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Nebenkosten: Hausmeister-Leistungen nicht pauschal abrechenbar

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Nebenkosten: Hausmeister-Leistungen nicht pauschal abrechenbar

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Oft nimmt ein Hausmeister neben seinen Haupttätigkeiten wie Rasenmähen oder Reparaturen an der Immobilie auch noch Verwaltungsaufgaben wahr. Diese dürfen vom Vermieter allerdings nicht pauschal abgerechnet werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) befand.

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