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Artikel Vorsicht: Digibux wickelt Stornierungen eigenständig ab! Verstoß gegen AGB

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Vorsicht: Digibux wickelt Stornierungen eigenständig ab! Verstoß gegen AGB

Wieder einmal gibt es negatives über das Partnerprogrammnetzwerk Digibux zu berichten!


Das Unternehmen wickelt Stornierungen von Verkäufen eigenständig und gegen die eigenen AGBs ab!


Beispiel: Ich verkaufte meine eigenen Ebooks über Digibux an/über einen Affiliate!


Nach ein paar Tagen stellte ich fest dass Digibux eigenständig ohne meine Einwilligung und ohne mich darüber zu informieren Stornierung getätigt hat! Digibux hat gegen die eigenen und gegen meine AGB verstoßen, denn in meinen AGB steht dass Ebooks vom Widerspruchsrecht /Rückgaberecht ausgeschlossen sind und in deren AGB steht, dass eine Stornierung nur bei Falschlieferung oder Beschädigung des Artikels erfolgen kann!


Es war weder eine Falschlieferung noch eine Beschädigung! Und an meine AGBs hatten sie sich nicht gehalten!


Für diese unrechtmäßige Stornierung wurden mir weitere 7,50 Euro abgezogen, zusätzlich zu der einbehalteten MwSt. und den einbehalteten Umsätzen!


Ferner ist unklar wieso sich Digibux die MwSt. einbehält, denn wie soll ich selbst als Hersteller und Autor des Artikels den Verkauf nachweisen ohne Rechnung, ohne vollständige Angaben des Käufers und ohne die MwSt.?


Steuerberater bzw. Finanzamt brauchen eine rechtmäßige Rechnung mit vollständigen Angaben über die Adresse des Käufers und den ausgewiesenen MwSt. Betrag!


Doch dieses bekommt man von Digibux nicht, sondern lediglich eine Besätigung per Email über den zustandegekommennen Verkauf zwischen einem Käufer (Vor- und Nachname, aber keine Angabe der Adresse oder Kontaktmöglichkeiten!!))


Diese Art von Verkauf ist in meinen Augen alles andere als seriös!!!


Meine Umsätze wurden mir bis heute nicht ausbezahlt und Digibux handelt frei nach Laune und storniert und behält sich Stornogebühren ein, wobei Digibux hier gegen meine AGB und gegen die eigene AGB verstößt!


Wie soll man sich hier noch wehren außer an die Öffentlichkeit zu gehen und einen Anwalt einzuschalten?


Lasst bitte die Finger von Digibux!


4 Kommentare

Kommentare zu Vorsicht: Digibux wickelt Stornierungen eigenständig ab! Verstoß gegen AGB

 

petermpetermam 14.05.10


"Wasserdichte 180 Tage Geld-Zurück-Garantie."
So meistens lauten die Verkaufseiten von Ebook Verkäufer "100% Geld zurück Garantie" Da so viel Mist verkauft wird, wundern sich die Internet Marketer wie sie sich nennen, dass es Käufer gibt die Ihr Geld wieder haben wollen. Ob dann die Rückgabe wirklich erfolgt bezweifle ich stark. Deshalb gut dass es Digibux gibt!

digibuxdigibuxam 27.02.10


Digitale Güter/Produkte, wie elektronische Literatur, Software, Audio- und Videofiles, sind vom Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz ausgeschlossen (§ 312d Abs. 4 Ziff. 1 BGB), da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind. Dieses tritt jedoch nicht in Kraft, wenn auf der Verkaufsseite des Merchants eine Rückgabe-Garantie ausgesprochen wird.

Nimmt der Kunde im letzteren Falle die Rückgabe-Garantie in Anspruch, so wickelt Digibux (Innovation Marketing und Vertrieb) im Auftrage des Kunden oder auf Wunsch im Auftrage des Merchants die Stornierungen ordnungsgemäß ab.

digibuxdigibuxam 27.02.10


Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, dann senden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Bestätigung zur Berechtigung des Umsatzsteuernachweises vom Finanzamt an: mwstnachweis@digibux.de oder per Fax an: 0180 - 50 202 252 104 (0,14€/Min. aus dem Festnetz der dtsch. Telekom).

Ohne korrekten Umsatzsteuernachweis wird die eingenommene Steuer nicht ausbezahlt, sondern vom Unternehmen "Innovation Marketing und Vertrieb" ordnungsgemäß direkt an das Finanzamt durchgereicht.

cashnetworkcashnetworkam 02.12.09


Genau diese Vorgehensweise hatte ich auch schon bei Digibux reklamiert. Nach dem ich einen Kauf rückabgewickelt hatte behielt Digibux die MwSt. einfach ein und belastete mein Konto mit der Stornogebühr.

Eine solche Geschäftspraxis ist nur als unseriös zu betrachten.

Für eine Stellungnahme oder eine Rückerstattung der MwSt. waren die Herren nicht zu sprechen.


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