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Tarifvertrag Zeitarbeit - CGZP nicht tariffähig

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Tarifvertrag Zeitarbeit - CGZP nicht tariffähig

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Eingestellt von
J.Lay
am 15.04.09in Politik via aequivalent-personal.de

BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. vom 02.04.2009 Tarifvertrag Zeitarbeit - CGZP nicht tariffähig akutelle Entscheidung des Arbeitsgericht Berlin Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit seinem heutigen Urteil entschied

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7 Kommentare

Kommentare zu Tarifvertrag Zeitarbeit - CGZP nicht tariffähig

 

B. WiedmerB. Wiedmeram 11.06.09via Aequivalent Personal


Es gibt zwei Tarifverträge vom B.O.L.E.R.O ! Einen für die Zeitarbeitsunternehmen und einen für Dienstleisttungsunternehmen. Gilt dieses Berliner Urteil auch für beide??? Ist sehr wichtig, da das Unternehmen (Dienstleistungen) dann betroffen wäre, in dem ich tätig bin. Bitte um eine schnelle Auskunft, Danke.
Wann ist mit einer Rechtskräftigkeit voraussichtlich zu rechnen?

bedibediam 23.04.09via Aequivalent Personal


Was heißt den eigentlich CGZP? Irgendwie erscheint dort ein christlich in dieser Wortschöpfung. Ich bin der Meinung, das hat mit Christentum und christlichen Werten recht wenig zu tun! J.Lay kennt die Tarifverträge Ost und West? Ja, wirklich? Dann aber bitte erst einmal richtig damit beschägtigen und ein vernünftiges Urteil bilden. Die Unterschiede in der Bezahlung der Arbeitnehmer hat mit equl-pay nun überhaupt nichts zu tun. Das ganze Tarifwerk ist nicht "Sozialmächtig", sondern "Betrug"!

aepgaepgam 15.04.09via Aequivalent Personal


Der AMP nutz den CGZP. Ist also direkt betroffen. Siehe hierzu LINK

B.O.L.E.R.O. ist ein Tarifwerk von CGZP und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeitunternehmen im BVD (Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen).

J. LayJ. Layam 15.04.09via Aequivalent Personal


Entschuldigung.

es sollte nicht BMA sondern AMP heißen.

J.Lay

J. LayJ. Layam 15.04.09via Aequivalent Personal


Zusatz:

was ist dann mit den BMA- und BOLERO-Tarifverträgen? Handelt es sich dann dabei um jeweils einen ,,nicht tariffähigen" Vertragspartner? Es ist zwar richtig, dass die Arbeitgeber nicht zu einem Tarifvertrag gedrängt werden müssen. Aber ist nicht dennoch die Höhe der zu zahlenden Entgelte verhandelbar?

J.lay

aepgaepgam 15.04.09via Aequivalent Personal


Den DGB-IGZ und dem DGB-BZA Tarifverträgen fehlt es ja bei weitem nicht an Mächtigkeit. Sollte das Urteil rechtskräftig werden würde das den DGB und die Partner mangels Alternativen sogar sehr starkt machen.

J.LayJ.Layam 15.04.09via Aequivalent Personal


Sehr geehrte Damen und Herren,

was heißt ,,nicht tariffähig" in der Folge? Dass die Tarifverträge, die geschlossen wurden, nicht gültig sind? Wenn es aber an der ,,Sozialmächtigkeit " fehlt, weil die Arbeitgeber nicht zu einem Tarifvertrag gedrängt werden müssen, ist dann der DGB überhaupt seinerseits tariffähig? Ist dann der IGZ-DGB-Tarifvertrag in neuer Fassung überhaupt möglich?

J. Lay


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