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Fünf Jahre Haft für Fürther U-Bahn-Schläger

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Fünf Jahre Haft für Fürther U-Bahn-Schläger

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Eingestellt von
Heiner
am 07.04.09in Politik via abendzeitung.de

Wegen einer brutalen Attacke auf einen Passanten muss der 15 Jahre alte Fürther U-Bahn-Schläger für fünf Jahre hinter Gitter. Der vorsitzende Richter Hans Neidiger stufte die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung ein.

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8 Kommentare

Kommentare zu Fünf Jahre Haft für Fürther U-Bahn-Schläger

 

Ernst EiswürfelErnst Eiswürfelam 09.04.09via Abendzeitung


Ich finde es erstaunlich, dass es sich bei solchen Taten strafmildernd auswirken soll, wenn man besoffen ist. Es käme wohl niemand auf die Idee, Gleiches im Straßenverkehr zu fordern.

LampenmannLampenmannam 08.04.09via Abendzeitung


So is es

FalstaffFalstaffam 08.04.09via Abendzeitung


Da stimme ich Dir zu!
Diese besonderen Kriminellen können sich leider immer aus jeder Verantwortung stehlen.

ObserverObserveram 08.04.09via Abendzeitung


Ja, wirklich interessant, dass eine Mutmassung zu einer Strafverminderung fuehrt. Der Staatsanwalt war mit 6.5 Jahren noch richtig tolerant. Alkohol sollte grundsaetzlich zu einer Verschaerfung der Strafe fuehren! Ich simme mit Fastaff in allen Punkten ueberein. Als Auslaender halte ich eine Ausweisung ebenfalls fuer richtig, Deutschland hat schon genug Kriminelle (inklusive diejenigen im Bankeranzueglein die jeden Steuerzahler um 10.000 EUR betrogen haben)

FalstaffFalstaffam 08.04.09via Abendzeitung


Bravo!
Fünf Jahre ist mal ein einigermassen gelungenes Zeitmaß.
Eher ein bisschen zu wenig.
Bloß die Urteilsbegründung ist eklig.
"Strafminderung wegen starker Trunkenheit" - bei einem 15-jährigen?
Das wäre eher strafverschärfend bei mir.
"Nüchtern wäre er wahrscheinlich weniger brutal aufgetreten."
Weniger brutal?
Ist dieser Richter blöde?
Hätte er dann vielleicht bloß zweimal mit dem Fuß an den Kopf getreten?
Wäre das dann nicht so schlimm gewesen?
Dieser Richter gehört genauso hinter Gittern mit dieser Argumentik.
Wir haben schon tolle Gesetze und deren Vertreter.

bertibertiam 07.04.09via Abendzeitung


Der Kerl wurde doch eindeutig überführt. Warum ist dann das Einräumen der Tat als strafmindernd zu bewerten?

U.ThielenU.Thielenam 07.04.09via Abendzeitung


5-Jahre?????????, noch vielzu wenig!!!!!!!!!. Da die Verteidigung mit Sicherheit in Berufung gehen wird und dann ein anderer Richter sicherlich viel Verständnis für den ach so armen Jugendlichen hat der ja betrunken war, eine ach so schwere Kindheit hatte und ausserdem Sozial so schlecht gestellt ist dass Er nur dann eine
Chance hat, wenn Er auf einem Selbsterfahrungstrip in die Karibik ( kostet ja nichts ) von seiner Selbstzerstörungswut geheilt wird. Na dann Prost Mahlzeit armes
Deutschland wo bist Du hingekommen. M.f.G. U.T.

HeinerHeineram 07.04.09via Abendzeitung


Kriminelle mit Migrations Hintergrund sofort ausweisen!


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