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Beitritt oder Vereinigung

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Beitritt oder Vereinigung

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Eingestellt von
Barbara III.
am 15.04.09in Unterhaltung via lr-online.de

Mit seinem Vorstoß für eine neue gesamtdeutsche Verfassung ist SPD-Chef Franz Müntefering isoliert. Union und FDP lehnen ihn rundweg ab, Grüne und Linkspartei reagieren mit Skepsis. Die RUNDSCHAU erklärt die geschichtlichen und rechtlichen Hintergründe der Diskussion.

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32 Kommentare

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Kommentare zu Beitritt oder Vereinigung

 

GerdGerdam 16.04.09via Lausitzer Rundschau


Gestern abend konnte man noch einen interessanten Artikel von Roy lesen, toll wie schnell ein Kommentar aus der Seite gebombt wird ,der an die Grundsätze rüttelt.Man soll l die Wahrheit nicht lesen,man will aus dem eingefahrenen Trott nicht raus.Nur irgend wann kommt das böse Erwachen und dann wird man auch die auch so unabhängige Lausitzer Rundschau an ihrer Arbeit messen.Ist nur schade,das die regionale Tageszeitung auch unter pateien Kontrolle steht-das hatten wir doch schon mal ,oder

SkaySkayam 15.04.09via Lausitzer Rundschau


Seit dem 18.Juli 199o existieren die Gebilde BRD und DDR völkerechtlicht nicht mehr weil man aus dem für Deutschland gemachten GG den Artikel 23 gestrichen hat,er geht auch nicht durch EU Gestze zu heilen , Millitärgesetz geht vor allem.Und da man es nicht wollte einen Staat zu benennen,sind wir heute staatenlos,kann jeder selbst lesen im Ausweis ,kenn jemand ein Land "Deutsch " oder warum seit ihr Personal -und nicht Personenausweis.Ihr gehört den Siegermächten .Es ist ernster Fr. Räther

Barbara III.Barbara III.am 15.04.09via Lausitzer Rundschau


Hätte, wenn und aber, das sind die Wörter mit denen man gut philosophieren kann.

davedaveam 15.04.09via Lausitzer Rundschau


die gesetzgebene versammlung wurde aber nicht vom volk gewählt als verfassungskonstituante!

KranichheinerKranichheineram 15.04.09


UND wäre der kommunismus nicht bankrott gegangen, hätten wir auch die diskusionen über eine verfassung nicht.

KranichheinerKranichheineram 15.04.09


dann müsstet ihr alle die geschichte der gesetzgebenden versammlung lesen. oben ist eine adr.angegeben. nachlesen. erst dann dumm reden . gilt besonders fü III

KranichheinerKranichheineram 15.04.09


nS zum thema unter www.verfassungen.de/de49html/de nachzulesen. ein hinweis in persönlicher sache. auch für die bewohner der neuen bundesländer insbesondere. das GG der BRD ist gleichzeitig die verfassung. Nur der begriff VERFASSUNG wurde aus gründen der gesammtdeutschen wiedervereinigung nicht genutzt. zum damaligen zeitpunkt, war da noch hoffnung, es gab noch keine mauer, und noch keine ddr. also nicht gleich wieder losschreien. es gab zu diesem zeitpunkt nur die sowjetisch besetzte zone, und die amerikanische englische und französische.

Barbara III.Barbara III.am 15.04.09via Lausitzer Rundschau


Wenn Sie eine Verfassung hätten, Kranichheiner, dann wäre das Grundgesetz außer Kraft.

:-)

So steht es im Artikel 146.

Schreiben Sie mir doch mal die ISBN-Nummer der Verfassung die es angeblich geben soll, dann würde ich das prüfen.

Ein Land mit so hohen Staatsschulden existiert nur noch auf dem Papier und Papier ist bekanntlich geduldig.

Barbara III.Barbara III.am 15.04.09via Lausitzer Rundschau


Dann wird Ihnen mal die Minderheit etwas verraten, karlweber, Minderheiten können auch immer Völkerrechtsverträge in Anspruch nehmen und diese stehen bekanntlich über dem Grundgesetz in der Rangordnung, ob das Deutschen nun paßt oder nicht.

