Der Fall Birgitt H. oder gilt bei uns noch das Grundgesetz?
Tweetx 2

Bekannt wurde Birgitt H. dadurch, dass sie etwas gemacht hat, was das Anliegen unseres Grundgesetzes ist. Die Würde des Menschen ist unantastbar und somit das einzige und höchste Gut, das alle anderen Artikel des GG und nachfolgende Gesetze unterstützen sollen.
Auf wordpress.com weiterlesen
kommentieren