hingegen wird eine "Einflussnahme auf die Art und Weise, wie Prostituierte den Geschlechtsverkehr ausüben" als "dirigistische Zuhälterei" unter Strafe gestellt. So ist es der Stadt Augsburg also mit Hilfe des Verwaltungsgerichts Augsburg die betroffene Bordellbetreiberin zur strafbaren "dirigistischen Zuhaälterei" unter Androhung von € 10000,-- Zwangsgeld zu zwingen.
Man kann nur hoffen, dass solch "Meisterleistung weltfremder Verwaltungsjuristen" die nächsthöhere Instanz nicht überlebt.

mucmucam 06.04.09via Abendzeitung


Na wenn's jetzt nur noch Oralverkehr mit Kondomen gibt, gehen hoffentlich
die Preise etwas runter.


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