KranichheinerKranichheineram 15.04.09


liebe barbara III. !!!! wieso exestiert die bundesrepublik Deutschland nicht mehr????? Ich kann das nicht erkennen. Ich weiss nur, dass unsetre Bundesrepublik durch die wiedervereinigung um 5 Bundesländer erweitert wurde, aber nicht liqudiert. also bitte nicht etwas herbeireden was nicht ist. Und solltest du es nicht wissen, wir haben neben dem grundgesetz auch eine verfassumg. erst kundig machen, und dann schreiben. denn wenn z.b. beamte vereidigt werden, legen die ihren amtseid ja nicht auf das gg ab, sondern auf die verfassung. wenn wir also keine hätten, wären alle bundesbeamte meineid gefährdet.

xerxesxerxesam 15.04.09via Lausitzer Rundschau


Es heisst Grundgesetz weil es eine Übergangslösung sein sollte und nicht demokratisch legitmiert war. Sicher ist das Grundgesetz eine Erfolgsgeschichte - aber das Grundgesetz als Verfassung zu bezeichnen ist nicht richtig, weil es dieses nach ihrer Entstehungsgeschichte nicht sein kann.

davedaveam 15.04.09via Lausitzer Rundschau


das grundgesetz der brd wurde nicht von einer konstituante, welche demokratisch gewaehlt werden sollte erarbeitet, sondern von landtagsabgeordneten verschiedener bundesländer, welche dazu eigentlich nicht gewaehlt wurden. in der präambel stand wenn das deutsche volk wiedervereint ist gibt es sich eine verfassung...und drauf warten wir noch heute

karlweberkarlweberam 15.04.09


Wo gibt es -außerhalb diverser Foren- denn einen
"Linksruck der Gesellschaft", der mehrheitsfähig wäre?

karlweberkarlweberam 15.04.09


Das Grundgesetz erfüllt alle Funktionen einer Verfassung.
Weil eine Verfassung nichts anderes ist als das Grundgesetz
für den staatlichen Aufbau, die Teilung und Zuordnung
der Gewalten, für die Rechte und die Pflichten der Bürger.
Die Forderung nach einer "Verfassung" ist reine Wortspalterei,überflüssig wie ein Kropf, und absolut
chancenlos - wie auch die zitierte Meldung zeigt.
Es gibt keine Mehrheit unter den Parteien dafür und auch keine Mehrheit unter den Bürgern dafür. Und dies ist ein
Grundprinzip jeden demokratischen Grundgesetzes (Verfassung), daß die Mehrheit der Bürger bestimmt, was zu
tun und was zu lassen ist. Das Grundgesetz ist nicht
vorläufig, es ist endgültig die für alle verbindliche
Grundregel demokratischen Zusammenlebens. Ob dies nun
einer Minderheit passt oder nicht.

Barbara III.Barbara III.am 15.04.09via Lausitzer Rundschau


Sie können doch diese Meinung haben, Thor, ich habe eine andere Meinung.

Barbara III.Barbara III.am 15.04.09via Lausitzer Rundschau


Die DDR hatte sich eine Verfassung geleistet, Thor, so weit hat es die alte und neue BRD bis heute nicht geschafft.

Der_ThorDer_Thoram 15.04.09


Wenn ich mich recht erinnere, wurde das GG der BRD von Deutschen Politikern (besonders Adenauer) gegen den Willen der Siegermächte durchgesetzt. Wo da der Wille der Siegermächte aufgezwungen wurde...
Bis auf ein paar Kleinigkeiten ist unser Grundgesetz in Ordnung und kann von mir aus gerne zur Verfassung umgenannt werden.

Der_ThorDer_Thoram 15.04.09


Barbara III: So steht es im GG der BUNDESREPUBLIK Deutschland. Aber die gibt es ja nicht mehr... Gab es den gleichen Paragraphen auch im Grundgesetz der DDR?

Barbara III.Barbara III.am 15.04.09via Lausitzer Rundschau


Die einzelnen Länder haben Verfassungen aber die Bundesrepublik Deutschland hat keine Verfassung, sondern diese ist erst nach Zusammenführung beider Deutscher Staaten zu erarbeiten und zu beschließen, so steht es im GG Artikel 146.

Barbara III.Barbara III.am 15.04.09via Lausitzer Rundschau


Das Volk kann doch dann über die Verfassung abstimmen, wenn dem Volk denn mal eine vorgelegt wird.

Wenn sich Deutsche schon selbst für unmündig erklären, dann ist Deutschen wirklich nicht mehr zu helfen.


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