2.29

Cottbuser Osterfeuer

x 1
 
 
Cottbuser Osterfeuer

Beitrag melden

Eingestellt von
Willmersdorfer
am 09.04.09in Unterhaltung via lr-online.de

In den Cottbuser Stadt- und Ortsteilen werden am Wochenende 18 Osterfeuern lodern. Diese Anzahl ist von der Verwaltung genehmigt worden. Private Feuer, darauf weist das Umweltamt hin, seien hingegen verboten.

Auf lr-online.de weiterlesen

12 Kommentare

Kommentare zu Cottbuser Osterfeuer

 

GnampfGnampfam 10.04.09via Lausitzer Rundschau


Monologie von de BA BA Monologie bei 20°


Nicht mal zu den Feiertagen was konstrucktives !

Barbara III.Barbara III.am 09.04.09via Lausitzer Rundschau


Wenn ich mich richtig erinnere sind private Feuer von 1m x 1m erlaubt und wer eine Anzeige kriegt, macht eine Gegenanzeige, wegen Mißachtung des Grundgesetzes.

Barbara III.Barbara III.am 09.04.09via Lausitzer Rundschau


Und man kann anderen, die einem anderen Glauben folgen so das Leben eine Weile zur Hölle machen.

Typisch Deutsche.

Barbara III.Barbara III.am 09.04.09via Lausitzer Rundschau


Wie ich es schon mehrfach schrieb, Deutsche sind einfach nur ein streitsüchtiges Volk, es verdienen ja auch genug daran, wenn gestritten wird.

Barbara III.Barbara III.am 09.04.09via Lausitzer Rundschau


Und nun wüßte ich gern, woher sich Städte, Gemeinden usw. das Recht nehmen, "Gésetze" zu erlassen die gegen das Grundgesetz verstoßen?

Barbara III.Barbara III.am 09.04.09via Lausitzer Rundschau


Es ist auch niemand verpflichtet anderen Menschen, vielleicht sogar noch andersgläubigen Menschen seinen eigenen Glauben zu erklären und genau deshalb steht es so im Grundgesetz wie es im Grundgesetz steht.

Barbara III.Barbara III.am 09.04.09via Lausitzer Rundschau


Und es gibt auch keinen Gemeinschaftszwang beim Ausüben eines religiösen Brauches.

Kein hochmoderner Mensch, welche meist nicht mal einen Glauben haben, wird gezwungen in der Niederlausitz zu leben, hier ist das Siedlungsgebiet der Wenden.

Barbara III.Barbara III.am 09.04.09via Lausitzer Rundschau


Man kann die Größe von privaten Feuern festlegen, man kann es auch verbieten, wenn eine hohe Waldbrandwarnstufe ist, aber man kann es nicht grundsätzlich verbieten, weil dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

Niemand muß auch nur irgendwem sagen, welcher Religion man sich zugehörig fühlt oder woran man glaubt.

Es ist ja alles noch schlimmer als zu DDR Zeiten.

Barbara III.Barbara III.am 09.04.09via Lausitzer Rundschau


Das Feuermachen an sich, so auch das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen gehört auch zu religiösem Brauchtum und so muß weder was angemeldet werden, noch sind Gebühren zu zahlen.

Alles wieder nur Schikane und Abzocke.

Noch mal zur Wiederholung: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, heißt es im Grundgesetz und nur das ist entscheidend und nicht was sich irgendwelche Sesselfortzer ausgedacht haben.
3 folgt

Barbara III.Barbara III.am 09.04.09via Lausitzer Rundschau


"Brauchtumsfeuer mit öffentlichem Charakter könnten hingegen gebührenpflichtig beim Ordnungsamt beantragt werden. Ein Rechtsanspruch bestehe nicht."

Wie ist das bitte mit dem Grundgesetz Artikel 4 vereinbar?

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Da steht weder etwas von anmelden, denn auch Beten muß nicht angemeldet werden. 2 folgt

cbtodaycbtodayam 09.04.09via Lausitzer Rundschau


ja auch wir haben das mitbekommen, diesmal wird aber alles zur Anzeige gebracht, dann kann das auch ein Dezernet Nicht nicht mehr unter den Teppich kehren, von wegen Bürgerschutz der Gestank und der Qualm waren noch tagelang in unserem Haus und die Kinder husten sich die Lunge raus..

WillmersdorferWillmersdorferam 09.04.09via Lausitzer Rundschau


Wäre schön, wenn das Ordnungsamt auch einmal Bußgelder erheben würde. Im letzten Jahr wurden in Willmersdorf Reifen, Sessel und kontaminiertes Holz verbrannt. Die Mitarbeiter haben sich die Sache vor Ort angeschaut, aber passiert ist dann doch nichts, obwohl die Verantwortlichen dafür bekannt sind. Aber das ist typisch das Dezernat von Herrn Nicht, bloss nicht die Vortschriften und Gesetze durchsetzen, man könnte ja Stress dadurch bekommen.


Um Kommentare zu schreiben musst du eingeloggt sein. Anmelden

Noch kein Profil bei Webnews? Jetzt registrieren