Sexstraftäter Karl D.: Eskalation nicht länger ausgeschlossen
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Kommentare zu Sexstraftäter Karl D.: Eskalation nicht länger ausgeschlossen
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Die Rechtsprechung in diesem Fall kommt einem offenen Feldversuch gleich.
Das Grenzland bietet nicht resozialisierten Sexopathen genügend minderjährige potentielle Opfer.
Gesetze können nicht gegen die Menschenwürde
durchgesetzt werden, und wenn gehören sie abgeschafft oder modifiziert.
Auch die Nürnberger Gesetze waren de jure korrekt.
Anders als bei unseren gallischen Nachbarn- dort ist gerade das "boss-napping" in Mode.
Es ist stört die Mehrheit der Franzosen nicht, das Menschen gegen daS GESETZ verstossen die ihre Bosse, die sie zwecks Sanierung in die Arbeitslosigkeit stossen, der Freiheit berauben.
In DEutschland versucht man sich mit dem status quo zu arrangieren.
ERgebnis ist die unerträgliche Situation der Menschen in Randerath.
Wenn karl D. einen Bruder am Starnberger See hätte, der in aufgenommen hätte, wäre er keine 48 Stunden in Freiheit gewesen.
Die lobbygruppe in diesem gebiet ist so effizient, dass sie ihre Kinder qua gesetz schützen könnten.
Ohne auf diese konkreten Fall einzugehen empfinde ich es persönlich so, daß "Hier in unserem Lande" generell eine "Verkomplizierung" der Gesetze, "Tatsache ist": Man schiebt Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortung rechtliche Maßnahmen (wie es auf dem "Papier" /Gesetz/Dienstanweisung/ usw. steht) hin und her, begutachtet, diskutiert, verursacht Kosten zu Lasten der Bürger Steuerzahler) durch Personalaufwand Bewacher/Polizei).
Logisch, daß die "Dienststellen" diesen "Vorgang" nach ihren "Anweisungen" "abarbeiten" müssen.
Logisch, muß alles seine Ordnug haben.
Aber wer denkt (menschlich) an die Betroffenen Anwohner ??
Leidtragende sind nicht nur die Anwohner, sondern auch die Beamten die ihren Dienst "pflichtgemäß" dort machen (nach Dienstlicher Anweisung),die natürlich, siehe oben, vorher erst mal begutachtet ...... usw.usw).
Trotzdem, schöne Ostertage !! Na ja !!
Wer von Volkskörper und Parasitentum redet, kann ja nur für ein Staatssystem sein. Wie erfolgreich das selektieren kann, durften unsere Vorfahren ja schon einmal erleben. Vielleicht sollte die hier zitierte Jugend mal selbst versuchen, den demokratischen Rechtsstaat mitzugestalten.
Im Übrigen kann die Polizei leider auch keinen 100-prozentigen-Schutz der Bevölkerung vor den Menschen gewährleisten, die hier mit Argumenten wie Parasiten und Volkskörper um sich werfen. Das ist ebenso schade.
"Was bedeutet: Einen 100-prozentigen Schutz der Bevölkerung kann selbst die Polizei nicht gewährleisten"
Vielleicht verstehen manche Menschen jetzt einmal, warum gerade die Jugend nach politischen Alternativen sucht, wenn der demokratische Rechtsstaat nicht einmal in der Lage ist, unsere Kinder und die Bevölkerung vor jemandem wie Karl D. zu schützen. Mir wird schlecht, wenn ich sehe, dass selbst die Exekutive hier machtlos zusieht und nicht im Stande ist, hier Abhilfe zu schaffen und Gesetze durch zu setzen, die den Volkskörper vor solch einem Parasiten schützen müssten. Es ist nicht die erste Panne die der BRD-Justiz unterlaufen ist und hier sind ganz klare Gesetzeslücken und Verfassungsfehler zu erkennen, die jedoch von den Politikern so hingenommen werden und solange es die Bundesrepublik geben wird, nicht geändert werden.
Wie auf Weite 1 dieses Berichtes geschrieben ist K.D. ein freier Mann.
Weshalb soll oder muss er dann Rechenschaft ablegen was er wann, wo und vielleicht auch noch wie macht ?
Würde einer der Demonstranten nach einer verbalen Ankündigung das Gesetz brechen, wäre dies sogar noch Vorsatz.
Und mal ehrlich, wem von uns würde es gefallen wenn x Menschen mit Plakaten Rufmord und Beleidigung gegen jedem und alles aussprechen, gegen jemanden der seine Strafe verbüsst hat.
Die Behörde, sprich hier der Landrat hat ein sogenanntes Deeskalationsprogramm, wie die Polizei es immer wieder propagiert, komplett ignoriert und als erster die Hetzjagd eröffnet.
Auch eine Behörde und ein Landrat hat nicht das Recht gegen geltendes Recht zu sprechen.
Das alles erinnert an Jagdszenen nach 193......
So liebe AN-Online. und jetzt wieder.... ZENSUR !
Auch ein Sexualstraftäter hat das Recht, nach seiner Strafverbüßung bis auf die mögliche Führungsaufsicht ein freier Mann zu sein. Alles andere regeln Gesetze und nicht die Willkür.
Gerichte überprüfen und entscheiden die Rechtslage.