Die Frist für die freiwillige Antragsveranlagung zur Einkommensteuer ist verlängert worden. Statt 2 Jahre sind es 4, möglicherweise sogar 7 Jahre. Arbeitnehmer, die auf eine solche Veranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) verzichtet und möglicherweise Geld verschenkt haben, können sie rückwirkend nachholen.Auf finanz-content.de weiterlesen